Dialer (deutsch: Einwahlprogramme) sind im engeren Sinne Computerprogramme, mit deren Hilfe über das analoge Telefon- oder das ISDN-Netz eine Verbindung zum Internet oder anderen Computernetzwerken aufgebaut werden kann. So ist bei vielen Betriebssystemen bereits ein Standard-Einwahlprogramm für Verbindungen nach dem Point-to-Point Protocol (PPP) mitgeliefert. Bei Windows nennt es sich „DFÜ-Netzwerk“. Das Einwahlprogramm muss gestartet werden, wenn man eine Internet-Verbindung aufbauen möchte, und so lange laufen, bis man die Verbindung nicht mehr benötigt und diese schließt.
Viele Provider bieten Installations-CDs an, die es unerfahrenen Kunden vereinfachen sollen, einen passenden Internetzugang einzurichten. Dies geschieht entweder dadurch, dass ein Eintrag im DFÜ-Netzwerk des Windows-Betriebssystems erstellt wird, oder aber dadurch, dass ein firmenspezifisches Einwahlprogramm (zum Beispiel die AOL-Software) installiert wird. Oft wird dabei im weiteren Sinne nicht nur das Einwahlprogramm selbst, sondern auch dessen Installationsprogramm als „Dialer“ bezeichnet.
Zur Abrechnung solcher Mehrwertdienste wurden spezielle Einwahlnummern eingerichtet. Diese waren zunächst nur dafür gedacht, z. B. Wettervorhersagen oder Gewinnspiele über die Telefonrechnung abzurechnen. Dazu wählte sich der Kunde über eine 0900-Telefonnummer ein und ließ sich die Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Dasselbe Prinzip wurde bald auch für die Interneteinwahl genutzt.
Der Anbieter eines Internet-Dienstes lässt seine Kunden über eine 09009-Nummer einwählen und verdient an den fälligen, (teilweise) hohen Onlinegebühren. Die Verbindungskosten sind meist deutlich höher als bei normalen Internet-Verbindungen, was sich aus der Abrechnung der zur Verfügung gestellten Dienstleistung ergibt. Anders als bei den früheren 0190-Nummern gibt es keine einheitlichen Gebühren für spezielle 0900-Einwahlnummern. Diese müssen jedoch nun angesagt werden.
Es gibt auch so genannte DSL-Dialer. Allerdings ist diese Bezeichnung nicht ganz korrekt. Es lassen sich per DSL keine 0190/0900-Gebühren abrechnen. Deswegen muss man mit seinem Telefon eine 0900-Rufnummer wählen, um ein bestimmtes Angebot in Anspruch nehmen zu können. Solange diese Verbindung besteht, kann der Kunde ein kostenpflichtiges Internet-Angebot besuchen. Wenn man dann den Hörer auflegt, wird das Angebot, z. B. eine Website, nicht länger zur Verfügung gestellt.
Mit ähnlichen Tricks wie Viren und Würmer werden die Programme vorwiegend auf PCs mit dem Betriebssystem Windows installiert. Danach baut diese Software – oft ohne das Wissen des Benutzers – neue kostenpflichtige Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Nummern auf. Da das Wissen zu Datensicherheit und Datenschutz bei den meisten Internetnutzern sehr wenig verbreitet ist, haben Betrüger im Netz oft ein leichtes Spiel.
Ein Anfang 2003 aufgetauchtes Visual-Basic-Script installierte zum Beispiel ein Trojanisches Pferd, welches Werte in der Windows-Registry und in den Sicherheitseinstellungen des Internet Explorers veränderte, damit ActiveX-Steuerelemente ohne Warnung aus dem Internet geladen werden können. Durch den Aufruf einer solchen Seite oder per E-Mail wurde ein teurer Dialer aus dem Internet heruntergeladen. Das Script schaltete auch den Modemlautsprecher ab und unterdrückte die Meldungen während des Aufbaus einer DFÜ-Verbindung. Davon waren besonders Benutzer der Programme Outlook, Outlook Express und des Internet Explorers betroffen, wenn die Ausführung von ActiveX-Objekten oder JavaScript in den Sicherheitseinstellungen erlaubt und die neuesten Sicherheitspatches von Microsoft nicht eingespielt waren.
In den Jahren 2002 und 2003 wurden dubiose Dialer auch mit Hilfe angeblicher Virenschutzprogramme bei ahnungslosen Internetnutzern installiert: Werbe-Mails von einem angeblichen „AntiVirus Team“ enthielten z. T. im Betreff den Zusatz „Weiterleiten“, bewarben aber per Download-Link ein Programm namens 'downloadtool.exe' oder 'antivirus.exe', das in Wirklichkeit einen 0190-Dialer darstellte. Eine andere Masche waren E-Mails, in denen dem Empfänger für seine Hilfe und Unterstützung gedankt wurde und er per Klick einen Blick auf die neue Webseite werfen sollte. Wer seine Neugier nicht zügeln konnte, auf den wartete dann ein Dialer-Download. Weiter gab es Grußkarten-Mails, in denen ein Link angegeben war, der eine Webseite öffnete, auf der den Nutzern des Internet Explorers ein ActiveX-Plug-In aufgenötigt wurde, das wiederum heimlich einen Dialer installierte.
Um Missbräuchen und vor allem ihren rechtlichen Konsequenzen für den "Nutzer" vorzubeugen ist daher eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden und schließlich auch ein neues Gesetz (Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz)) verabschiedet worden, das regelt, welche Bedingungen ein Dialer erfüllen muss, damit der "Nutzer" auch zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist. Seither sind 0190-Dialer grundsätzlich nicht mehr zulässig, alle Dialer müssen mit 0900-9 anfangen. Weiterhin müssen alle Dialer bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein, dort sind die Anbieter auch registriert.
Benutzer, die sich ausschließlich über DSL mit dem Internet verbinden, sind nicht von Dialern betroffen, sofern die Netzwerkkarte, über die die DSL-Verbindung zustande kommt, die einzige Verbindung des Computers zur Außenwelt ist. Ein Dialer kann dann zwar heruntergeladen werden, ist jedoch wirkungslos, denn eine Einwahl über DSL ist nicht möglich, da es im DSL-Netz keine herkömmlichen Telefonnummern gibt. Das haben auch die Dialer inzwischen bemerkt und jetzt den Zugang verändert. Es erscheint nun die Dialogbox: „Bitte geben Sie Ihre Handynummer ein. Sie erhalten sofort den Zugangscode per SMS.“
Problematische Dialer erkennt man an folgenden Merkmalen:
Aktuell hat sich das Dialerproblem mehr auf Auslands- bzw. Satellitenziele verlagert. Der befallene PC weist kaum noch Spuren der Dialersoftware aus, da fast alle Routinen nur temporär installiert werden und beim Ausschalten verschwinden. Die Zielrufnummern werden dabei aktuell aus dem Internet geladen und wechseln i. d. R. häufig. Hier auflaufende Kosten sollten beim rechnungsstellenden Netzbetreiber reklamiert werden, da auch diese Dialereinwahlen ungesetzlich sind und eine nicht vorhandene Zahlungspflicht abgeleitet werden kann.
Als zusätzlichen Schutz vor Dialern gibt es im Elektronik-Fachhandel einen sog. "Dialer-Blocker", der zwischen Computer und TAE-Anschlussdose installiert wird. In dieses Gerät können bis zu 12 Rufnummern als Positivliste eingegeben werden. Sobald eine Rufnummer nicht mit den gespeicherten Nummern übereinstimmt, wird der Anwahlversuch sofort unterbunden.
Dieses Gesetz beinhaltet folgende Punkte:
Am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof, dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden (Aktenzeichen III ZR 96/03).
Mit Urteil vom 28. Juli 2005 hat der Bundesgerichtshof erneut die Position der Verbraucher gestärkt (Aktenzeichen III ZR 3/05), indem er dem Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt absprach.
In einem weiteren Urteil vom 20. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung konsequent weiter entwickelt (Aktenzeichen III ZR 37/05), indem er dem Nutzer einen Rückzahlungsanspruch auf sein Entgelt zusprach, wenn dieser gegenüber dem Verbindungsnetzbetreiber unter Vorbehalt gezahlt hatte.
Wenn der Einsatz eines Dialers Betrug darstellen kann, dann liegt eine Vortat gemäß § 261 StGB vor, so dass die Einziehung der Forderung den objektiven Tatbestand der Geldwäsche erfüllen könnte. Ein vergleichbares Problem gibt es beim Handypayment.
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