In der Alten Kirche war Diakonin ein von Frauen ausgeübtes geistliches Amt. Eine Diakonin entsprach im geistlichen Rang einem Diakon und hatte, vom Altardienst abgesehen, ähnliche Aufgaben. In der evangelischen Kirche gibt es heute neben den männlichen Diakonen auch weibliche Diakoninnen; beide Geschlechter sind hier gleich gestellt.
Bereits in der Bibel wird eine Frauen erwähnt, die das Amt eines Diakons ausübt: Phoibe (Phöbe), die Diakonin von Kenchreai, die den Römern den Brief des Paulus überbringt (Röm 16,1). Außerbiblisch erwähnt Plinius um 112 zwei weibliche Diakone. Sowohl Clemens von Alexandria als auch Origenes interpretieren Paulus so, dass es männliche und weibliche Diakone gegeben habe.
Die apostolische Didache sagt:
Im vierten, fünften und sechsten Jahrhundert werden Diakoninnen von allen führenden Kirchenvätern des Ostens erwähnt, und in den Kirchenannalen werden zahlreiche Diakoninnen namentlich erwähnt. Das weibliche Diakonat galt als ehrenvolles Amt, dem zahlreiche begabte Frauen von hohem Rang angehörten. In der Hagia Sophia gab es unter Justinian I. vierzig Diakoninnen, kleinere Gemeinden hatten bis zu sechs Diakoninnen.
In der byzantinischen Kirche gab es bis zum 12. Jahrhundert Diakoninnen, in der Westkirche, wo sie allgemein weniger vertreten waren, bis zum 8. Jahrhundert.
In der Apostolischen Konstitution werden Diakoninnen nach den Diakonen und vor den Subdiakonen erwähnt. Diakoninnen wurden ordiniert, indem ihnen der Bischof in Gegenwart der Priester und Diakone und Diakoninnen die Hände auflegt. Die Worte des Ordinations-Rituals waren gleich für Diakone und Diakoninnen.
Die ökumenischen Konzilien von Nicea (325) , Chalcedon (451) und Trullo (692) erwähnen die Ordination von Diakoninnen.
Als Aufgaben der Diakoninnen in der alten Kirche werden aufgezählt:
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Diakoninnen für alles zuständig waren, wofür ein Mann schicklicherweise nicht zuständig sein konnte.
Die Diakoninen in der Landeskirche werden heute nicht mehr ordiniert, sondern viel mehr in den Dienst "eingesegnet", was sich in der Wortbedeutung an sich entspricht, kirchenrechtlich aber mit weniger Rechten verbunden ist.
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