Unter Diakonie (altgriech. διακονία diakonia = Dienst) versteht man gewöhnlich die sozialen Einrichtungen des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Theologie sieht in der Diakonie neben dem Zeugnis (altgriech. μαρτυρία martyria) und der Gottesdienstgestaltung (altgriech. λειτουργία leiturgia) eines der Wesensmerkmale (Grundvollzüge) der Kirche.
Die hebräische Bibel beschäftigt sich häufig mit der Not von Außenseitern und anderen Menschen. So wird etwa 3. Mose (Levitikus) 19,33f u.ö. die Gleichbehandlung von Fremden und Einheimischen angemahnt. 5. Mose (Deuteronomium) 24,17 ergänzt die Forderung um Waisen und Witwen. Ähnlich z.B. Psalm 82,3.
Schließlich ist die Sorge Gottes für die Bedürftigen zu nennen. Jesaja 57,15 betont die Nähe Jahwe zu den Notleidenden.
Diakonie als Funktion der christlichen Gemeinde lässt sich schon in den ersten Beschreibungen des Gemeindelebens der Jerusalemer Urgemeinde nachweisen (Apg. 2,41ff); erwähnt werden hier Gütergemeinschaft und Unterstützung bedürftiger Gemeindemitglieder. Das Amt des Diakons beruht auf der ersten Erwähnung von Diakonen in Apostelgeschichte 6,1-7 zur Armenpflege.
Paulus schließlich bezeichnet die Diakonie - das gegenseitige Lastentragen - als Erfüllung des Gesetzes Christi. Galaterbrief 6,2
Einen wesentlichen Neuimpuls erhielt die Diakonie am 22. September 1848. Johann Hinrich Wichern, der fünfzehn Jahre zuvor das Rauhe Haus in Hamburg für verwahrloste Kinder gegründet hatte, rückte in einer zweistündigen Stegreifrede auf dem Kirchentag zu Wittenberg das diakonische Handeln in die Mitte kirchlichen Tuns. Seine Rede gipfelte in den Sätzen: „Meine Freunde, es tut eines Not, dass die evangelische Kirche in ihrer Gesamtheit anerkenne: 'Die Arbeit der Innern Mission ist mein!', dass sie ein großes Siegel auf die Summe dieser Arbeit setze: die Liebe gehört mir wie der Glaube. Die rettende Liebe muss ihr das große Werkzeug, womit sie die Tatsache des Glaubens erweiset, werden. Diese Liebe muss in der Kirche als die helle Gottesfackel flammen, die kund macht, dass Christus eine Gestalt in seinem Volk gewonnen hat. Wie der ganze Christus im lebendigen Gottesworte sich offenbart, so muss er auch in den Gottestaten sich predigen, und die höchste, reinste, kirchlichste dieser Taten ist die rettende Liebe.“
Wichern erkannte an, dass es an etlichen Stellen bereits diakonisches Engagement gab. Daher meinte er, an manchen Stellen bedürfe es nicht neuer Initiativen, sondern der Weiterentwicklung und Umorganisation von Bestehendem. Man solle aufhören, caritative Bestrebungen „als Dilettanten-Arbeiten und als bloß philanthropische Unternehmungen zu betrachten; sie müssen als heilige Aufgaben der evangelischen Kirche erfasst und als solche mit neuem Ernste in das Volksleben eingeführt werden. Auf den Kanzeln soll man sie fortan verkündigen hören.“ Wichern ging es um christliche Barmherzigkeit, sein Hauptziel war die Kräftigung der Selbsthilfe der sozial Bedrückten; das soziale Versagen der Kirche erkannte er rückhaltlos an; auch für die sozialistischen Bestrebungen hatte er Verständnis. Wicherns Rede zündet und führt 1849 zur Gründung des Centralausschuss für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche.
siehe auch: Amalie Sieveking, Johann Gerhard Oncken, Sonntagsschule
Die wesentliche organisatorische Basis für diakonische Einrichtungen ist auf evangelischer Seite das Diakonische Werk, das von der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), ihren Gliedkirchen und mehreren evangelischen Freikirchen getragen wird. Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. hat seinen Sitz in der Stafflenbergstraße in Stuttgart. Gegenwärtig sieht sich die Diakonie vor zwei umwälzende Herausforderungen gestellt: 1) Der Wohlfahrtsstaat mit seinem Subsidiaritätsprinzip macht mehr und mehr einem freien Markt der Sozialleistungen Platz; hier sieht sich die Diakonie mit zunehmend mehr Konkurrenz konfrontiert, und 2) die Osterweiterungen Europas schaffen neue Arbeitsverhältnisse und bedeuten eine tarifliche Neuorientierung auch für diakonische MitarbeiterInnen.
Die Diakonische Konferenz ist das höchste Beschlussgremium. Sie setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der 81 Fachverbände, der 22 gliedkirchlichen Diakonischen Werke sowie aus Einzelpersonen aus Kirche und Diakonie zusammen. Die Diakonische Konferenz beschließt die allgemeinen Grundsätze für die Arbeit der Diakonie. Sie wählt den Diakonischen Rat und den Präsidenten des Werkes (zur Zeit Jürgen Gohde).
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