Der Diakon (von griech. διάκονος diakonos = Diener, Knecht, auch: Kellner und Butler) bekleidet ein Amt innerhalb der Kirche, den Diakonat. Seine Aufgaben beschränken sich nicht auf die Diakonie, sondern umfassen wie die der anderen Ämter auch Verkündigung (Martyria, Zeugnis) und Gottesdienst (Leiturgia, Liturgie). Die Diakone waren ursprünglich Gehilfen der Apostel zur Verwaltung des gemeinsamen Vermögens und zur Leitung der gemeinsamen Mahlzeiten (und wohl damit verbunden auch der Eucharistie) bei den ältesten Christen.
Der Diakon ist in der katholischen Kirche innerhalb der dreigliedrigen Gestalt des geistlichen Amtes (Bischof - Priester - Diakon) direkt dem Bischof zugeordnet.
In der evangelischen (reformierten) Tradition wird der Diakon entsprechend Calvins Genfer Kirchenordnung als eines der vier kirchlichen Ämter angesehen. Obliegt den Pastoren die Verkündigung, den Presbytern die Gemeindeleitung und Gemeindezucht sowie den Lehrern die Erziehung, so haben Diakone die Aufgabe, sich um die Armen, Bedürftigen und Kranken zu sorgen und sich um die Verwaltung zu kümmern. So gehörte etwa das Krankenabendmahl im Anschluss an die viermal jährlich stattfindenden Abendmahlsfeiern zu ihren Aufgaben.
Die ersten Diakone werden im Neuen Testament in Apostelgeschichte 6,1-7 erwähnt Text von Apg 6,1-7 bei Bibel-Online: Männer, die gewählt werden, um die Apostel von einigen praktischen Arbeiten zu entlasten und ihnen so mehr Zeit für die Verkündigung zu geben.
In der frühen Kirche erscheint der Diakonat als ein dem Bischof zugeordnetes, von Männern ausgeübtes geistliches Amt. Bei Ignatius von Antiochien schreiben Diakone Briefe für den Bischof, predigen oder werden von ihm als Legaten zu einer anderen Kirche gesandt. In der Alten Kirche gab es bis zum Ende des oströmischen Reiches auch weibliche Diakone (Diakoninnen), die keinen Altardienst leisteten, aber sonst im gleichen Rang standen wie Diakone. Als dann die Presbyter mehr und mehr die Feier der Eucharistie übernahmen, wurden die Diakone nach und nach zu Gehilfen der Priester, nicht mehr des Bischofs.
In der katholischen Kirche entwickelte sich der Diakonat für Männer zu einer Durchgangsstufe auf dem Weg zum Priesteramt.
Johannes Calvin sah das Diakonenamt als eines der vier Ämter in der christlichen Gemeinde an. Es bestand neben Pfarramt (Verkündigung, Sakramente), Presbyteramt (Gemeindeleitung, Gemeindezucht) und Lehramt (Unterweisung der Jugend). Er wies ihm die Aufgaben der Krankenfürsorge und der Verwaltung zu.
In der evangelischen Kirche trug bis ins 19.Jahrhundert nur der Haupttheologe der Gemeinde den Titel Pastor oder Pfarrer. Weitere in der Gemeinde tätige Theologen, die auch studierte Theologen waren, trugen den Titel Diakon, Erzdiakon oder Archidiakon.
In den katholischen, anglikanischen und orthodoxen Kirche zählen Diakone zu den Klerikern und übernehmen gewisse Aufgaben eines Priesters. Sie verkünden das Evangelium, predigen, taufen, teilen die Kommunion aus und sprechen Segensgebete. Die Feier der Eucharistie selbst ist gewöhnlich Priestern vorbehalten, in der orthodoxen Kirche werden für den normalen Ablauf der Liturgie aber immer ein Priester und ein Diakon gebraucht. In den evangelischen Kirchen ist der Diakonat an der Schnittstelle zwischen Verkündigung und Sozialarbeit angesiedelt.
Dem Amt einer Diakonin oder eines Diakons geht in der Regel eine fünfjährige Ausbildungszeit voraus. Darin sind eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Sozial- oder Pflegeberuf sowie eine mindestens zweijährige theologische Ausbildung eingeschlossen. Daneben gibt es seit vielen Jahren berufsbegleitende und berufsaufbauende diakoniewissenschaftliche Studiengänge mit dem Ziel Diakon oder Diakonin, z.B. in Neuendettelsau. Auch in dieser Form ausgebildete Diakoninnen und Diakone gehören diakonischen Gemeinschaften an, die sich im Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften (VEDD) in Deutschland zusammengeschlossen haben.
Vergleichbar den Diakonissenmutterhäusern gibt es für Diakoninnen und Diakone „Diakonische Gemeinschaften“. Sie dienen „der Ermutigung, Befähigung und Unterstützung ihrer Mitglieder“. (aaO, § 10)
Kirchliche oder kirchennahe Einrichtungen mit sozialem Aufgabenschwerpunkt, zum Beispiel Pflegeheime, Kindergärten oder Beratungsstellen, verlangen für deren Leiterinnen und Leiter zuweilen die Ausbildung zum Diakon / zur Diakonin.
Gelegentlich werden Diakone oder Diakoninnen mit der Verwaltung von Pfarrstellen beauftragt.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird zwischen den - grundsätzlich männlichen - Pfarrdiakonen und Diakonen bzw. Diakoninnen unterschieden. Pfarrdiakone sind Laien, die sich selbständig theologisch qualifiziert haben. Ihnen ist das Recht der Wortverkündigung übertragen worden. Die Sakramentsverwaltung (Abendmahl, Taufe und Beichte) ist ihnen nicht gestattet. Neben diesen Aufgaben können Sie in der ihnen zugeordneten Gemeinde auch Beerdigungen durchführen. Hierbei unterstehen sie aber einem Pfarrer und sind an seine Weisungen gebunden.
Die Diakone und Diakonninnen sind hauptamtlich beschäftigt und haben neben einem Studium (in der Regel Sozialpädagik) noch eine zusätzliche Ausbildung. Dieser Ausbildungsgang ähnelt der in den Evangelischen Landeskirchen. Sie engagieren sich in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Senioren. Gottesdienstliche Verkündigungsaufgaben (Predigt) oder Sakramentsverwaltung sind ihnen nicht gestattet.
Diakoninnen und Diakone sollen besonders den Auftrag der Kirche zum Dienst an der Welt vertreten. Sie tun dies durch diakonische Arbeit, Verkündigung und Lehre. Sie sind auch beauftragt den ordinierten Ältesten (Pastoren) bei der Verwaltung der Sakramente zu helfen, dürfen jedoch selbst keine Sakramente verwalten.
Die Aufgabengebiete für Diakonninnen und Diakone können in übergemeindlichen Werken, Einrichtungen und Institutionen, die mit der EmK in Verbindung stehen, sowie in Gemeinden und Gemeindeverbände liegen. Es ist möglich sowohl für einen hauptamtlichen, als auch für einen neben- oder ehrenamtlichen Dienst zur Diakonin bzw. zum Diakon ordiniert zu werden.
Bisher gibt es in der EmK in Deutschland noch keine ordinierten Diakoninnen oder Diakone. Ein Diskussionsprozess, wie dieses neue Amt in der EmK in Deutschland umgesetzt werden kann, hat begonnen. Quelle: Verfassung, Lehre und Ordnung, Abschnitte III und IV; 2006
Bewerber für den Diakonat können verheiratet sein (Mindestalter 35 Jahre) oder sich zum Zölibat verpflichten (Mindestalter 23 Jahre). Bei verheirateten Männern, die sich zum Diakon weihen lassen, gilt der Zölibat nicht für die bestehende Ehe, wohl aber, wenn die Frau stirbt oder ihren Mann verlässt -- in diesem Fall darf der Diakon nicht wieder heiraten. Von diesem Verbot kann dispensiert werden, insbesondere, wenn kleine Kinder zu versorgen sind. In den deutschen Bistümern gab es am 31. Dezember 2004 insgesamt 2.631 Diakone. Quelle: http://www.diakone.de/statist1.htm, 7. Juli 2005
In der Neuapostolischen Kirche ist das Diakonenamt die niedrigste Stufe der Amtshierachie. Früher gab es auch ein Unterdiakonenamt, dies wurde abgeschafft. Zu den Aufgaben eines Diakons gehören die Mithilfe bei der Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes (Kirche aufschließen, Altar herrichten etc.), Mithilfe bei Kranken- und Hausbesuchen, bei der seelsorgerischen Betreuung von Waisenkindern, Senioren etc. Ein Diakon kann auch während des Gottesdienstes zur Mitpredigt herangezogen werden. Er kann in Ausnahmefällen Gottesdienst leiten, allerdings ohne Feier des Heiligen Abendmahls. Dies ist den priesterlichen Ämtern vorbehalten. Nach neuapostolischer Glaubenslehre soll der Diakon „ein Zeuge der Wahrheit sein und dadurch denen helfen, die noch in Unwissenheit und Irrtum stehen“. Quelle? Er soll „allen Gliedern der Gemeinde ein Vorbild im Glauben und Gehorsam, in Liebe und Eifer, Treue und Friedfertigkeit sein“. Quelle? Er wird als „Mithelfer zur Ordnung des Gottesdienstes“ Quelle? bezeichnet. Neuapostolische Diakone sind Laien ohne theologische Ausbildung, ehrenamtlich und unentgeltlich in den Gemeinden tätig. In neuerer Zeit wird überlegt, ob auch Frauen für das Diakonenamt ordiniert werden können.
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