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Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS) ist eine Gebärdensprache, die von den deutschschweizer Gehörlosen sowie den dort ausgebildeten Dolmetschern verwendet wird.

Dialekte


In der Deutschschweiz unterscheidet man zwischen fünf Gebärdendialekten, dem Zürcher, Berner, Basler, Luzerner sowie dem St. Galler Dialekt. Dies, da es in jeder dieser Regionen eine Gehörlosenschule gibt und die Gebärdensprache von den dortigen Kindern untereinander weitergegeben wird (auch wenn es in bestimmten Schulen bis vor kurzem verboten war).

Die Dialekte untereinander sind sich ähnlich. Trotzdem sind eindeutige Unterschiede vorhanden, so dass man erkennen kann, aus welchem Teil der Schweiz der Gebärdende stammt. Mit der zunehmenden Mobilität werden diese Dialekte jedoch auch immer mehr vermischt.

Die DSGS ist verwandt mit der österreichischen Gebärdensprache sowie der bundesdeutschen Gebärdensprache, da die Gebärdensprache zum Teil auch von der deutschen Lautsprache beeinflusst worden ist.

Merkmale der DSGS


Die DSGS ist im Vergleich zur American Sign Language (ASL) noch stark oralbetont. So wird zu fast jeder Gebärde die entsprechenden Lippenbewegungen lautlos "mitgesprochen". Anders ausgedrückt an Hand eines Beispiels: Wenn der (rechtshändige) Gehörlose die rechte Hand zur Faust ballt und mit dieser zwei- bis dreimal an seine rechte Wange klopft (wobei alle Finger mit Ausnahme des Daumens die Wange berühren), dann weiß das Gegenüber, er sagt "Mutter". Trotzdem bewegt er seinen Mund und sagt tonlos auch "Mutter". Dies ist ein Nebeneffekt der oralen Schulausbildung (siehe nächster Abschnitt). Im ASL dagegen bleibt der Mund geschlossen.

DSGS in Schulen


Zu Beginn des 19. Jahrhunderts, der Gründerzeit der Gehörlosenschulen, wurde in der Taubstummenpädaogik der deutschen und der französischen Schweiz die Gebärdensprache, zum Teil auch ein künstliches, an die Syntax der Lautsprache angeglichenes Gebärdensystem unter Anlehnung an die Signes conventionnels französischer Herkunft verwendet. Nach den Jahren um 1830 wurde jedoch die gebärdenorientierte Pädagogik von den deutschschweizerischen Taubstummenanstalten (und etwas später erst auch in der französischen Schweiz) verboten, und dies bis in die 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts. Die Gebärdensprache wurde, wie in andern Ländern auch, als "Affensprache" betrachtet und wird bis heute von weiten Kreisen, vor allem auch in der Gehörlosenpädagogik, stigmatisiert.

Ein zaghaftes Umdenken fand erst zur Jahrtausendwende statt. Jetzt erst laufen in der Schweiz Projekte, gehörlose Kinder bilingual oder in lautsprachbegleitender Gebärdensprache zu erziehen. Das heißt, dass in diesen Schulen sowohl die Lautsprache als teilweise auch die Gebärdensprache verwendet werden darf. Allerdings steht diese Entwicklung erst am Anfang, und es fehlt zur Zeit in der deutschsprachigen Schweiz noch weitgehend der politische Wille, das notwendige Wissen und die notwendige Erfahrung zur Verwirklichung bilingualer Projekte. Dies ist unter anderm auch deshalb so, weil die meisten Eltern gehörloser Kinder sowie die sie beratende Aerzteschaft und die in der Früherziehung tätigen Pädagogen und Therapeuten in der Regel noch das orale Bildungsmodell unter Ausschluss der Gebärdensprache favorisieren und bis jetzt nur wenig Geld in die bilinguale Forschungsarbeit investiert wird.

An den Hochschulen gibt es im sonderpädagogischen Bereich noch keine Ausbildung, welche eine echte bilinguale Alternative zum herkömmlichen oralen gehörlosenpädagogischen Ausbildungsprogramm darstellt, und die in der Deutschschweiz tätigen Gehörlosenpädagogen sind der Gebärdensprache in der Regel nur sehr beschränkt mächtig und können mit gebärden-grammatischen Begriffen weder theoretisch noch praktisch umgehen. In der französischen Schweiz sind die Schulen offener (und verfügen über mehr Erfahrung als in der deutschen Schweiz) für den Einbezug der Gebärdensprache in die Gehörlosenpädagogik; und auch auf der Hochschulebene wird diesem Thema die ihm gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. In der italienischen Schweiz, wo in den letzten 30 Jahren des 20. Jahrhunderts starke Bemühungen zur Integration gehörloser Kinder in die Normalschulen zur Aufgabe der dortigen residentiellen Gehörlosenschule geführt haben, fehlt im Moment eine echte pädagogische und soziokulturelle Basis für eine bilinguale Gehörlosenpädagogik.

Auch wenn in Studien nachgewiesen wurde, dass die Gebärdensprache Gehörlose eher fördert als benachteiligt und sie aus der natürlichen Kommunikation in Gebärdensprache einen großen sozialen, kognitiven und integrativen Nutzen ziehen, profitieren in der Schweiz bislang nur wenig gehörlose Kinder vom Segen bilingualer Gehörlosenpädagogik und -kultur.

Gehörlosenschulen in der Schweiz allgemein


Gehörlosenschulen gibt es in Wollishofen (Zürich), Riehen (bei Basel), Münchenbuchsee (bei Bern), Hohenrain (bei Luzern) sowie am Rosenberg in St. Gallen. Einzig in Zürich existiert eine Sekundarschule, die restlichen begnügen sich mit Realschulen. Begabte Gehörlose sind also fast gezwungen, die Oberstufe in Zürich zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist die Schweizer Schwerhörigenschule Landenhof in Unterentfelden bei Aarau. Dort können Gehörlose die Sekundar- sowie die Bezirksschule absolvieren. Diese Schule ist aber eher für Schwerhörige gedacht, und Gehörlose haben dort eher Mühe, sich unter den Schwerhörigen zu integrieren.

In der Deutschschweiz gibt es nur eine einzige Berufsschule für Hörgeschädigte, die BSfH in Zürich Oerlikon. Die Schule bildet Lehrlinge in allen Berufen aus und bietet eine BMS (Berufsmittelschule) an.

Anerkennung vom Staat


Auf Staatsebene

Die DSGS ist vom Staat im Gegensatz zu den Gebärdensprachen der benachbarten Nationen noch nicht offiziell anerkannt. Die Schweizer Gehörlosen kämpfen deswegen dafür, dass die Gebärdensprache in der Schweizer Verfassung als offizielle Landessprache anerkannt wird. So wurde unter anderem bemängelt, dass Gebärdendolmetscher vom Staat nicht richtig unterstützt werden und die Schweiz daher einen chronischen Mangel an Gebärdensprachdolmetschern aufweist.

Die Schweiz hat ein Bedürfnis auf rund 150 Gebärdensprachdolmetscher. Momentan sind jedoch nur rund 40 Dolmetscher vorhanden, so dass viele Dolmetscherbestellungen gar nicht erfüllt werden können. Vor Sommer 2004 waren gar nur 25 Dolmetscher vorhanden. Eine weitere Aufstockung der Dolmetscheranzahl ist frühestens 2007 möglich, da die Ausbildung neuer Dolmetscher vier Jahre dauert und der nächste Abschlusstermin 2007 ist. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass die Schweiz vier Landessprachen und drei Gebärdensprachen hat. Somit müssen Dolmetscher für die Deutsch-, Französisch- und Italienischschweizer Gebärdensprache und in den jeweiligen Lautsprachen ausgebildet werden.

Auf Kantonsebene

Auf Kantonsebene anerkennt der Kanton Zürich seit der angenommenen Volksabstimmung am 27. Februar 2005 als einziger Kanton der Schweiz die Gebärdensprache verfassungsmäßig. Im Verkehr mit den Behörden des Kantons muss die Gebärdensprache daher auf Verlangen eingesetzt werden.

Weblinks


Gehörlosigkeit | Gebärdensprache | Schweizer Sprache

 

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