Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist ein Abzeichen für bestimmte sportliche Leistungen, das vom Deutschen Sportbund (DSB) verliehen wird. Die für den Erwerb zu bringenden Leistungen sind nach Altersstufen gestaffelt. Für einmaligen Erwerb wird es in Bronze, für dreimaligen Erwerb in Silber, und für fünfmaligen Erwerb in Gold vergeben. Ab der neunten Wiederholung wird das Abzeichen in Gold mit Wiederholungszahl in 5er Schritten vergeben. Der Erwerb ist für Jedermann möglich. Die Einteilung erfolgt in weibl. oder männl. Schüler/innen, weibl. oder männl. Jugendliche und weibl. oder männl. Erwachsene. Auskünfte über die Erlangungsmöglichkeiten teilt der jeweilige Landessportbund mit. Die Verleihung erfolgt mit der Aushändigung einer Urkunde. Auch Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung können das Deutsche Sportabzeichen ablegen. Die Gruppen sind dabei nach Alter und Behinderung eingeteilt. Die Disziplinen sind den Einschränkungen durch die jeweilige Behinderung angepasst. Weitere Informationen hierzu erteilt der Deutsche Behindertensportverband unter www.dbs-npc.de.
Die Bedingungen wurden von dem schwedischen Vorbild übernommen, damals wie heute waren 5 Bedingungen aus 5 Gruppen zu absolvieren, schwimmen war (und ist heute noch) obligatorisch. Einige Anforderungen (Kugelstoßen 8,00 m) sind bis heute unverändert. Die Einteilung in verschiedene Altersgruppen erfolgte erst nach dem 2. Weltkrieg, bis dahin musste jeder, unabhängig von seinem Alter, die gleichen Bedingungen erfüllen.
In der Zeit des Nationalsozialismus trug es von 1934 bis 1945 den Namen Reichssportabzeichen. Das Sportabzeichen der DDR in Silber ist als gleichwertig anerkannt.
Orden und Ehrenzeichen (Deutschland) | Sportliche Auszeichnung
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"Deutsches Sportabzeichen".
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