Deutsches Kaiserreich 1893.jpg | Deutsches Reich 1925 b.png Das Deutsche Reich war ein deutscher Nationalstaat von 1871 bis 1945. Der Terminus Deutsches Reich wurde zuvor auch gebraucht, um das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962-1806) anzudeuten. Man unterschied im 19. und 20. Jahrhundert beim Deutschen Reich drei Perioden: die des Deutschen Kaiserreiches (1871-1918), der Weimarer Republik (1919-1933) und die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945).
Deutschesreich1939.png und deren Umbenennung in Protektorat Böhmen und Mähren war bereits umstritten und wurde nur unter dem Aspekt der Beschwichtigungspolitik geduldet.]]
Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei Abschnitte:
Als im Jahre 1868 die spanische Königin Isabella II. gestürzt wurde, bot der Erbprinz Leopold des Königshauses Hohenzollern-Sigmaringen (welches mit dem spanischen Königshaus verwandt ist) seine Dienste als zukünftiger König an. Jedoch fühlte sich Frankreich aufgrund der bevorstehenden preußischen Machtübernahme in Spanien bedroht und versuchte dies militärisch zu unterbinden. Es kam zu dem Deutsch-Französischen Krieg. Bismarck nutzte dies um sein Ziel, die Einigung der deutschen Staaten, durch einen gemeinsamen Feind durchzusetzen. Er erreichte sein Ziel und so wurde nach dem triumphalen Sieg über Frankreich (bei Sedan) am 18. Januar 1871 im Schloss Versailles bei Paris das Deutsche Reich gegründet.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 wurde das Deutsche Reich unter Besatzung durch britische, französische, amerikanische und sowjetische Truppen gestellt. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße sowie die westlich dieser Linie gelegenen Städte Stettin und Swinemünde (insgesamt etwa ein Viertel der Fläche von 1937) wurden den Bestimmungen des Potsdamer Abkommens gemäß vom Reich abgetrennt und, wie es im Potsdamer Abkommen hieß, "vorläufig" unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt. Die ansässige deutsche Bevölkerung in diesen Gebieten wurde, soweit sie nicht bereits im Zuge des Kriegsgeschehens in Richtung Westen geflüchtet war, in den folgenden Jahren weitgehend vertrieben.
Mit der Wiederherstellung der Republik Österreich noch im Jahr 1945 und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949 hörte das Deutsche Reich faktisch, aber nicht de jure auf zu existieren. Die sich aus dieser de jure-Fortexistenz ergebenden Folgen sind im Abschnitt Staatsrechtliche Fragen erläutert.
Die Verwendung des Wortes Reich im Titel knüpfte an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation (962–1806). Dieses war 1806 zerbrochen angesichts von Säkularisierung und napoleonischer Übermacht (Diktat). Zuvor hatte der habsburgische Kaiser den Titel des römisch-deutschen Kaisers niedergelegt. Dabei hatte er alle Reichsbeamten und -organe entlassen aus ihren Verpflichtungen gegenüber dem „deutschen Reich“. Mit dem Akt der Niederlegung der Kaiserkrone endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.
Die spätere Epoche des wilhelminischen Kaiserreiches wurde als „Zweites Reich“ bezeichnet. Diese Wortwahl deutete eine Nachfolgerschaft zum „Ersten (deutschen) Reich“ an, ohne sie explizit auszusprechen. Diese Zurückhaltung war taktisch und diplomatisch geboten. Das Kaisertum Österreich und dessen Kaiser betrachteten sich als Nachfolger des Heiligen Römischen Reichs und wären somit indirekt als illegitim bezeichnet worden.
Der Begriff „Zweites Reich“ wurde 1923 von Arthur Moeller van den Bruck geprägt; in seinem Buch Das dritte Reich bezeichnete dieser das Heilige Römische Reich Deutscher Nation als Erstes Reich und das Deutsche Kaiserreich von 1871 bis 1918 als das Zweite Reich. Er erwartete, dass diesem ein Drittes Reich folgen werde. Der Begriff wurde rasch in die NSDAP-Propaganda übernommen, die damit ihre Ablehnung der Weimarer Republik ausdrückte (siehe Drittes Reich).
In der deutschen Verfassungsgeschichte sind die Begriffe Reich und Bund austauschbar. Die Präambel der Bismarck-Verfassung von 1871 sagte beispielsweise, dass der preußische König und die süddeutschen Fürsten einen ewigen Bund geschlossen hätten.
Der Nationalsozialismus verwendete den Begriff Reich überspannt und pseudoreligiös. Dadurch wurde der Begriff im Laufe der Nachkriegszeit vermehrt mit dem Nationalsozialismus selbst in Verbindung gebracht.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73):
Die Bundesrepublik Deutschland könne also nicht als Nachfolgestaat angesehen werden, sondern sei vielmehr als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich und nicht dessen Nachfolger. Damit wird eine staatsrechtliche Identität, die 1871 mit dem Deutschen Kaiserreich begann, unter der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland fortgeführt.
Davon bleibt aber unberührt, dass, von einer politisch-historischen Perspektive aus betrachtet, das Reich mit der Niederlage im Zweiten Weltkrieg im Jahre 1945 untergegangen ist.
Mit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität durch die abschließende Erklärung des Zwei-plus-Vier-Vertrags von 1990 wurde die (erweiterte) Bundesrepublik Deutschland endgültig das, was zuvor bereits das Deutsche Reich (von 1871) gewesen war: ein (klein-)deutscher Nationalstaat, der (als wesentlichen Bestandteil der europäischen Friedensordnung) die Nachkriegsordnung mit seinen Grenzen anerkannt hat.
Siehe auch: Rechtslage des Deutschen Reiches.
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