Das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) wurde durch Berliner Landesgesetz vom 22. Mai 1978 (Gesetzblatt für Berlin S. 1114) als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und nach Maßgabe der Regelungen der sogenannten Blauen Liste bis Ende 1999 von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern gemeinsam finanziert. Es hatte seinen Sitz in Berlin. Auf der Grundlage einer umstrittenen Empfehlung des Wissenschaftsrates beschlossen Bund und Länder, die Finanzierung zu beenden. Das Land Berlin löste das Institut durch Gesetz vom 6. Oktober 1999 (Gesetz und Verordnungsblatt S. 544) zum 1. Januar 2000 auf und überführte Mitarbeiter und Abwicklungsaufgaben auf ein "Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut", von dem aus die Aufgaben und Beschäftigten in eine neue Trägerschaft überführt werden sollten. Hinsichtlich der Beschäftigten ist dies weitgehend gelungen.
Das Deutsche Bibliotheksinstitut war eine Serviceeinrichtung für die Gesamtheit der Deutschen Bibliotheken. Seine Aufgaben lagen laut Gesetz im Bereich der Koordinierung, der Beratung, der Normierung und der Modernisierung des Deutschen Bibliothekswesens. Dem Institut verdanken die deutschen Bibliotheken Instrumente wie die Zeitschriftendatenbank, den Verbundkatalog, den Dokumentenlieferdienst SUBITO, die Deutsche Bibliotheksstatistik und die einheitlichen Klassifikationen Allgemeine Systematik für Öffentliche Bibliotheken (ASB) und Klassifikation für Allgemeinbibliotheken (KAB). Zugleich war das Institut Herausgeber wichtiger Publikationen, etwa des Bibliotheksdienstes, der Schulbibliothek aktuell, des Forum Musikbibliothek oder der DBI-Materialien. Im Zuge der mehr als drei Jahre dauernden Abwicklung des Deutschen Bibliotheksinstituts bis Mitte 2003 konnte ein erheblicher Teil dieser Dienstleistungen nicht bewahrt werden. Insbesondere die zentrale Beratungs- und Initiativkompetenz des Instituts muss als verloren angesehen werden.
Das Institut verwaltete sich als Anstalt des öffentlichen Rechts selbst. Die Leitung erfolgte durch den Direktor, der den Beschlüssen eines Kuratoriums verpflichtet und seiner Kontrolle unterworfen war, welches vorrangig von Bund und Ländern gestellt wurde. Vertreten waren aber auch der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Bibliotheksverband. Die bibliothekarische Beratung oblag einem Fachbeirat, in dem Bibliotheken aller Sparten und Größen vertreten waren. Die Rechtsaufsicht wurde durch das Land Berlin aufgeübt.
Bibliothekswesen | Ehemaliges Leibniz-Institut | Wissenschaft (Berlin)
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