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Der Deutsche Bund war ein Staatenbund der deutschen Staaten. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress als Nachfolger des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ins Leben gerufen. Die Gründungsurkunde, die Deutsche Bundesakte, wurde von 41 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter 37 Fürstentümer und 4 freie Städte. Deren Anzahl sank durch Vereinigungen infolge von Kauf oder Erbgang bis 1863 auf 35 Staaten. Preußen und Österreich gehörten nur mit denjenigen Teilen ihrer Gebiete zum Deutschen Bund, die schon Teile des Heiligen Römischen Reiches gewesen waren. Das Gebiet des Deutschen Bundes umfasste 1839 rund 630.100 km² mit einer Bevölkerung von etwa 29,2 Millionen Einwohnern, die bis 1865 auf ungefähr 47,7 Millionen Einwohnern anwuchs.

Territoriale Entwicklung


1817 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg als 39. Mitglied aufgenommen. Danach veränderte sich die Anzahl der Mitglieder mehrmals, da einige Herrscherhäuser ausstarben und ihre Länder mit denen ihrer Erben vereinigt wurden. Im Einzelnen veränderte sich der Deutsche Bund wie folgt: Herzogtum Limburg]] (in Personalunion mit den Niederlanden) als Kompensation für wallonische Teile Luxemburgs aufgenommen, die nach der belgischen Revolution in den neuen belgischen Staat eingegliedert wurden. Das Großherzogtum Luxemburg (ebenfalls in Personalunion mit den Niederlanden) verblieb im Bund.

Organe des Bundes


Bundesorgan war die in Frankfurt am Main tagende Bundesversammlung (Bundestag), ein ständig tagender Gesandtenkongress. Er bestand aus zwei Räten, dem Plenum und dem Engeren Rat. Nur Entscheidungen, die dort mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen wurden, waren bindend für alle Einzelstaaten. Ansonsten galten die jeweiligen Landesgesetze.

Neugründung


Infolge der Märzrevolution („deutsche Revolution”) von 1848 stellte die Bundesversammlung ihre Arbeit vorübergehend ein. An ihre Stelle trat die Frankfurter Nationalversammlung, das erste frei gewählte gesamtdeutsche Parlament. Dieses scheiterte jedoch mit dem Versuch, einen demokratischen deutschen Einheitsstaat zu schaffen, so dass der Bund 1849 zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt wurde.

Der Konflikt zwischen Preußen und Österreich


Nachdem die Nationalversammlung in Frankfurt dem Königreich Preußen die Führungsrolle im Deutschen Bund zuerkannt hatte, verschärfte sich der Dualismus zwischen Österreich und Preußen, der durch die gemeinsame Gegnerschaft gegenüber nationalen und liberalen Forderungen in den Hintergrund geraten war.

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1862 wurde Otto von Bismarck durch sein Eingreifen in einen Verfassungskonflikt um eine Heeresreform preußischer Ministerpräsident.

1863 brachte Bismarck einen österreichischen Reformplan zur Stärkung der bundestaatlichen Elemente des Deutschen Bundes zu Fall, weil er den preußischen König gegen dessen innere Überzeugung (mit sehr viel Mühe, Bismarck drohte mit Rücktritt) verpflichten konnte, dem Frankfurter Fürstentag fernzubleiben und wenig später den Reformplan abzulehnen. Zusätzlich stellte er unerfüllbare Forderungen. Der Entwurf sah als Exekutive des Bundes ein Bundesdirektorium von 5 Mitgliedern vor. Österreich, Preußen und Bayern wären ständige Mitglieder gewesen, die übrigen sollten von den anderen Bundesmitgliedern gewählt und turnismäßig gewechselt werden. Im alten Bundesrat, der in veränderter Form bei behalten worden wäre, hätte es eine Stimmenparität zwischen Österreich und Preußen (je 3 Stimmen) gegeben. In beiden Bundesorganen hätte Österreich den Vorsitz gehabt. Auf dem Umweg über die einzelstaatlichen Landtage zu wählende Abgeordnetenversammlung und eine Fürstenversammlung, ähnlich dem Reichstag zwischen 1495 und 1663, hätten zusammen als gesetzgebende Gewalt dienen sollen. Der Entwurf beinhaltete schließlich noch ein oberstes Bundesgericht, eine Art Verfassungsgericht, ähnlich dem Reichskammergericht in Wetzlar. Außerdem sollte der Deutsche Bund Österreichs, außerhalb des Deutschen Bundes gelegenen, Besitzungen garantieren. Zusätzlich zu der bisherigen Aufgabe des Deutsche Bund, der Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, sollte dieser die Machtstellung Deutschlands nach außen wahren und im Inneren die öffentliche Ordnung und Wohlfahrt der deutschen Nation schützen und fördern.

Bismarck wollte ein mögliches Übergewicht der nicht-preußischen deutschen Staaten zu Ungunsten Preußens verhindern, da es seinen Plänen im Weg stand. Die anfangs geringe Popularität Bismarcks in Preußen stieg durch seine außenpolitischen Erfolge.

1864 kam es zum Krieg gegen Dänemark. Auslöser war der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig in den dänischen Gesamtstaat einzubeziehen, obwohl es mit Schleswig bis dahin nur in Personalunion verbunden gewesen war. Die Bedenken Österreichs gegenüber der Teilnahme an dieser Bundesexekution gegen Dänemark konnte Bismarck durch diplomatisches Geschick zerstreuen. Mit Zustimmung der europäischen Großmächte eroberten sie die Herzogtümer Holstein und Schleswig.

Nach dem Krieg brach über die Frage der politischen Zukunft der beiden Herzogtümer die Rivalität der beiden wieder aus. Österreich, das verhindern wollte, dass die beiden Herzogtümer in den Machtbereich Preußens gerieten, wollte deren Schicksal vom deutschen Bundestag entscheiden lassen. Preußen sah dies als Bruch des Gasteiner Abkommens, das in dieser Frage ein einvernehmliches Vorgehen der beiden deutschen Großmächte vorschrieb und besetzte einen Teil Holsteins. Nach dem Beschluss der Bundesexekution gegen Preußen auf Antrag Österreichs erklärte Bismarck die Bundesakte für erloschen.

bundesakte_axb02.jpg Den 1866 folgenden Deutschen Krieg, in den fast alle deutschen Staaten verwickelt waren, konnte Preußen durch seinen Sieg bei Königgrätz für sich entscheiden. Preußen annektierte Hannover, Nassau, Kurhessen, Frankfurt und Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wurde der Norddeutsche Bund unter Führung Preußens gegründet, eine so genannte kleindeutsche Lösung der norddeutschen Staaten, um Preußens Hegemonie in Kleindeutschland zu festigen und zu legitimieren. Dafür verzichtete Bismarck auf Landabtretungen Österreichs. Unabhängig blieben die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden (auf Drängen Frankreichs anerkannt) und Österreich.

Mitglieder des Bundes


Die Mitglieder des Deutschen Bundes:
  1. Kaiserreich Österreich (ohne Galizien, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und das Lombardo-Venezische Königreich) (Seit 1818 gehörte auch der westlichste Teil Galiziens (Auschwitz, Saybusch, Zator) zum Deutschen Bund)
  2. Königreich Preußen (ohne Provinz Posen, Ostpreußen und Westpreußen) (Von 1848 - 1851 waren die preußische Provinz Ost- und Westpreußen und der westliche und nördliche Teil der Provinz Posen Bestandteil des Bundes)
  3. Königreich Bayern
  4. Königreich Sachsen
  5. Königreich Hannover (bis 1837 in Personalunion mit Großbritannien)
  6. Königreich Württemberg
  7. Kurfürstentum Hessen-Kassel
  8. Großherzogtum Baden
  9. Großherzogtum Hessen-Darmstadt
  10. Großherzogtum Luxemburg (in Personalunion mit den Niederlanden) (Der westliche Teil Luxemburgs schied 1839 nach der Vereinigung mit Belgien aus dem Bunde aus. Dafür kam das niederländische Herzogtum Limburg zum Bund)
  11. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
  12. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
  13. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
  14. Großherzogtum Oldenburg
  15. Herzogtum Holstein und Lauenburg (bis 1864 in Personalunion mit Dänemark)
  16. Herzogtum Nassau
  17. Herzogtum Braunschweig
  18. Herzogtum Sachsen-Gotha
  19. Herzogtum Sachsen-Coburg
  20. Herzogtum Sachsen-Meiningen
  21. Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen-Altenburg)
  22. Herzogtum Anhalt-Dessau
  23. Herzogtum Anhalt-Köthen
  24. Herzogtum Anhalt-Bernburg
  25. Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
  26. Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
  27. Fürstentum Liechtenstein
  28. Fürstentum Lippe
  29. Fürstentum Reuß ältere Linie
  30. Fürstentum Reuß jüngere Linie
  31. Fürstentum Schaumburg-Lippe
  32. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
  33. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
  34. Fürstentum Waldeck
  35. Freie Stadt Bremen
  36. Freie Stadt Frankfurt
  37. Freie Stadt Hamburg
  38. Freie Stadt Lübeck

Später wurden aufgenommen:

  1. Landgrafschaft Hessen-Homburg (ab 1817)
  2. Herzogtum Limburg (ab 1839; in Personalunion mit den Niederlanden)

Literatur


  • Jürgen Müller: Deutscher Bund und deutsche Nation 1848-1866. Vandenhoeck & Ruprecht , Göttingen 2005, ISBN 3-525-36064-9
  • Jürgen Angelow: Der Deutsche Bund. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-15152-6

Weblinks


Siehe auch


Rechtsgeschichte | Deutsche Geschichte (19. Jh.) | 1815 | Zwischenstaatliche Organisation

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