Der Deutsche Bund war ein Staatenbund der deutschen Staaten. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress als Nachfolger des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ins Leben gerufen. Die Gründungsurkunde, die Deutsche Bundesakte, wurde von 41 Mitgliedsstaaten unterzeichnet, darunter 37 Fürstentümer und 4 freie Städte. Deren Anzahl sank durch Vereinigungen infolge von Kauf oder Erbgang bis 1863 auf 35 Staaten. Preußen und Österreich gehörten nur mit denjenigen Teilen ihrer Gebiete zum Deutschen Bund, die schon Teile des Heiligen Römischen Reiches gewesen waren. Das Gebiet des Deutschen Bundes umfasste 1839 rund 630.100 km² mit einer Bevölkerung von etwa 29,2 Millionen Einwohnern, die bis 1865 auf ungefähr 47,7 Millionen Einwohnern anwuchs.
Nachdem die Nationalversammlung in Frankfurt dem Königreich Preußen die Führungsrolle im Deutschen Bund zuerkannt hatte, verschärfte sich der Dualismus zwischen Österreich und Preußen, der durch die gemeinsame Gegnerschaft gegenüber nationalen und liberalen Forderungen in den Hintergrund geraten war.
1862 wurde Otto von Bismarck durch sein Eingreifen in einen Verfassungskonflikt um eine Heeresreform preußischer Ministerpräsident.
1863 brachte Bismarck einen österreichischen Reformplan zur Stärkung der bundestaatlichen Elemente des Deutschen Bundes zu Fall, weil er den preußischen König gegen dessen innere Überzeugung (mit sehr viel Mühe, Bismarck drohte mit Rücktritt) verpflichten konnte, dem Frankfurter Fürstentag fernzubleiben und wenig später den Reformplan abzulehnen. Zusätzlich stellte er unerfüllbare Forderungen. Der Entwurf sah als Exekutive des Bundes ein Bundesdirektorium von 5 Mitgliedern vor. Österreich, Preußen und Bayern wären ständige Mitglieder gewesen, die übrigen sollten von den anderen Bundesmitgliedern gewählt und turnismäßig gewechselt werden. Im alten Bundesrat, der in veränderter Form bei behalten worden wäre, hätte es eine Stimmenparität zwischen Österreich und Preußen (je 3 Stimmen) gegeben. In beiden Bundesorganen hätte Österreich den Vorsitz gehabt. Auf dem Umweg über die einzelstaatlichen Landtage zu wählende Abgeordnetenversammlung und eine Fürstenversammlung, ähnlich dem Reichstag zwischen 1495 und 1663, hätten zusammen als gesetzgebende Gewalt dienen sollen. Der Entwurf beinhaltete schließlich noch ein oberstes Bundesgericht, eine Art Verfassungsgericht, ähnlich dem Reichskammergericht in Wetzlar. Außerdem sollte der Deutsche Bund Österreichs, außerhalb des Deutschen Bundes gelegenen, Besitzungen garantieren. Zusätzlich zu der bisherigen Aufgabe des Deutsche Bund, der Aufrechterhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands, sollte dieser die Machtstellung Deutschlands nach außen wahren und im Inneren die öffentliche Ordnung und Wohlfahrt der deutschen Nation schützen und fördern.
Bismarck wollte ein mögliches Übergewicht der nicht-preußischen deutschen Staaten zu Ungunsten Preußens verhindern, da es seinen Plänen im Weg stand. Die anfangs geringe Popularität Bismarcks in Preußen stieg durch seine außenpolitischen Erfolge.
1864 kam es zum Krieg gegen Dänemark. Auslöser war der Versuch der Kopenhagener Regierung, Schleswig in den dänischen Gesamtstaat einzubeziehen, obwohl es mit Schleswig bis dahin nur in Personalunion verbunden gewesen war. Die Bedenken Österreichs gegenüber der Teilnahme an dieser Bundesexekution gegen Dänemark konnte Bismarck durch diplomatisches Geschick zerstreuen. Mit Zustimmung der europäischen Großmächte eroberten sie die Herzogtümer Holstein und Schleswig.
Nach dem Krieg brach über die Frage der politischen Zukunft der beiden Herzogtümer die Rivalität der beiden wieder aus. Österreich, das verhindern wollte, dass die beiden Herzogtümer in den Machtbereich Preußens gerieten, wollte deren Schicksal vom deutschen Bundestag entscheiden lassen. Preußen sah dies als Bruch des Gasteiner Abkommens, das in dieser Frage ein einvernehmliches Vorgehen der beiden deutschen Großmächte vorschrieb und besetzte einen Teil Holsteins. Nach dem Beschluss der Bundesexekution gegen Preußen auf Antrag Österreichs erklärte Bismarck die Bundesakte für erloschen.
bundesakte_axb02.jpg Den 1866 folgenden Deutschen Krieg, in den fast alle deutschen Staaten verwickelt waren, konnte Preußen durch seinen Sieg bei Königgrätz für sich entscheiden. Preußen annektierte Hannover, Nassau, Kurhessen, Frankfurt und Schleswig-Holstein. Darüber hinaus wurde der Norddeutsche Bund unter Führung Preußens gegründet, eine so genannte kleindeutsche Lösung der norddeutschen Staaten, um Preußens Hegemonie in Kleindeutschland zu festigen und zu legitimieren. Dafür verzichtete Bismarck auf Landabtretungen Österreichs. Unabhängig blieben die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden (auf Drängen Frankreichs anerkannt) und Österreich.
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