Der Deutsche Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen konstituierte sich im September 1953. Er stellte die erste gemeinsame kulturpolitische Maßnahme von Bund und Ländern dar. Als Mitglieder wurden unabhängige Persönlichkeiten berufen, damit er "frei von allen politischen Bindungen ganz für das eine in Bund und Ländern lebende Volk wirken könne" (so der damalige Bundesinnenminister Robert Lehr). Aufgabe des Gremiums war es "die Entwicklung des deutschen Erziehungs- und Bildungswesens zu beobachten und durch Rat und Empfehlung zu fördern" (Art. 1 Satzung des Ausschusses).
In den zwölf Jahren seines Bestehens gab er 30 Empfehlungen und Gutachten heraus. 1954 forderte er die Verlängerung der allgemeinen Schulpflicht auf neun Jahre in allen Bundesländern. 1959 veröffentlichte er den "Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinen öffentlichen Schulwesens". Darin schlug er vor, an die vierjährige Grundschule eine zweijährige "Förderstufe" (nach heutigem Sprachgebrauch Orientierungsstufe) anzugliedern und somit die Selektion für das dreigliedrige Schulsystem um zwei Jahre nach hinten zu verschieben. Allerdings wurde eine Ausnahme vorgesehen: das altsprachliche Gymnasium sollte weiterhin in Klasse 5 beginnen.
Die Unabhängigkeit des Deutschen Ausschusses bedeutete eine weitgehende Isolierung von den politischen Entscheidungsträgern, die seine Empfehlungen nicht einmal offiziell zur Kenntnis nehmen mussten. Also konnte er sich lediglich mit unverbindlichen Empfehlungen an die Öffentlichkeit wenden. Nach seiner Auflösung im Jahre 1965 wurde der stärker an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern angebundene Deutsche Bildungsrat eingesetzt.
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"Deutscher Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen".
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