Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes.
Den Text schrieb August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841. Die Melodie ist das Kaiserquartett von Joseph Haydn aus dem Jahre 1797.
Als 1871 das deutsche Kaiserreich entstand, wurde das in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz als Nationalhymne übernommen; die Melodie entsprach der englischen Nationalhymne God Save the King/Queen. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Fallersleben-Lied – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Keine der Hymnen war allerdings beschlossen, es gab keine offizielle Hymne.
Im Deutschen Reich wurde 1922 von Friedrich Ebert das Deutschlandlied mit allen drei Strophen zur Nationalhymne erkoren.
Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom Horst-Wessel-Lied, die zusammen die Hymne bildeten.
Bei der Republikgründung legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest; bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.
Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen, und Heuss’ - wenn auch widerstrebend - zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen bzw. dessen dritte Strophe de facto zur Nationalhymne.Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss (1952) Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer offiziell veröffentlicht (Amtsblatt). Mit Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. Eindeutig, so das Bundesverfassungsgericht weiter, ist jedoch darin festgelegt worden, dass bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden solle und dies entsprach bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses einer jahrzehntelangen allgemeinen Übung. Jedenfalls im strafrechtlichen Sinne - für den Adressaten des § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB - geht der erkennbare Wortsinn des Begriffs „Hymne der Bundesrepublik Deutschland“ daher nicht über die dritte Strophe des Deutschlandliedes hinaus. (BVerfGE 81, 298ff.). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende, Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Dieser Ansicht folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.
Ein Alternativvorschlag von Bertolt Brecht („Anmut sparet nicht noch Mühe“) wurde nicht übernommen und von Brecht später unter dem Titel „Kinderhymne“ veröffentlicht. Auch dieser Text folgte dem Versmaß der Kaiserhymne, weil er zunächst auf Haydns Melodie gedichtet wurde.
Die Texte beider deutschen Hymnen sowie der Kinderhymne harmonieren dementsprechend jeweils mit der Melodie der anderen Hymne und können wechselseitig gesungen werden.
Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990, wurde in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsidentent Richard von Weizsäcker (1991)
Im Zuge der Debatte über Integration von Zugewanderten und die spanische Version der amerikanischen Nationalhymne wurde darüber diskutiert, die Nationalhymne ins Türkische zu übersetzen. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele aus dem Bezirk Berlin-Kreuzberg mit hohem türkischstämmigen Einwohneranteil erklärte, er habe dies anders als von einigen Medien berichtet nicht vorgeschlagen, unterstütze es aber. Er wies darauf hin, dass es Übersetzungen schon seit längerer Zeit gibt. [http://www.ftd.de/politik/deutschland/69544.html
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