Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) ist eine in der Wasserrettung und im Katastrophenschutz tätige Hilfsorganisation, die im Vereinsregister in Berlin eingetragen ist. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle befindet sich im niedersächsischen Bad Nenndorf.
Die DLRG ist eine gemeinnützige, selbständige Organisation und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie ist mit fast 850.000 Mitgliedern und Förderern in rund 2.200 örtlichen Gliederungen die größte freiwillige Wasserrettungsgesellschaft der Welt und Mitglied in der ILS (International Life Saving Federation), sowie der ILSE (International Life Saving Federation of Europe).
Der auf das Wasser spähende Adler ist das Logo der DLRG und als Markenzeichen genau wie die Wortmarke „DLRG“ nach dem Markenrecht im geschäftlichen Gebrauch geschützt.
Das vordringliche Ziel der DLRG ist das Schaffen und Fördern aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Dazu bedient sie sich der Ausführung verschiedener Aufgaben, der Aus- und Weiterbildung sowie der Qualifizierung ihrer Mitglieder.
Das Motto der DLRG lautet „Jeder Nichtschwimmer ein Schwimmer. - Jeder Schwimmer ein Retter.“
DLRG-Rettungsschwimmer-Borkum-Lo.JPG der DLRG auf der traditionellen "Kuutse" am Strand von Borkum ]]
Die DLRG ist
Gegründet wurde der Verein am 19. Oktober 1913 im Leipziger Hotel „de Prusse“, im ehemaligen Saal des kaufmännischen Vereins. Anlass war ein Unglück am 28. Juli 1912 in Binz auf Rügen. Hunderte Badegäste und Ausflügler drängten sich auf der 500 m langen Seebrücke und erwarteten die Ankunft des Bäderdampfers Kronprinz Wilhelm. Plötzlich brach die Anlegestelle am Brückenkopf trichterförmig in sich zusammen. Dutzende Menschen stürzten in die Ostsee. Dem schnellen Eingreifen der kaiserlichen Marine war es zu verdanken, dass die meisten Menschen gerettet werden konnten. Aber für 17 Menschen, darunter sieben Kinder, kam jede Hilfe zu spät. Der Skandal: Von den über 100 Zuschauern war fast niemand bereit oder fähig zu helfen, geschweige denn Menschen wiederzubeleben!
Als Symbol für die DLRG steht der Adler, der mit scharfem Blick das Wasser beobachtet.
Der organisatorische Aufbau der DLRG entspricht im Prinzip der Aufbauorganisation der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt auch bei der DLRG die Bundesebene. Die Landesverbände entsprechen weitgehend den Bundesländern mit Ausnahmen Baden, Württemberg, Nordrhein und Westfalen, die jeweils eigene Landesverbände bilden. Die Kreise und kreisfreien Städte spiegeln sich wider in den Bezirken. Last but not least haben die Gemeinden und Städte ihr Pendant in Ortsgruppen oder Stützpunkten.(Doch nicht jeder Bezirk ist nochmal in Ortsgruppen und Stützpunkte unterteilt)
Der Bundesverband
Die satzungsgemäßen Organe des Bundesverbands sind:
Daneben gibt es noch als hauptamtlich geführten Verwaltungsunterbau die Bundesgeschäftsstelle.
Die Bundestagung tritt satzungsgemäß alle vier Jahre zusammen. Sie beschließt über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und Organisation (z.B. Satzung, Ordnungen) oder Finanz- und Vermögensangelegenheiten. Diese Beschlüsse sind für alle Untergliederungen bindend. Außerdem wählt die Bundestagung den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Präsidiums (einschl. Stellvertreter) sowie die Revisoren.
Die Bundestagung wird gebildet aus den gewählten Delegierten der Landesverbände (deren Anzahl bestimmt sich nach einem von der Mitgliederzahl der Landesverbände abhängigen Schlüssel) und den Mitgliedern des Präsidiums.
Der Präsidialrat ist das höchste Beschlussorgan der DLRG zwischen den Bundestagungen und tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Ihm obliegt die Beratung und Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Bundestagung vorbehalten sind. Er setzt sich zusammen aus den Präsidenten der Landesverbände und den Mitgliedern des Präsidiums.
Um bei dem Bild unseres Staates zu bleiben: Während die Bundestagung und der Präsidialrat die „gesetzgebenden“ Organe sind, stellt das Präsidium die „Regierung“ des Bundesverbandes der DLRG auf Bundesebene dar. Es ist das eigentliche Leitungsorgan der DLRG, das für die Geschäftsführung und die Abwicklung der Beschlüsse der Bundestagung und des Präsidialrats verantwortlich ist. Es arbeitet nach einem aufgabenorientierten Ressortprinzip. Seine Mitglieder sind, mit Ausnahme des Kraft Amtes einbezogenen Generalsekretärs, gewählt und ehrenamtlich tätig.
Zur Vorbereitung von Entscheidungen der Organe des Bundesverbandes gibt es Ressorttagungen, die vom Ressortleiter des Präsidiums geleitet werden. In der Ressorttagung werden die Landesverbände durch einen gewählten Ressortverantwortlichen vertreten. Die Aufgaben der Ressorttagungen sind insbesondere:
Das Schieds- und Ehrengericht gehört ebenfalls zu den satzungsgemäßen Organen und wird der Vollständigkeit halber erwähnt. Es hat die Aufgabe innerverbandliche Konflikte zu lösen, das Ansehen der DLRG zu wahren und Verstöße hiergegen zu ahnden. Näheres regelt die Schieds- und Ehrengerichtsordnung der DLRG.
Der Bundesverband beruft ein bis zu 20 Personen umfassendes Kuratorium mit beratender Funktion. Seine Mitglieder sind in der Regel herausragende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Die DLRG gliedert sich in 18 Landesverbände mit eigener Rechtsfähigkeit und eigener Satzung. Diese muss jedoch mit der Bundessatzung in Einklang stehen und bedarf der Genehmigung des Präsidiums.
Die auf Bundesebene bestehenden Organe finden sich entsprechend in den Landesverbänden wieder (einschließlich Schieds- und Ehrengericht). In den Landesverbänden werden die Delegierten gewählt, die ihren Verband in der Bundestagung vertreten.
Es gibt die Landesverbände: Baden, Bayern, Berlin, Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen und Württemberg.
Wenn die Bezirke nicht selbst örtliche mitgliederführende Gliederungen sind, stellen sie im Prinzip nur eine verwaltungstechnische Zwischeninstanz zwischen den Landesverbänden und der in den Ortsgruppen repräsentierten Mitgliederbasis dar. Es gibt aber auch Stadtbezirke (in kreisfreien Städten), die selbst die mitgliederführende Basis darstellen und keine Ortsgruppen gebildet haben. Eine wesentliche Aufgaben, die den Bezirken zukommt, ist u.a. die Durchführung von übergeordneten Ausbildungen (z.B. von Ausbildern oder Wachleitern), die für eine einzelne Ortsgruppe alleine oft nicht leistbar wären.
Die Bezirke - egal ob mit oder ohne Ortsgruppen - sind ähnlich strukturiert wie der Bundesverband und die Landesverbände. Sie haben eine eigene Satzung und die vergleichbaren Gremien (Bezirkstagung, Bezirksrat, Bezirksvorstand).
In der Bezirkstagung werden die Delegierten des Bezirks für die Landesverbandstagung gewählt.
Die Träger der praktischen Arbeit sind die Ortsgruppen und Stadtverbände. Ihnen obliegt die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die Breitenausbildung in Erster Hilfe, Bereitstellung und Training der Einsatzkräfte, Verwaltung und Pflege des Materials, Organisation der Wasserrettung, Werbung auf örtlicher Ebene und schließlich die Aufnahme und Betreuung der Mitglieder. Maßgaben und Richtlinien hierfür sind bundeseinheitlich durch entsprechende Ordnungen und Durchführungsbestimmungen geregelt.
Die Ortsgruppen und Stadtverbände sind die eigentlichen Vereine in der DLRG, in denen sich auch traditionsgemäß eine Vereinskultur herausgebildet hat. Neben den „schönen“ Dingen fallen dort auch alle Pflichtaufgaben an, die eine Vereinsführung beinhaltet. Es gibt eine Satzung mit den darin verankerten Organen und den entsprechenden Regularien. Wie in den übergeordneten Hierarchieebenen existieren als vergleichbare Gebilde die Ortsgruppen-/Stadtverbandstagung und der Vorstand.
Während die obersten Organe (Bundestagung, Landesverbandstagung, Bezirkstagung) je nach Satzung in der Regel nur alle drei oder vier Jahre zusammentreten, tritt die Ortsgruppentagung einmal im Jahr zusammen. Vorstandswahlen erfolgen in der Regel nur alle drei oder vier Jahre (je nach der in der Satzung festgeschriebenen Amtsperiode).
Ortsgruppen können auch Stützpunkte haben. Stützpunkte sind kleinere organisatorische Standorte, die aufgrund von zu wenig Mitgliedern nicht alle Ämter besetzen können bzw. keine durch Vollmacht selbständig handlungsfähigen Organe und dadurch keine rechtliche Selbständigkeit haben. Stadtverbände können bei z.B. dünner Personaldecke durch Fusionierung von Ortsgruppen und Stützpunkten entstehen.
Wie in vielen anderen Organisationen hat sich auch in der DLRG auf allen Ebenen eine aktive Jugend herausgebildet, die sich vor allem der Jugendarbeit widmet. Jugendlicher im Sinne der DLRG ist, wer das 27. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Die DLRG-Jugend ist eine eigenständige Organisation.
Die DLRG-Jugend sind alle Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre und ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Sie ist integrierter Teil des Gesamtverbandes und in ihrer Selbstständigkeit öffentlich anerkannter Jugendverband. Sie gibt sich eine eigene Ordnung, wählt ihre Gremien unabhängig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.
In ihrer verbandlichen, gesellschaftlichen und internationalen Arbeit fühlt sich die DLRG-Jugend den Prinzipien der Demokratie, Humanität, Toleranz, Solidarität, Pluralität und Ganzheitlichkeit verpflichtet.
Diese Prinzipien bedeuten, dass sie sich für die körperliche und geistige Unversehrtheit aller Menschen einsetzt. Sie engagiert sich dafür, dass sich jeder einzelne Mensch umfassend und allseitig frei entfalten kann. Die dafür notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen will sie mitgestalten.
Die DLRG-Jugend versteht sich als Form der Selbstorganisation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die obersten gleichberechtigten Ziele der DLRG-Jugend sind im Leitbild der DLRG-Jugend festgeschrieben:
Die DLRG trägt jedes Jahr Wettkämpfe im Rettungsschwimmen aus. Sie werden von den einzelnen Ortsgruppen bis hin zu den Weltmeisterschaften ausgetragen. Die Wertung erfolgt nach Altersklassen: AK 12, AK 13/14, AK 15/16 usw. Die Wettkämpfe bestehen z.B. aus den Disziplinen: mit Flossen schwimmen, Puppen abzuschleppen, usw. In vielen Gliederungen werden die Meisterschaften von der DLRG-Jugend durchgeführt.
Diese spezielle Art des Wettkampfes, ist an die Aufgaben der DLRG im Bootswesen angelehnt. Diese Wettkämpfe finden auf Bezirks und Landesverbands-Ebene statt (z.B. Westfalen).
Verein | Sportverband | Deutsche Organisation | Wassersport | Wasserrettung | Katastrophenschutz | Gegründet 1913
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