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Posthorn alt-neu.jpg mit altem Posthorn mit Pfeilen der Deutschen Bundespost, oben das neue Posthorn der Deutschen Post AG]] Die Deutsche Bundespost (DBP) wurde 1947 als Nachfolgerin der Reichspost gegründet. Zwischen 1947 und 1950 hieß das Unternehmen Deutsche Post. Bis 1989 war die Deutsche Bundespost eine Behörde, welche nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wurde, aber eigenwirtschaftlich sein sollte (siehe unten). In der deutschen Behördenstruktur war die Bundespost, wie auch die Deutsche Bundesbahn, ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes.

Aufbau und Gliederung


Die Bundespost war nach dem in der deutschen Bundesverwaltung üblichen Drei-Stufen-Prinzip aufgebaut: die obere Stufe bildete das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, die mittlere Stufe bestand aus Oberpostdirektionen einschließlich der gleichgestellten Mittelbehörden Posttechnisches Zentralamt (PTZ), Fernmeldetechnisches Zentralamt (FTZ) (beide Sitz in Darmstadt), Sozialamt der Deutschen Bundespost (Sitz in Stuttgart) und Postsparkassenämter (Sitz in Hamburg und München), die untere Stufe waren Postämter, Postgiroämter, Postscheckämter und Fernmeldeämter. Außerdem gab es für technische Aufgaben noch weitere Ämter wie z.B. die Fernmeldezeugämter, die für die Instandsetzung von allen Geräten die mit dem Fernmeldewesen zu tun hatten (Telefonzellen, Telefone, Vermittlungsgeräte usw.) zuständig waren. Anstelle einer Oberpostdirektion war in Berlin die Landespostdirektion eingerichtet. Diese gab auch Briefmarken heraus. Briefmarken aus Berlin waren aber im ganzen Bundesgebiet gültig, umgekehrt war dies ebenso der Fall. Briefmarken aus Berlin sind an der Aufschrift „Deutsche Bundespost Berlin“ anstelle der sonst üblichen Aufschrift „Deutsche Bundespost“ erkennbar. In den 1990er Jahren wurde dann noch das Zentralamt für Mobilfunk (ZfM, Sitz in Münster) eingerichtet. Es wurde von der Bundespost zum 31. Dezember 1993 aufgelöst, nachdem der Vorstand der Generaldirektion TELEKOM beschlossen hatte, die Aufgaben auf dem Gebiet des Mobilfunkes künftig durch die DeTeMobil GmbH, eine Tochter der Bundespost, wahrnehmen zu lassen. Das Zentralamt hatte unter anderem die Aufgabe, Bürger über den Mobilfunk zu beraten und zwar unabhängig vom Anbieter (der einzige Anbieter neben der Bundespost war Mannesmann Mobilfunk). Ferner gab es noch das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF, Sitz in Saarbrücken), das im September 1992 im Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation aufging und die Fachhochschule der Deutschen Bundespost in Berlin.

Im Zuge der Postreform I wurden innerhalb der Bundespost neue Ebenen geschaffen. Die einzelnen Geschäftsbereiche Postdienst, Postbank und Fernmeldedienst wurden jeweils von einer Generaldirektion geführt. Allen Bereichen war das Direktoirum der Bundespost vorgsetzt. Bei jedem Geschäftsbereich gab es einen Aufsichtsrat.

Rechtsgrundlage für die administrative Tätigkeit der deutschen Bundespost war das Postverwaltungsgesetz (PostVwG). Zentrales finanzpolitisches Ziel war seit 1924 die Sicherung der Eigenwirtschaftlichkeit. Die politische Zielbestimmung wurde aber der wirtschaftlichen stets übergeordnet. So besagte § 2 PostVwG, dass die Bundespost „nach den Grundsätzen der Politik der BRD, insbesondere der Verkehrs-, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik verwaltet wird“ und dabei „den Interessen der deutschen Volkswirtschaft Rechnung zu tragen“ ist.

Die Deutsche Bundespost war, nach der Deutschen Bundesbahn, der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Ihr gehörten im Jahr 1985 543.200 Mitarbeiter an.

Postreform


Infolge der ersten Postreform wurde die Deutsche Bundespost in drei Geschäftsbereiche (auch als öffentliche Unternehmen bezeichnet) aufgeteilt:
  • Deutsche Bundespost – Postdienst
  • Deutsche Bundespost – Fernmeldedienst (ab 1992 Deutsche Bundespost – Telekom)
  • Deutsche Bundespost – Postbank.
Die Mittelbehörden blieben unverändert bestehen.

Die Geschäftsbereiche wurden im Rahmen der zweiten Postreform privatisiert. Es entstanden:

  • Deutsche Post AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost – Postdienst (gelbe Post)
  • Deutsche Telekom AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost – Fernmeldedienst (graue Post)
  • Postbank AG aus dem Bereich Deutsche Bundespost – Postbank (blaue Post)

Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation blieb für die hoheitlichen Aufgaben im Postwesen und bei der Telekommunikation zuständig. Nach der Auflösung des Ministeriums übernahm ab dem 1. Januar 1998 die zunächst unter dem Namen Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) geschaffene Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP, jetzt Bundesnetzagentur) die Aufgaben der Mittelbehörden. Aufgaben des Ministeriums und einige Aufgaben der Mittelbehörden gingen auf das Bundesministerium der Finanzen über. Einige Aufgaben im Fernmeldewesen für die das Fernmeldetechnische Zentralamt zuständig war (besonders im Bereich des BOS-Funk) gingen auf das Bundesministerium des Innern über.

Für beamten- und versorgungsrechtliche Aufgaben der bei den Unternehmen verbliebenen Postbeamten wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAPost) eingerichtet.

Farben der Bundespost


Die DBP führte als Firmenlogo das Posthorn auf gelbem bzw. grauem Grund.
Die Bezeichnung „graue Post“ für den Fernmeldedienst kommt aus der Frühzeit der Bundespost. In den 1950er und 60er Jahren waren die Fahrzeuge des Fernmeldedienstes in Zeltgrau (RAL 7010) gehalten, die übrigen Postfahrzeuge schon seit 1945 in Honiggelb (RAL 1005). Dem Zeitgeist folgend ersetzte 1971 Kadmiumgelb (RAL 1021) das vergleichsweise blasse Honiggelb. Wegen des hohen Schwermetallanteils erfolgte 1980 eine Umstellung auf das noch heute übliche Ginstergelb (RAL 1032).
Als Besonderheit kamen 1957 noch einige smaragdgrüne (RAL 6001) Fahrzeuge der Saarpost hinzu.
Die Fahrzeuge des Fernmeldedienstes konnten jedoch zum einen an den Ziffern des Kennzeichens (Zahlen hinter BP – über 60 gehörten zum Fernmeldedienst) und an der zusätzlichen Türaufschrift „Fernmeldedienst“ bzw. später „TELEKOM“ erkannt werden.

Verwandte Themen


  • Das deutsch-deutsche Gegenstück war die Deutsche Post der DDR.
  • Teil der Deutschen Bundespost war der Fernmeldenotdienst für den Katastrophen- und Verteidigungsfall.
  • Zur Bundespost gehörte auch der Betriebssicherungsdienst, welcher eine Art Polizei war und Postdiebstähle aufklären und Sabotage an Fernmeldeeinrichtungen verhindern sollte. Die Beamten des mittleren, gehobenen und teilweise höheren Dienstes waren je nach landesrechtlicher Regelung Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (heute: Ermittlungsperson). Der Betriebssicherungsdienst wurde mit der Privatisierung der Bundespost aufgelöst.

Postwesen | Historische Behörde | Gegründet 1947 | Aufgelöst 1993

Deutsche Bundespost | Deutsche Bundespost | Bundespost

 

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