Deutsche Bundesfürsten sind bisher souveräne Herrscher deutscher Staaten, die 1871 ihr Territorium zum Deutschen Reich verbanden. Es bestand ein Bundesvertrag zwischen den Fürsten, der die politischen Regeln des neuen Bundesstaates regelte. Zum Oberhaupt wurde der Souverän des politisch mächtigsten Teilstaates, der König von Preußen bestimmt. Sein Titel lautete Deutscher Kaiser, nicht Kaiser von Deutschland oder Kaiser in Deutschland, was jeweils einer anderen Bedeutung entsprochen hätte.
Hier sind die einzelnen Bundesstaaten mit Ihren Fürsten aufgeführt. Nicht aufgeführt sind Fürsten und ihre Staaten, die 1866 von Preußen annektiert wurden, die Stadtstaaten sowie die 1870 von Frankreich zurückeroberten Gebiete Elsaß und Lothringen.
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"Liste der deutschen Bundesfürsten".
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