Bundesbank Logo.png Die Deutsche Bundesbank ist, als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
Nach den schlechten Erfahrungen mit einer an Weisungen der Regierung gebundenen Notenbank setzte sich in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg das Prinzip einer unabhängigen Zentralbank durch. Die Bank deutscher Länder war von Anfang an unabhängig von deutschen politischen Stellen, auch von der ab September 1949 tätig werdenden Bundesregierung. Ihre Autonomie gegenüber den Alliierten erlangte sie 1951.
Durch Art. 88 des am 24. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes wurde der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit das bis dahin geltende Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen. Diesem Auftrag kam der Gesetzgeber 1957 nach. Mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) – kurz: Bundesbankgesetz – vom 26. Juli 1957 wurde der zweistufige Aufbau des Zentralbanksystems beseitigt. Die Zuständigkeiten wurden der neu gegründeten Deutschen Bundesbank übertragen. Dafür wurden die Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank mit der Bank deutscher Länder verschmolzen. Die Landeszentralbanken waren nun rechtlich nicht mehr selbstständige Notenbanken, sondern wurden als Hauptverwaltungen Teil der Bundesbank. Sie behielten jedoch den Namen Landeszentralbank bei.
Als oberstes Entscheidungsorgan der Deutschen Bundesbank fungierte weiterhin der Zentralbankrat. Dieser setzte sich nunmehr aus den Präsidenten der Landeszentralbanken und einem in Frankfurt am Main ansässigen Direktorium zusammen. Der Zentralbankrat entschied über die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank und stellte Richtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf. Als zentrales Exekutivorgan der Deutschen Bundesbank war das Direktorium für die Durchführung der Beschlüsse des Zentralbankrats verantwortlich. Das Direktorium leitete und verwaltete die Bank und war insbesondere für Geschäfte mit dem Bund und seinen Sondervermögen, für Geschäfte mit im gesamten Bundesgebiet operierenden Kreditinstituten, für Devisengeschäfte und Geschäfte im Verkehr mit dem Ausland sowie für Geschäfte am offenen Markt zuständig. Das Direktorium bestand aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank und bis zu sechs weiteren Mitgliedern.
Die Landeszentralbanken führten die in ihren Bereich fallenden Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung durch. Das Bundesbankgesetz wies ihnen ausdrücklich Geschäfte mit öffentlichen Stellen und Verwaltungen sowie mit Kreditinstituten ihres Bereiches zu. Den Landeszentralbanken waren darüber hinaus die Zweiganstalten (heute Filialen) unterstellt. Die Leitung oblag einem Vorstand, der in der Regel aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Landeszentralbank bestand.
Mit dem am 1. Juli 1990 in Kraft getretenen Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die D-Mark alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in beiden deutschen Staaten. Gleichzeitig ging die Zuständigkeit für die Geld- und Währungspolitik im erweiterten Geltungsbereich der D-Mark auf die Deutsche Bundesbank über. Dazu wurde in Umsetzung des Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 die Vorläufige Verwaltungsstelle in Berlin errichtet, die über die staatliche Vereinigung am 3. Oktober 1990 hinaus noch bis zum 31. Oktober 1992 tätig war. Die Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank wurde über eine Novellierung des Bundesbankgesetzes an die veränderten Gegebenheiten aufgrund der deutschen Wiedervereinigung angepasst und zugleich gestrafft. Aus den ehemals elf Landeszentralbanken und der Vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin wurden neun Landeszentralbanken mit wirtschaftlich annähernd gleich großen_ Hauptverwaltungsbereichen geschaffen.
Mit dem am 1. November 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurden die Grundlagen für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) gelegt. Die nationalen Verantwortlichkeiten für die Geldpolitik wurden auf die Gemeinschaftsebene an das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), bestehend aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Staaten, übertragen. Das Bundesbankgesetz wurde im Hinblick auf die EWWU letztmalig im Jahre 2002 mit dem 7. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 novelliert und gab der Bank ihre heutige organisatorische Verfassung.
Das Direktorium war das geschäftsführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Beschlüsse im Zentralbankrat gefällt wurden.
Aus dem Bundesbankgesetz und der EZB-Satzung leiten sich vier Tätigkeitsfelder der Bundesbank ab, die sie meist zusammen mit der EZB bearbeitet.
Die Deutsche Bundesbank unterstützt im Finanzplanungsrat die Koordination zwischen Haushaltsplanung und mehrjähriger Finanzplanung der Gebietskörperschaften.
Die Bundesbank versorgt als Notenbank die Wirtschaft mit Bargeld und sichert die physische Umlauffähigkeit des Bargeldes. Sie überprüft das von den Banken und Werttransportunternehmen eingezahlte Bargeld, stellt Falschgeld sicher und übergibt es an die Polizei. Sie tauscht noch im Verkehr befindliche DM-Bestände ohne Frist um und ersetzt zerstörte Banknoten (NCC - Nationales Analysezentrum). Darüberhinaus informiert sie über die Bargeldsicherheitsmerkmale und wöchentlich über die umlaufende Bargeldmenge.
Hierbei muss man zwei Hauptfunktionen unterscheiden: Zunächst ist die Bundesbank Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Geschäftsbanken. Die Geschäftsbanken können ihren Bedarf an Zentralbankgeld über die Bundesbank / EZB decken (durch sog. Refinanzierungsinstrumente). Die damit zusammenhängende Steuerung der Geldmenge war bis Ende 1998 wesentliche Aufgabe der Bundesbank. Seit dem 01.01.1999 ist es das vorrangige Ziel der EZB, mit Hilfe ihrer geldpolitischen Strategie, Preisniveaustabilität zu gewährleisten. Geschäftsbanken können nicht benötigte Gelder kurzfristig bei der Bundesbank / EZB anlegen (sog. Einlagenfazilität). Die Bundesbank unterstützt den netzübergreifenden Zahlungsverkehr zwischen inländischen und ausländischen Geschäftsbanken, also z.B. den Großbetragszahlungsverkehr über RTGSplus, TARGET und zukünftig TARGET2. Damit sollen sekundengenau Beträge in Milliardenhöhe zwischen Banken in der ganzen EU übertragen werden.
Andererseits wirkt die Bundesbank an der Bankenaufsicht mit. Hierbei arbeitet sie eng mit der BAFIN zusammen. Dabei geht es vor allem um die Sicherung der Stabilität des Finanzsystems. Die Bundesbank übernimmt dabei die laufende Überwachung der Banken, wertet also z.B. die Jahresabschlussberichte der Institute aus. Sie liefert die statistischen Daten zur wirtschaftlichen Lage der Kreditinstitute. Die BAFIN erlässt meist in Abstimmung mit der Bundesbank Verfügungen, Prüfungsanordnungen und Rundschreiben.
Als Bank des Staates führt die Bundesbank kostenlos Konten für Bundes-, Landes, und Kommunalbehörden, sowie für die Sozialversicherungsträger und wickelt für diese normale Bankdienstleistungen ab. Sämtliche Konten werden auf Guthabensbasis geführt, d.h. der Bundesbank ist es verboten, Kredite an die öffentliche Hand zu erteilen. Dies gründet auf den negativen historischen Erfahrungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der beiden Weltkriege durch die frühere Deutsche Reichsbank. Darüberhinaus führt sie das Wertpapiergeschäft für die Bundesfinanzagentur aus.
Währungsreserven sind sämtliche Vermögen der Bundesbank die nicht auf € lauten, also u.a. Goldreserven, Wertpapiere in ausländischer Währung, Guthaben bei ausländischen Banken, Sorten usw.
Die Währungsreserven bilden dabei einen Gegenwert zur eigenen Währung. Sie werden möglichst rentabel angelegt und bilden zudem eine Möglichkeit zur Intervention bei starken Schwankungen des Wechselkurses.
Die Goldreserven der Bundesbank sind nach den Goldreserven der US-Notenbank die zweitgrößten.
Derzeit hütet die Bundesbank 3.427 t Gold zu einem Marktwert von rund 50,6 Milliarden Euro (17. Februar 2006).
Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten, i. d. R. für acht Jahre, mindestens aber für fünf Jahre.
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