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Der Deutsche Bildungsrat bestand 1966 - 1975 als eine Kommission für Bildungsplanung. Er wurde 1965 von Bund und Ländern gegründet, um Bedarfs- und Entwicklungspläne für das deutsche Bildungswesen zu entwerfen, Strukturvorschläge zu machen, den Finanzrahmen zu berechnen und Empfehlungen für eine langfristige Planung auszusprechen.

Hintergrund


Aufgrund der Kulturhoheit der Länder gelten in allen deutschen Bundesländern unterschiedliche Gesetze und Lehrpläne im Bildungsbereich. Das schafft Komplikationen, etwa für Schüler, die über die Ländergrenzen hinweg umziehen. Bund und Länder starten mit dem Deutschen Ausschuß für das Erziehungs- und Bildungswesen (1953- 1965), dem Wissenschaftsrat (seit 1957), dem Deutschen Bildungsrat (1965- 1975) und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (seit 1970) bundesweite Initiativen. Außerdem haben sich die Länder zur Kultusministerkonferenz (seit 1949) zusammengeschlossen.

Vorgeschichte


In den 50er Jahren war der Begriff der Bildungsplanung praktisch unbekannt. Dabei wäre sie gerade damals dringend nötig gewesen: Die Geburtenzahlen stiegen nach 1945 kontinuierlich an und es war klar, dass sich dieser Trend verstärken würde, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 30er Jahre das Elternalter erreichen. Aber erst in den 60er Jahren geriet ein bevorstehender, für die Ausbildung der Jugend bedrohlicher Kapazitätsengpaß bei Schulen und Hochschulen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Der Deutsche Bildungsrat wurde daraufhin als politische nationale Körperschaft für die Planung des gesamten Bildungssystems eingerichtet.

Zusammensetzung


Die Bildungskommission des Deutsche Bildungsrates bestand aus 18 Mitgliedern, 14 davon wurden von den Ländern, 4 vom Bund vorgeschlagen. Diese vertraten zugleich Interessengruppen wie Kirche, Industrie oder Gewerkschaft oder waren Wissenschaftler. Mitglieder (Auswahl, mit Zeitraum der Mitgliedschaft): Ralf Dahrendorf (1966-1967), Willy Dehnkamp (1968-1972, war davor bremischer Bildungssenator), Hermann Krings (1966-1975, Philosoph), Hans Maier (1966-1970, wurde danach bayerischer Kultusminister), Theodor Pfizer (1966-1975, ex-Vorsitzender des Deutschen Ausschusses), Ludwig Rosenberg (1966-1968, Gewerkschaftler). Einzige Frau nach 1970 (davor waren 2 von 18 Mitgliedern Frauen) war Emilie Stahl, die den Ausschuß für vorschulische Erziehung leitete.

Außerdem gab es eine "Regierungskommission", in der Regierungsvertreter (aus Bund, Ländern und Kommunen) mitarbeiteten. Diese musste aber lediglich angehört werden und hatte daher nur ein geringes Gewicht (im Unterschied zum Wissenschaftsrat, in dem auch Regierungsvertreter Stimmrecht haben). Daher wird in diesem Artikel die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates zur Vereinfachung auch selbst als "Bildungsrat" bezeichnet.

Arbeit des Deutschen Bildungsrats bis 1970


Für seine Arbeit bildete der Deutsche Bildungsrat Ausschüsse und Unterausschüsse zu Einzelthemen wie „Finanzen“, „Vorschulische Erziehung“, „Begabtenförderung“, „Zeit der Differenzierung“, „Lehrerbildung“, „Chancengleichheit“, "Erwachsenen- und Weiterbildung" und „Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat“.

Dies war eine arbeitsintensive, ursprünglich nicht vorgesehene Arbeitsform. Da die Mitglieder in anderweitige berufliche Position eingebunden waren und nur nebenamtlich für den Bildungsrat tätig waren, wurden wissenschaftliche Assistenten beantragt und von Bund und Ländern bewilligt. Der Deutsche Bildungsrat berief insgesamt 55 weitere Mitglieder in die Ausschüsse und holte insgesamt 98 externe Gutachten ein. Konzeptionell wurden wichtige Leitlinien entwickelt wie die Wissenschaftsorientierung des Lernens schon in der Grundschule, was deutliche Impulse für die Entwicklung des Sachunterrichts als Fach gab und Prinzipien des Lernen des Lernens. Der Deutsche Bildungsrat hat sich eindeutig für exemplarisches Lehren und Lernen ausgesprochen.

Wichtige Veröffentlichungen gab es in der ersten Amtsperiode (bis 1970) zu den Themen Lehrermangel (1967), Finanzplanung (1967/68), Ganztagsschulen (1968), Gesamtschulen (1969), Lehrlingsausbildung (1969), Abschlüsse im Sekundarschulwesen (1969) und Strukturplan für das Bildungswesen (1970).

Die vom Deutschen Bildungsrat maßgeblich eingeführten Definitionen und Systematiken, z.B. zum Begriff der Weiterbildung, werden heute häufig in der Fachliteratur herangezogen.

Änderung der "Gemeinschaftsaufgaben Bund und Länder" 1969/1970


Im Jahre 1969 wurde eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Sie besagt, dass der Bund beim Hochschulbau mitwirkt und Bund und Länder bei der Bildungsplanung auf Grund von Vereinbarungen zusammenwirken können.

Neu eingerichtet wurde ein Bundesbildungsministerium, welches 1970 den "Bildungsbericht ´70" vorlegte, der in engem Zusammenhang mit dem fast gleichzeitig veröffentlichten Strukturplan des Deutschen Bildungsrats stand. Gleichfalls 1970 wurde die Bund-Länder-Kommission gegründet, die aus Verwaltungsvertretern bestand und damit eine politisch legitimierte Planung durchführen konnte.

Arbeit des Deutschen Bildungsrats ab 1970


In seiner zweiten Amtsperiode (1970-1974) sah sich der Deutsche Bildungsrat als ein Kreis unabhängiger Sachverständiger, der selbst beschliessen konnte, welche Probleme er als vordringlich ansah. Es wollte bewusst eine Distanz zur "Tagespolitik" schaffen und sich bisher nicht behandelten zentralen Problembereichen zuwenden. Später wurde er dafür kritisiert, in den siebziger Jahren aktuell werdende Probleme wie Finanzen, Numerus Clausus oder Jugendarbeitslosigkeit nicht (bzw. in seiner zweiten Amtsperiode nicht mehr) behandelt zu haben. Er wollte außerdem keine "Zwischenprodukte" mehr publizieren - zwischen Frühjahr 1970 und Frühjahr 1973 wurde zwar intensiv gearbeitet, aber nichts publiziert. Dafür wurden 1973/74 sehr viele Berichte, Empfehlungen und Gutachten vorgelegt, insgesamt etwa doppelt so umfangreich wie die der gesamten ersten Amtsperiode.

Eine Empfehlung zum Thema "Verstärkte Selbständigkeit der Schule und Partizipation von Lehrern, Eltern und Schülern" (1973) traf auf schwere Bedenken bei Verwaltung und Politikern nicht nur der CDU-regierten Länder. Der Deutsche Bildungsrat verlor schlagartig seine Reputation. Hier wirkte sich die geringe Einbindung der Verwaltungsvertreter sehr negativ aus. Andere Entwürfe, die ähnlich argumentierten, wurden vom Bildungsrat selbst kritisiert und von der "Empfehlung" zum "Bericht" herabgestuft.

Im Jahre 1974 wurde seine Amtsperiode um ein Jahr verlängert, damit Bund und Länder Zeit für Verhandlungen gewinnen. Einige waren für ersatzlose Auflösung, andere für die Neukonstruktion eines Beratungsgremiums, das aber nicht mehr die Macht haben sollte, seine Themen und Arbeitsweisen selbst zu bestimmen. Es kam zu keiner Einigung, und im Jahre 1975 wurde der Deutsche Bildungsrat aufgelöst.

Abschließend (1975) wurde als Rückblick einer der ersten Versuche einer umfassenden Bildungsberichterstattung veröffentlicht.

Veröffentlichungen (Auswahl)


  • Deutscher Bildungsrat (1969). Einrichtung von Schulversuchen mit Gesamtschulen. Stuttgart: Klett Verlag.
  • Deutscher Bildungsrat (1970). Strukturplan für das Bildungswesen. Stuttgart: Klett Verlag
  • Deutscher Bildungsrat (1975): Bericht '75 - Entwicklungen im Bildungswesen. Bonn.

Literatur


  • Hüfner, Klaus und Naumann, Jens: Konjunkturen der Bildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Band I: Der Aufschwung (1960 - 1967). 1. Auflage 1977. Ernst Klett Verlag, Stuttgart.
  • Hüfner, Klaus u.a. (1986): Hochkonjunktur und Flaute. Bildungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Ernst Klett Verlag, Stuttgart.

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