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Die Deutsche Arbeitsfront (DAF) stellte als nationalsozialistische Organisation den Einheitsverband der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.

Die DAF wurde am 10. Mai 1933 durch die Übernahme der freien Gewerkschaften, ihres Vermögens und unter Abschaffung des Streikrechts gegründet. Mit dem "Gesetz zur Ordnung der Nationalen Arbeit" vom 10. Januar 1934 wurde die Gründung legitimiert. Es bestand kein Zwang zur Mitgliedschaft, trotzdem hatte die DAF ca. 22 Millionen Mitglieder. Sie war streng hierarchisch und nach dem gleichen Vorbild wie die NSDAP gegliedert.

Sie war "Superbehörde" rund um das Thema Arbeit und Freizeit. Die Arbeitnehmer sollten in der "Volksgemeinschaft" aufgehen. Leiter der Behörde war Robert Ley. Die Organisation bestand bis 1945.

Obwohl jeder Arbeitnehmer zur Kontrolle ein Arbeitsbuch haben musste und es eine Verordnung gab, einen Beitrag von jedem Arbeiter direkt vom Lohnkonto abzuziehen, bejahten die Arbeiter und Angestellten die DAF: Die Sicherheit des Arbeitsplatzes und die Reglementierung aller Schichten bewirkte eine psychologische Egalisierung, welche von unteren Sozialklassen als positiv bewertet wurde.

In diversen Unterorganisationen wurde sich sowohl um das Wohl, als auch um die Kontrolle der Arbeiterschaft gekümmert. Eine der bekannteren Behörden ist das Amt Kraft durch Freude (KdF).

Die Unterorganisationen der DAF:

Literatur


  • Claus Selzner, Die Deutsche Arbeitsfront, Berlin 1935
  • Ronald Smelser, Robert Ley, 1989 Paderborn/ New York

Weblinks


Organisation (Nationalsozialismus)

German Labour Front | Deutsche Arbeitsfront

 

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