Der Deutsch-Polnische Grenzvertrag ist ein am 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen geschlossener völkerrechtlicher Vertrag.
Wie im Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten festgelegt, bestätigte das Abkommen die im Görlitzer Abkommen mit der DDR sowie im Warschauer Vertrag mit der damaligen Bundesrepublik als Westgrenze Polens anerkannte Oder-Neiße-Grenze als unverletzlich. Weiterhin verpflichteten sich beide Staaten, die staatliche Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen uneingeschränkt zu achten und gegenseitig keinerlei Gebietsansprüche zu erheben – Formulierungen, die in erster Linie auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches abheben.
Unterzeichnet wurde das Abkommen von den damaligen Außenministern beider Staaten, Genscher und Skubiszewski in Warschau.
In Polen erfolgte die Ratifizierung am 26. November 1991, in Deutschland ratifizierte der Bundestag am 16. Dezember 1991 sowohl diesen als auch den am 17. Juni 1991 geschlossenen Nachbarschaftsvertrag, woraufhin beide im Bundesgesetzblatt vom 21. Dezember 1991 (BGBl. II 1991 Nr. 33) veröffentlicht wurden und mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 16. Januar 1992 in Kraft traten.
Siehe auch:
Völkerrechtlicher Vertrag | Polnische Geschichte | Deutsche Geschichte (20. Jh.) | Außenpolitik (Deutschland) | 1990
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"Deutsch-Polnischer Grenzvertrag".
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