Fahnenflucht oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten. Der fahnenflüchtige Soldat wird im allgemeinen als Deserteur (frz. déserteur, abgeleitet von lat. deserere = verlassen) bezeichnet.
Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar. Stellt sich der Fahnenflüchtige binnen eines Monats und ist er bereit Wehrdienst zu leisten, so wird die Höchststrafe auf drei Jahre Freiheitsentziehung herabgesetzt.
Offizielle Zahlen zur Häufigkeit der Fahnenflucht in Deutschland liegen nicht vor, vgl.: Bundestagsdrucksache 14/5857 vom 3. April 2001. Schätzungen gehen von ca. 50 Fahnenfluchten im Jahr aus.
Nach wie vor umstritten sind Fahnenfluchten aus sogenannten Unrechtsarmeen oder aus Truppenteilen, denen verbrecherische Tatbestände unterstellt werden. So wurden einige Urteile von NS-Richtern gegenüber Deserteuren im Nachhinein aufgehoben. Ursache des seinerzeit vehement geführten parlamentarischen Streits war ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. September 1991, welches der Witwe eines 1945 erschossenen Wehrpflichtigen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz zugesprochen hatte. Die zuständigen Richter verlangten außerdem vom Gesetzgeber eine klare rechtliche Regelung der Entschädigungsfrage.
Im Mai 1999 beschloss darauf hin der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung der Deserteure und eine symbolische Entschädigung der Überlebenden und ihrer Angehörigen. Die Rehabilitierung nach dem "Gesetz zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen" ist jedoch - im Unterschied zu anderen Opfergruppen - abhängig von einer Einzelfallprüfung. Ein verurteilter Deserteur muss daher einen Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, um rehabilitiert zu werden.
Am 1. September 1994 wurde in Braunschweig ein Deserteursdenkmal aufgestellt. Nachdem es binnen kurzem zwei Mal beschädigt worden war, wurde es in der Neujahrsnacht 1995 gestohlen. An seiner Stelle befindet sich seither eine Gedenkplatte. Seit 1998 gibt es auch in der Stadt Bernau bei Berlin ein Deserteurdenkmal, das an die mutige pazifistische Haltung vieler Deserteure erinnert. In Marburg ist ein entsprechendes Denkmal seit vielen Jahren in das Stadtbild integriert. Nachdem die Schließung der nach dem Ende des "kalten Krieges" überflüssigen Kasernen lange genug zurückliegt, ist die zuvor lebhafte Kontroverse darüber eingeschlafen. In Erfurt wurde 1995 nach heftigen öffentlichen Debatten ein DenkMal für den unbekannten Wehrmachtsdeserteur auf dem Petersberg errichtet. Es stammt vom Erfurter Künstler Thomas Nicolai und besteht aus acht Eisenstelen. In der Mitte befindet sich eine Tafel mit einem Zitat aus dem Werk „Träume“ von Günter Eich „Seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt“. Auf dem Erfurter Petersberg befand sich seit 1939 ein Kriegsgericht der deutschen Wehrmacht, es wurden rund 50 Deserteure zum Tode verurteilt und teilweise auch dort erschossen.
In Vägershult in der schwedischen Provinz Småland (Gemeinde Uppvidinge), wo der Großteil der nach Schweden geflüchteten Wehrmachtsdeserteure interniert war, steht ein von einem Deserteur am Kriegsende geschaffenes Denkmal; jedoch ist es dreimal beschädigt worden, und vorläufig gibt es schwedischerseits kaum Interesse für eine Restauration.Johansson, Jesper: "Kamp om symboler". i&m, Juni 2005
Ein bekannter Zeitzeuge, der selber seine Desertion literarisch aufgearbeitet und immer offen diskutiert hat, ist der Schriftsteller Gerhard Zwerenz.
Im Zweiten Weltkrieg und besonders zum Ende des Krieges hin fielen den deutschen Feldgendarmen Zehntausende „Fahnenflüchtiger“ in die Hände und wurden entsprechend Hitlers Parole „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben“ exekutiert.
Das österreichische Militärstrafgesetz (MilStG) stellt Fahnenflucht in § 9 MilStG (Desertion) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren unter Strafe, privilegiert aber Täter, die außerhalb eines militärischen Einsatzes (Landesverteidigung, Verfassungsschutz, Katastrophenhilfe, Auslandseinsatz) erstmalig desertieren und sich binnen sechs Wochen aus freien Stücken stellen, womit für diese Täter das wesentlich mildere Strafmaß des § 8 MilStG (Unerlaubte Abwesenheit), Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten (oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) bei Abwesenheitsdauer unter acht Tagen bzw. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei Abwesenheitsdauer über acht Tagen, gilt.
Das Gesetz bedient sich im Übrigen ausschließlich des Begriffes "Desertion", nicht jedoch des Ausdruckes "Fahnenflucht".
In der Schweiz wird Militärdienstverweigerung und Desertion nach Art. 81 des Militärstrafgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu 18 Monaten bestraft.
Britische Militärs (Großbritannien hat zur Zeit eine reine Berufsarmee) müssen im Falle einer Verhaftung wegen Desertion weiterhin mit lebenslanger Haft rechnen. Das für die Gesetzgebung maßgebliche nationale Unterhaus lehnte mehrheitlich den Antrag einer großen Gruppe von Labour-Abgeordneten ab, die gesetzlich vorgesehene Bestrafung auf zwei Jahre zu begrenzen. Diese Parlamentarier werfen der Regierung vor, mit dieser drakonischen Haftandrohung Soldaten gegen ihren Willen zum Irak-Einsatz zu zwingen.
In Großbritannien lag die Gesamtzahl der „illegal abwesenden“ Soldaten im Jahr 2001 bei 100, 2002 bei 150, 2003 bei 205 und im Jahr 2005 bei 530. Dabei dürfte die deutliche Zunahme mit der Teilnahme Großbritanniens am Irak-Krieg zusammenhängen.
Das Militärstrafrecht der Vereinigten Staaten, der sich im United States Code befindliche Uniform Code of Military Justice, stellt in seinem Artikel 85 ("Desertion") Fahnenflucht unter Strafe. Das Strafmaß liegt zwischen einer Strafe nach Ermessen des Kriegsgerichtes ("...as a court-martial may direct.") bis zur Todesstrafe, die jedoch ausschließlich in Fällen von Fahnenflucht bei Kriegseinsätzen verhängt werden darf.
Über 8.000 junge US-Soldaten desertierten im Jahr 2005 aus Angst vor einem Einsatz im Irak. Das waren statistisch 0,24 Prozent der freiwillig dienenden US-Militärs, die sich häufig verpflichtet hatten, da sie sonst die hohen Universitätsgebühren nicht aufbringen konnten. Allein 1971 waren es während des Höhepunkts des Vietnam-Krieges und bei allgemeiner Wehrpflicht jedoch 33.000 Soldaten - immerhin 3,4 Prozent der US-amerikanischen Armee.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden über 21.000 Angehörige der US-Armee wegen Fahnenflucht verurteilt, von denen jedoch nur über 49 das Todesurteil verhängt wurde. Tatsächlich wurde nur Eddie Slovik auch hingerichtet.
Um die in ihrem Existenzrecht bedrohte Lage von Deserteuren drehen sich zahllose literarische Bearbeitungen.
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