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Der Begriff Demonstration (von lat.: demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen) - Kurzwort: Demo - bezeichnet eine Form der Meinungsäußerung, die auf verschiedenste Weise, oft sehr fantasievoll, kundgetan wird.

Demonstration für Bürgerrechte in Washington DC 1963.jpg | demo.jpg

Formen von Demonstrationen: Sitz- und Hungerstreik, Versammlungen, Demo-Kundgebungen, Schweigemärsche, Einzeldemos, Massendemos, friedliche und gewalttätige Demos. Die Themen von Demos sind vielfältig: gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für eine friedliche Welt, gegen Globalisierung, für mehr Umweltschutz, für oder gegen den Zuzug von Ausländern, für oder gegen einen Straßenneubau, gegen den Atommülltransport, sogenannten Gegendemonstrationen, für mehr Geld, für mehr Hochschulmittel, gegen Studiengebühren, usw.

Geschichte


Eine der großen globalen Demonstrationswellen im 20. Jahrhundert war die gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg zu demonstrieren. Weltweite Demonstrationen gab es auch im Jahr 2003 gegen den drohenden dritten Golfkrieg.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete (Jubel-)Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (Bsp.: 17.Juni DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt blutig beendet wurden (Platz des Himmlischen Friedens).

Andererseits nahmen die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der bankrotten DDR ein gewaltfreies Ende.

Liste von bekannten Demonstrationen

Demonstrationen in Deutschland
csd_stuttgart-2002.jpg Jährlich

Historisch

Demonstrationen weltweit
Jährlich

Historisch

Rechtliches


Demonstrationen müssen in Deutschland, wie auch in Österreich angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Aufgrund der "Versammlungs-", "Meinungs-" und "Redefreiheit" , die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung verankert sind, gibt es kein Demonstrationsverbot, es sei denn die Demonstration stört laut Politikern und Polizei die öffentliche Sicherheit. So wurden beispielsweise im Februar 2002 in München 850 Menschen die gegen die Sicherheitskonferenz demonstrieren wollten in Gewahrsam genommen.

Demonstrationen, die nicht friedlich verlaufen, werden im Allgemeinen von der Polizei aufgelöst, um Gefahren für die Allgemeinheit zu verhindern (Gefahrenabwehr). Dies kommt gelegentlich unter anderem bei Demonstrationen von Ultra-Linken/Rechten, Massenkundgebungen mit Straßensperren (z.B Castortransporte) oder Besetzungen von öffentlichen Gebäuden, Plätzen oder Straßen vor. Wenn größere Menschenmengen zusammenkommen (beispielsweise Fußballspiele) ist die Polizei generell vor Ort, auch wenn nicht alle diese Versammlungen als Demonstration zu betrachten sind.

Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und durch Artikel 8 des Grundgesetzes der BR Deutschland garantiert, soweit Demonstrationen friedlich verlaufen und nicht die Grundrechte anderer Demonstranten oder unbeteiligter Personen verletzen. Es unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen - zum Beispiel bezüglich des Ortes (Bannmeilen) - oder für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte und Richter.

Siehe auch: Generalstreik, Repression

Berufsdemonstrant


Berufsdemonstrant ist ein polemisches Kunstwort, das dazu dient, Demonstranten das inhaltliche Anliegen abzusprechen. Wurde zumeist von Presse und Politikern bei übergreifenden Bewegungen wie Studentenprotest oder den Massenprotesten der 1980er gebraucht. Anfang der 1980er wurde im Zusammenhang mit überregionalen Ausschreitungen auch von reisenden Berufsdemonstranten gesprochen. Der Begriff beinhaltet den Vorwurf, die Demonstranten wären bezahlt oder würden nicht arbeiten und hätten deswegen Zeit zu demonstrieren. Noch heute wird der Begriff oft mit Demonstrationen bei Atommülltransporten in Zusammenhang gebracht, hier wird - vermutlich aufgrund erhöhter Bereitschaft, Widerstand gegen den Einsatz der staatlichen Gewalt zu leisten, oftmals auch von "gewaltbereiten" oder "krawallgebürsteten" Berufsdemonstranten gesprochen.

Literatur


  • Cobler u.a.: Das Demonstrationsrecht. dtv, 1983, ISBN 3-499-15346-7

Weblinks


  • http://www.jungle-world.com/seiten/2004/40/4021.php Geschichtliches

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