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Die Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos – Volk und κρατία, kratía – Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) bezeichnete zunächst im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft (heute: direkte Demokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird Demokratie zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird.

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In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt (oder in der Vergangenheit auch per Los bestimmt), die Herrschaft ausüben sollen. Merkmal der repräsentativen Demokratie ist, dass durch gesetzlich konstituierte Verfahren - in der Regel Wahlen - die Regierung ohne Revolution wechseln kann; hierin unterscheidet sie sich zur Despotie. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden und kooperativer Planung.

Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im Folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Konzept des Rechtsstaats oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden beeinträchtigen würden NN – ebenso wie liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte NN . Nach europäischem Demokratieverständnis ist neben der Beteiligung aller Bürger auch der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte wünschenswert.

In Deutschland ist die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (Art. 20, Abs. 2 GG).

In der österreichischen Bundesverfassung heißt es in Artikel 1:

Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.

Geschichte

Die Geschichte der Demokratie ist eng verknüpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frühen Ansätzen demokratischer Gesellschaften widerfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunächst am Status der Person: Nur Freie hatten diese Rechte inne – was Sklaven, Frauen und Nicht-Bürger ausschloss.

Antike
Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die antike Attische Demokratie angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet wurde und allen männlichen Vollbürgern der Stadt Athen Mitbestimmung in der Regierung gewährte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewählt.

Diese Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) – eine Praxis, die recht häufig und nicht immer im Sinne des Allgemeinwohls angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar – der Demagoge trat auf und sollte nicht selten eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (→ Kleon und Alkibiades, → Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.

Der Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen kann, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen vgl. Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen.

Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen. Diese „entartete Staatsform“ würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen NN . Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat NN . Aristoteles plädierte im Ergebnis für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie. NN Als Grundlage der demokratischen Staatsform bezeichnete Aristoteles die Freiheit. Da die Freiheit wichtigste Eigenschaft der Demokratie sei, wollten sich Demokraten am liebsten nicht regieren lassen, oder dann doch nur abwechslungsweise. Zur Freiheit gehöre also, dass man abwechselnd regiere und regiert werde: „Alle Ämter werden aus allen besetzt, alle herrschen über jeden und jeder abwechslungsweise über alle“. Diese Ämter würden durch Los besetzt, vorzugsweise alle, jedoch diese, die nicht besonderer Erfahrung oder Kenntnisse bedürften. Die Ämter seien alle kurzfristiger Natur und dürften - abgesehen von Kriegsämtern - nur wenige Male besetzt werden.

Auch die Römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, wenn auch das oligarchische Prinzip bestimmend war. Andererseits vertritt der Historiker Millar einen anderen Standpunkt und interpretiert die Römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen. Die historisch bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Demokratieverständnis zusammen hängt.

Neuzeit
Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollständig aus Europa verdrängt, nur in den Reichsstädten mit Bürgerrechten und Teilen der Schweiz überlebten diese Ideen teilweise.

Die wohl früheste größere demokratische Bewegung im frühneuzeitlichen Europa entstand während des englischen Bürgerkrieges in den Reihen des britischen Unterhauses und der parlamentarischen New Model Army, deren bekanntester Sprecher John Lilburne war. Im Gegensatz zum System der attischen Demokratie, erkannte er weder die Sklaverei, noch die Leibeigenschaft als rechtmäßig an, sondern forderte ein allgemeines und gleiches Wahlrecht für alle Männer, die er als "frei geboren" betrachtete. Seine Partei geriet jedoch ihrerseits rasch unter Spott seitens des Adels, der ihr Vorwarf, sich für eine "Herrschaft der Armen" einzusetzen und wurde daher auch als "Levellers" ("Gleichmacher") bezeichnet. Wie bereits die antiken Herrscher, so betrachtete auch die spätere Oberschicht alle demokratische Bewegungen mit größtem Misstrauen und warf ihnen aus Angst vor dem Verlust ihrer Privilegien vor, den "Pöbel" an die Macht bringen zu wollen.

1762 veröffentlichte Jean-Jacques Rousseau seine Idee vom Gesellschaftsvertrag (Du contract Social; ou Principes du Droit Politique) und etablierte mit dieser Vertragstheorie die identitäre Demokratie, welche Herrscher und Beherrschte gleichsetzt. Die so entstehende Volkssouveränität basiert auf dem Gemeinwillen, dem volonté générale. Auch die von John Locke und Charles Montesqieu etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive wird als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.

Zu dieser Zeit hatten sich in Nordamerika 5 Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung unter Anderem von den Irokesen anregen.

Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 der erste moderne demokratische Staat entstand. Polen gab sich als zweiter Staat mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 eine demokratische Staatsordnung und war damit der erste in Europa. Diese Prozesse inspirierten die Französische Revolution und führten zu einer schrittweisen Demokratisierung anderer europäischen Länder, wobei der englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.

Wesentliche Merkmale der Demokratie


Reine Demokratie als Staatsform verfügt stets über folgende Kennzeichen.

  • Individuelle Freiheit wird zugunsten öffentlicher Güter eingeschränkt.
  • Es gibt einen Demos bzw. eine Gruppe (Volk), welche politische Entscheidungen in kollektiven Prozeduren durchführt. Nur Mitglieder des Demos nehmen daran teil. (In heutigen Demokratien ist der Demos die Nation und die Staatsbürgerschaft entspricht der Mitgliedschaft.)
  • Es gibt ein Territorium, in dem die Entscheidungen angewendet werden und in dem der Demos angesiedelt ist. Heutzutage ist dies das Territorium des Nationalstaates und weil dies theoretisch mit der Heimat des Volkes korrespondiert, stimmen Demos und Reichweite des demokratischen Prozesses überein. Kolonien von Demokratien wurden selbst nicht als demokratisch betrachtet, wenn sie vom demokratischen Mutterland regiert wurden. (Demos and Territorium stimmten nicht überein.)
  • Es gibt für politische Normen eine Entscheidungfindungsprozedur, welche entweder direkt (zum Beispiel als Referendum) oder indirekt (zum Beispiel über die Wahl eines vertretenden Parlamentes) funktioniert. Diese Prozedur wird vom Demos bereits dadurch als legitimiert betrachtet, insofern sein Ergebnis "akzeptiert" wird. Politische Legitimität ist die Bereitschaft oder auch die Machtlosigkeit der Bevölkerung die Entscheidungen des Staates (also der Regierung und der Gerichte) entgegen individuellen Vorzügen und Interessen akzeptieren oder hinnehmen zu müssen. Dies ist deshalb wichtig, weil demokratische Wahlen immer Gewinner und Verlierer haben. Zumindest muss die Prozedur so wirksam sein, dass sie zu Regierungswechseln verwendet werden kann, sofern eine ausreichende Unterstützung dazu existiert. Scheinwahlen, die nur dazu dienen, das existierende Regime zu bestätigen, sind nicht demokratisch.
  • Der Demos besitzt über die eine Entscheidungsfindung/Regierungsphase bis zur nächsten eine langfristige Eintracht und Kontinuität. Ein Ausscheiden der Minderheiten durch Sezession, Autonomie oder opting out-Verfahren wird nicht vorgesehen.
  • Im Fall von Nationalstaaten müssen diese souverän sein: demokratische Wahlen sind nutzlos, wenn eine Autorität von außen das Ergebnis überstimmen kann.

Repräsentation


Das „Volk“ ist keine Einzelinstanz mit einem freien und gleich gerichteten oder gar homogenen Willen, sondern eine große Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von den jedes seinen eigenen Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.

Demokratie ist Macht auf Zeit. Da in der Praxis das Staatsvolk jedoch nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die „grobe Linie“ vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt. Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählerschaft agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Insofern ist die repräsentative Demokratie eine Ausprägung von Arbeitsteilung in Folge wachsender Sachentscheidungskomplexität.

Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den jeweiligen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.

Demokratieformen


Demokratie findet sich umgesetzt u. a. in folgenden Formen wieder. Neben diesen Demokratievarianten in der Praxis gibt es eine Vielzahl von Theorien, die noch weitere Auffassungen über Demokratie vertreten (→Demokratietheorien).

Repräsentative Demokratie

In der Repräsentativen Demokratie sind die Repräsentanten im Parlament für eine begrenzte Zeit zur Machtausübung autorisiert. Nach Ablauf dieser Periode muss über die Zusammensetzung des Parlaments neu entschieden werden. Diese Periode beträgt heute üblicherweise 4 oder 5 Jahre.

Bei Wahlen geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch Verschiedene Mischformen kommen vor.

In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes nicht durch Wahlen sondern per Los bestimmt!

Direkte Demokratie

In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht unmittelbar und unlösbar beim Volk. In der Praxis tritt diese Form der Demokratie auf Staatsebene allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitäre Elemente gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird. In weiten Teilen der 68er- und Alternativbewegungen war statt direkter Demokratie der Begriff „Basisdemokratie“ üblich. Direkte Demokratie oder zumindest mehr plebiszitäre Elemente galten als erklärte Ziele.

Kombination aus Repräsentativer und Direkter Demokratie

Das Rätesystem stellt eine Mischform zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dar.

Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden und –abstimmungen auf nationaler oder kommunaler Ebene.

Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament legislativ tätig ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide, die direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt werden.

Präsidentielle und parlamentarische Demokratie-Systeme

Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung sind in Demokratien die Gesetzgebung und die Regierung zu trennen. In der Praxis sind beide nicht unabhängig voneinander zu sehen (etwa über Parteizugehörigkeiten): Die Fraktion, die die Mehrheit im Bereich der Gesetzgebung hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung. Der Unterschied zwischen einer eher präsidentiell und einer eher parlamentarisch ausgerichteten Demokratie liegt nun in den praktischen Auswirkungen des verfassten Machtverhältnisses zwischen Regierung und Gesetzgebung.

Präsidentielle orientierte Ausprägungen (etwa Frankreich) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des Präsidenten, gegenüber dem Parlament aus. In parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis bis zu einem gewissen Grad mit. Praktische Auswirkungen haben zum Beispiel das Zustimmungserfordernis bei bestimmten Entscheidungen: in den USA etwa kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in Deutschlands benötigt der Kanzler hierfür ein positives Votum des Parlamentes (→ Prinzip der Parlamentsarmee).

Bei präsidentiell orientierten Systemen findet man häufig eine Direktwahl der Präsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stärker vom Souverän abhängig zu machen. Der Gewählte kann politische Opponenten auf seine hervorgehobene demokratische Legitimation und Machtfülle verweisen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament durch ein Misstrauensvotum auch wieder abgesetzt werden.

Mehrheitsdemokratie, Konkordanzdemokratie und Konsensdemokratie

In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihr politisches Programm beim Parlament durchzusetzen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch eine entgegen gesetzte Politik eingeschlagen werden. Großbritannien und die USA sind Beispiele für Mehrheitsdemokratien.

In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie. Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor.

Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland wird daher als Konsensdemokratie gesehen.

Rätedemokratie

→ Hauptartikel Rätedemokratie

Nenn-Demokratien

Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird entweder der Begriff „Demokratie“ oder „Republik“ im Staatsnamen geführt. Dennoch führen zahlreiche Staaten die Demokratie zwar im Namen, wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen) sind aber nicht verwirklicht. So wird zum Beispiel die Verwendung des Namens „Deutsche Demokratische Republik“ für einen der beiden deutschen Staaten zwischen 1949 und 1990 von den meisten Menschen als nicht zutreffend erachtet, da die Staatsgewalt de facto nicht vom Volke ausging. (Im sowjetischen Machtbereich sprach man von „Volksdemokratie“.) „Nenn-Demokratie“ trifft auch auf vorgeblich „demokratische“ Abstimmungen zu, mit denen in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk „abzunicken“ sind (typisch: 99,8% Ja-Stimmen - s. auch Kleptokratie, Plutokratie, Mediendemokratie und Medienmanipulation).

Gesellschaftliche Perspektive


Der demokratische Gedanke bedarf auch einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der Realität erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will wird als Partizipatorische Demokratie bezeichnet.

Erst durch den Zugang zu Bildung für alle wird der Idealgedanke der Demokratie durch Ablösung der Monarchie ermöglicht, denn in einer Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen. In einer Diktatur oder Oligarchie oder Aristokratie, ist dies genau umgekehrt, hier wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung vorgegeben.

Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und durch eine pluralistische Meinungsbildung nährt.

Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (etwa Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) soll eine Eigendynamik zustande kommen und organisierte Interessensgruppen entstehen, die Einfluss auf die Politik nehmen können. Demokratie hat sich in vielen Ländern als breites fast universelles Konzept von Kommunikation und Willensbildung in nicht-politischen Bereichen etabliert: Unternehmensdemokratie, Kirchendemokratie, Marktdemokratie, Freizeitdemokratie.

In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen. sog. „Beteiligungshaushalt“ oder „Bürgerhaushalt“ *

Moderne Entwicklungen wie die Globalisierung, internationale oder supranationale Organisationen treten in Konkurrenz mit der Demokratie als politische, informatorische oder Entscheidungsstruktur (etwa: OPEC, ICANN, W3C, WTO). Von machen werden sie gar als Bedrohung für die national entwickelte Demokratie empfunden, wenn weit tragende, längerfristige, übergeordnete Prozesse der wirtschaftlichen, ökologischen oder informativen, technologischen Entwicklung in politik- und damit demokratiefernen Foren verlagert werden und durch dort getroffene, faktisch wirksame Entscheidungen den Spielraum national geformter Herrschaft beschränken.

Deutschlands Weg zur Demokratie


siehe dazu:

Bewertung


Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, z. B. Presbyterianische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche, Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewählt), jedoch kaum in der Wirtschaft (Ausnahme Genossenschaften).

Friedensfunktion

In der Politikwissenschaft sprechen einige vom demokratischen Frieden unter Verweis darauf, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander geführt hätten, und werten dies als besonders positive Eigenschaft des demokratischen Systems. Allerdings kann zumindest die athenische Ur-Demokratie nicht als Beispiel für diese These herangezogen werden. Kant schätzte Demokratien deshalb als vergleichsweise friedlich ein, da ihre Wähler sich ungern selber in einen Krieg schicken würden Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 1795. Dies ist jedoch in der Friedens- und Konfliktforschung umstritten. Als sicher gilt, dass Demokratien in dyadischen Beziehungen friedlich sind, dass im monadischen System Demokratie allein jedoch noch keine hinreichende Bedingung für friedlicheres Verhalten ist. Gerade empirisch zeigt sich, dass dieses Argument nicht stichhaltig ist, da Demokratien insgesamt nicht weniger Kriege führen als andere Staaten. Demokratien führen gegenüber Nicht-Demokratien sehr wohl Kriege und sehen oft ihre demokratische Struktur als kriegrechtfertigend. Daher kann man genauso gut das demokratische System als Argument für mangelnde Friedensbereitschaft eines Staates anführen.

Wohlfahrtsfunktion

Der indische Nobelpreisträger Amartya Sen betont die wohlfahrtsichernde Kontrollfunktion der Demokratie. Ohne Demokratie gebe es für die Herrschenden keine Anreize, die Interessen der Mehrheitsbevölkerung zu vertreten. Demokratie sei somit ein Schutz vor Armut und Hunger.

Mehrheitsprinzip

Das demokratische Prinzip hat jedoch auch Grenzen. Mehrheitsentscheidungen können beispielsweise zu einer Benachteiligung von Minderheiten führen (→ Warnung von Tocqueville vor der „Tyrannei der Mehrheit“). Zudem kritisiert die partizipatorische Demokratietheorie, dass zu wenig Mitentscheidungs- und Selbstverwirklichungsmöglichkeiten in der modernen Demokratie gegeben sind.

So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zum Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte Ständemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).

Trivia


  • „Die Verfassung, die wir haben (...) heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“
    (Thukydides, Geschichte des Peloponnesischen Krieges, II 37; ursprünglich Bestandteil der Präambel des EU-Verfassungsentwurfs)
  • „Maßstab der Aristokratie ist die Tugend, der Oligarchie der Reichtum, der Demokratie die Freiheit“
    (Aristoteles, Politik, 1294a10 ff.)
  • „The government of the people, by the people, for the people.“ (Die Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk.)
    Abraham Lincoln über das Wesen der Demokratie, Gettysburg Address, 1863
  • „Liberalität, die unterschiedslos den Menschen ihr Recht widerfahren lässt, läuft auf Vernichtung hinaus wie der Wille der Majorität, die der Minorität Böses zufügt und so der Demokratie Hohn spricht, nach deren Prinzip sie handelt.“
    (Theodor W. Adorno: Minima Moralia, Teil 1, 1944)
  • „Democracy is the worst form of government – except for all those other forms, that have been tried from time to time.“ (Demokratie ist die schlechteste Regierungsform – außer all den anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind.)
    (Winston Churchill in einer Rede im Unterhaus am 11. November 1947)
  • „Unter all den Namen dessen, was man ein wenig schnell in der Kategorie der 'politischen Regierungsform' klassifiziert (ich glaube nicht, dass 'Demokratie' letztlich eine politische Regierungsform bezeichnet), ist der ererbte Begriff der Demokratie der einzige, der die Möglichkeit aufnimmt, sich in Frage zu stellen, sich selbst zu kritisieren und sich in unbestimmter Weise selbst zu verbessern. Wenn es sich dabei noch um den Namen einer Regierungsform handelte, dann um den des einzigen 'Regimes', das sich seiner eigenen Perfektionierbarkeit stellt, also seiner eigenen Geschichtlichkeit – und so verantwortlich wie möglich, würde ich sagen, sich der Aporie der Unentscheidbarkeit annimmt, auf deren Grund ohne Grund er sich entscheidet.“
    Jacques Derrida (2001; in: Philosophie in Zeiten des Terrors, ISBN 3865723586, S. 161)

Siehe auch


Literatur


Referenzen

Einführung und Geschichte

  • Conze, Werner / Koselleck, Reinhart / Maier, Hans / Meier, Christian / Reimann, Hans Leo: Demokratie. in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, hrsg. von Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck, Bd. 1, Stuttgart 1972, S. 821-899. Grundlegende Erläuterung des Demokratiebegriffs von der Antike bis in die Moderne, einschließlich Literaturangaben.
  • Konrad H. Kinzl (Hrsg.): Demokratia. Der Weg zur Demokratie bei den Griechen. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-09216-3.
  • Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt a.M. 1980.
  • Karl Mittermaier / Meinhard Mair: Demokratie -- Die Geschichte einer politischen Idee von Platon bis heute, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, ISBN 3-534-80181-4.
  • Hans Vorländer: Demokratie. Beck Wissen, München 2003. Knappe Einführung in die Thematik.

Demokratietheorien im Vergleich

  • Oliver Flügel/Reinhard Heil/Andreas Hetzel: Die Rückkehr des Politischen. Demokratietheorien heute, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004, ISBN 3-534-17435-6, Leseprobe
  • Giovanni Sartori : Demokratietheorie, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1992, ISBN 3-534-11493-0.
  • Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. Eine Einführung. 3. Aufl., Opladen 2000. Grundlegende Einführung mit umfangreichen Literaturangaben; der Bogen spannt sich von Aristoteles bis hin zu den modernen Demokratietheorien. ISBN 3-8252-1887-2

Aktuell diskutierte Arbeiten

  • Johannes Heinrichs: Revolution der Demokratie. Eine Realutopie für die schweigende Mehrheit. Berlin: Maas, 2003. ISBN 3-929010-92-5
  • Robert D. Putnam, Robert Leonardi, Raffaella Nanetti: Making Democracy Work. Civic Traditions in Modern Italy. Princeton: Princeton University Press, 1994. ISBN 0-69103738-8

Weblinks


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