Die Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος, démos – Volk und κρατία, kratía – Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) bezeichnete zunächst im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft (heute: direkte Demokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird Demokratie zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff für Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird.
In den so genannten Repräsentativen Demokratien werden hierzu von den Bürgern eines Staates Repräsentanten gewählt (oder in der Vergangenheit auch per Los bestimmt), die Herrschaft ausüben sollen. Merkmal der repräsentativen Demokratie ist, dass durch gesetzlich konstituierte Verfahren - in der Regel Wahlen - die Regierung ohne Revolution wechseln kann; hierin unterscheidet sie sich zur Despotie. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen übt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden und kooperativer Planung.
Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im Folgenden dargestellte Demokratieverständnis, das Bestandteile vom bürgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklärbar sind. Frühe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Konzept des Rechtsstaats oder einer Verfassung skeptisch gegenüber, da diese die Macht des Volkes souverän zu entscheiden beeinträchtigen würden NN – ebenso wie liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte NN . Nach europäischem Demokratieverständnis ist neben der Beteiligung aller Bürger auch der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte wünschenswert.
In Deutschland ist die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt:
In der österreichischen Bundesverfassung heißt es in Artikel 1:
Diese Staatsform war nicht unumstritten, gewährte sie doch beispielsweise den Bürgern das Recht, Mitbürger, die als gefährlich für die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) – eine Praxis, die recht häufig und nicht immer im Sinne des Allgemeinwohls angewandt wurde. Auch waren die Beschlüsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar – der Demagoge trat auf und sollte nicht selten eine unglückliche Rolle in der Politik Athens spielen (→ Kleon und Alkibiades, → Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafür sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.
Der Althistoriker Christian Meier erklärte die Einführung der Demokratie durch die Griechen dadurch, dass sie entdeckt hätten, dass Demokratie die Antwort auf die Frage ist, wie es der Politik gelingen kann, auch die Herrschaft selbst zum Gegenstand von Politik zu machen vgl. Meier, Die Entstehung des Politischen bei den Griechen.
Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen. Diese „entartete Staatsform“ würde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen NN . Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrer gemäßigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat NN . Aristoteles plädierte im Ergebnis für eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie. NN Als Grundlage der demokratischen Staatsform bezeichnete Aristoteles die Freiheit. Da die Freiheit wichtigste Eigenschaft der Demokratie sei, wollten sich Demokraten am liebsten nicht regieren lassen, oder dann doch nur abwechslungsweise. Zur Freiheit gehöre also, dass man abwechselnd regiere und regiert werde: „Alle Ämter werden aus allen besetzt, alle herrschen über jeden und jeder abwechslungsweise über alle“. Diese Ämter würden durch Los besetzt, vorzugsweise alle, jedoch diese, die nicht besonderer Erfahrung oder Kenntnisse bedürften. Die Ämter seien alle kurzfristiger Natur und dürften - abgesehen von Kriegsämtern - nur wenige Male besetzt werden.
Auch die Römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentären demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, wenn auch das oligarchische Prinzip bestimmend war. Andererseits vertritt der Historiker Millar einen anderen Standpunkt und interpretiert die Römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen. Die historisch bedeutendere Leistung Roms dürfte allerdings die Etablierung einer frühen Form eines Rechtsstaats sein – einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen Demokratieverständnis zusammen hängt.
Die wohl früheste größere demokratische Bewegung im frühneuzeitlichen Europa entstand während des englischen Bürgerkrieges in den Reihen des britischen Unterhauses und der parlamentarischen New Model Army, deren bekanntester Sprecher John Lilburne war. Im Gegensatz zum System der attischen Demokratie, erkannte er weder die Sklaverei, noch die Leibeigenschaft als rechtmäßig an, sondern forderte ein allgemeines und gleiches Wahlrecht für alle Männer, die er als "frei geboren" betrachtete. Seine Partei geriet jedoch ihrerseits rasch unter Spott seitens des Adels, der ihr Vorwarf, sich für eine "Herrschaft der Armen" einzusetzen und wurde daher auch als "Levellers" ("Gleichmacher") bezeichnet. Wie bereits die antiken Herrscher, so betrachtete auch die spätere Oberschicht alle demokratische Bewegungen mit größtem Misstrauen und warf ihnen aus Angst vor dem Verlust ihrer Privilegien vor, den "Pöbel" an die Macht bringen zu wollen.
1762 veröffentlichte Jean-Jacques Rousseau seine Idee vom Gesellschaftsvertrag („Du contract Social; ou Principes du Droit Politique“) und etablierte mit dieser Vertragstheorie die identitäre Demokratie, welche Herrscher und Beherrschte gleichsetzt. Die so entstehende Volkssouveränität basiert auf dem Gemeinwillen, dem volonté générale. Auch die von John Locke und Charles Montesqieu etablierte Gewaltenteilung in Legislative, Judikative und Exekutive wird als elementarer Bestandteil eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Zu dieser Zeit hatten sich in Nordamerika 5 Indianer-Stämme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine Räte-Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische Staatsmänner ließen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung unter Anderem von den Irokesen anregen.
Die Vorarbeiten dieser Philosophen, das Vorbild des englischen Parlamentarismus und auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden Berücksichtigung, als mit der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika 1787 der erste moderne demokratische Staat entstand. Polen gab sich als zweiter Staat mit der Verfassung vom 3. Mai 1791 eine demokratische Staatsordnung und war damit der erste in Europa. Diese Prozesse inspirierten die Französische Revolution und führten zu einer schrittweisen Demokratisierung anderer europäischen Länder, wobei der englische Parlamentarismus besondere Erwähnung verdient.
Reine Demokratie als Staatsform verfügt stets über folgende Kennzeichen.
Demokratie ist Macht auf Zeit. Da in der Praxis das Staatsvolk jedoch nicht über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass – meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt – Teile der Souveränität in Einzelentscheidungen an gewählte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die „grobe Linie“ vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhängt. Diese Vertreter sollen als Repräsentanten der Wählerschaft agieren, von der sie gewählt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer Wähler durchsetzen sollen. Insofern ist die repräsentative Demokratie eine Ausprägung von Arbeitsteilung in Folge wachsender Sachentscheidungskomplexität.
Der Einfluss, den das Volk als Souverän während der Amtszeit der gewählten Vertreter auf diese behält, unterscheidet sich in den jeweiligen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behält das Volk ein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschränken sich auf das Wahlrecht für die Volksvertretung. Es gibt auch die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das Repräsentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.
Bei Wahlen geht die Staatsgewalt insoweit vom Volke aus, als dieses die Repräsentanten wählt (Personen oder Parteien), die die politischen Entscheidungen für die Zeit der nächsten Wahlperiode treffen. Beim reinen Verhältniswahlrecht kann der Wähler eine Partei benennen, die seinen politischen Vorstellungen am nächsten kommt. Im Parlament sind die Parteien dann mit der Stärke vertreten, die ihrem Stimmenanteil entspricht. Beim reinen Mehrheitswahlrecht zieht aus jedem Wahlkreis derjenige Bewerber ins Parlament ein, der dort die meisten Stimmen auf sich vereint. Auch Verschiedene Mischformen kommen vor.
In der Stochokratie werden die Vertreter des Volkes nicht durch Wahlen sondern per Los bestimmt!
Die meisten modernen Demokratien sind repräsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden und –abstimmungen auf nationaler oder kommunaler Ebene.
Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitäre Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in größeren Städten auf kommunaler Ebene ein Parlament legislativ tätig ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur über Verfassungsänderungen und über Gesetzesänderungen abstimmt. Zusätzlich gibt es für das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl Bürger eine Änderung der Verfassung vorschlagen kann, über die abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genügend Unterschriften eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide, die direkt in einer Bürgerversammlung diskutiert und abgestimmt werden.
Präsidentielle orientierte Ausprägungen (etwa Frankreich) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des Präsidenten, gegenüber dem Parlament aus. In parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis bis zu einem gewissen Grad mit. Praktische Auswirkungen haben zum Beispiel das Zustimmungserfordernis bei bestimmten Entscheidungen: in den USA etwa kann der Präsident frei einen Militäreinsatz befehlen, in Deutschlands benötigt der Kanzler hierfür ein positives Votum des Parlamentes (→ Prinzip der Parlamentsarmee).
Bei präsidentiell orientierten Systemen findet man häufig eine Direktwahl der Präsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stärker vom Souverän abhängig zu machen. Der Gewählte kann politische Opponenten auf seine hervorgehobene demokratische Legitimation und Machtfülle verweisen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewählt und kann vom Parlament durch ein Misstrauensvotum auch wieder abgesetzt werden.
In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ämter nach Proporz oder Parität verteilt. Alle größeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und große Veränderungen sind kaum möglich, andererseits sind die Verhältnisse auch über längere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestürzt. Die Schweiz ist ein Beispiel für eine Konkordanzdemokratie. Die Abgrenzung von Konkordanz- und Konsensdemokratie ist schwierig und variiert sehr stark je nach Autor.
Konsensdemokratien zeigen gemeinhin eine ausgeprägte Machtteilung in der Exekutive, ein gleichberechtigtes Zwei-Kammern-System, die Nutzung des Verhältniswahlrechts und eine starre, nur durch Zweidrittel Mehrheit zu ändernde Verfassung. Deutschland wird daher als Konsensdemokratie gesehen.
Erst durch den Zugang zu Bildung für alle wird der Idealgedanke der Demokratie durch Ablösung der Monarchie ermöglicht, denn in einer Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen. In einer Diktatur oder Oligarchie oder Aristokratie, ist dies genau umgekehrt, hier wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung vorgegeben.
Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und durch eine pluralistische Meinungsbildung nährt.
Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (etwa Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) soll eine Eigendynamik zustande kommen und organisierte Interessensgruppen entstehen, die Einfluss auf die Politik nehmen können. Demokratie hat sich in vielen Ländern als breites fast universelles Konzept von Kommunikation und Willensbildung in nicht-politischen Bereichen etabliert: Unternehmensdemokratie, Kirchendemokratie, Marktdemokratie, Freizeitdemokratie.
In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen. sog. „Beteiligungshaushalt“ oder „Bürgerhaushalt“ *
Moderne Entwicklungen wie die Globalisierung, internationale oder supranationale Organisationen treten in Konkurrenz mit der Demokratie als politische, informatorische oder Entscheidungsstruktur (etwa: OPEC, ICANN, W3C, WTO). Von machen werden sie gar als Bedrohung für die national entwickelte Demokratie empfunden, wenn weit tragende, längerfristige, übergeordnete Prozesse der wirtschaftlichen, ökologischen oder informativen, technologischen Entwicklung in politik- und damit demokratiefernen Foren verlagert werden und durch dort getroffene, faktisch wirksame Entscheidungen den Spielraum national geformter Herrschaft beschränken.
siehe dazu:
So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zum Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte Ständemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (Stände) eine Verfassungsänderung befürworten (bei Gesetzesänderungen gilt das einfache Volksmehr).
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