Der Dekan (die Dekanin) einer Fakultät bzw. eines Fachbereiches einer Universität oder Fachhochschule ist ihr (zumeist vom „Fakultätskonvent“) gewähltes Haupt, oft für die Dauer von zwei Jahren.
Seine Rechtsbefugnisse sind je nach Bundesland oder Hochschule unterschiedlich ausgestaltet, durch die „Freiheit der Forschung“ der Professoren sind sie nach innen formal relativ gering, real oft nicht klein, je auch gemäß seiner Rechte nach außen (gegenüber der Hochschule insgesamt).
Seine Stellvertreter sind die „Prodekane“ (der „Prodekan“). Er unterzeichnet die Habilitations- und Promotionsurkunden und verleiht sie (wie durchgehend üblich) feierlich auf öffentlichen akademischen Festakten. Heute wird das Dekanat meist noch durch einen sog. „Studiendekan" ergänzt, der besonders die akademische Lehre im Blick haben soll.
Erfolgt eine öffentliche Proklamation (selten geworden), so hält er traditionell einen Vortrag aus seiner eigenen wissenschaftlichen Disziplin.
Bei offiziellen Anlässen innerhalb der Hochschule steht ihm herkömmlich und oft auch noch heute die respektvolle, förmliche Anrede Spektabilität (aus dem Lateinischen „spectabilitas“ (ehrwürdig)) zu. Kollegen aus der Professorenschaft verwenden die Anrede Spectabilis.
Siehe auch: Magnifizenz
Akademische Bildung | Hochschule
Děkan | Dean (education) | Dekano | דיקן | Dekan (šolstvo) | Dekan
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"Dekan (Hochschule)".
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