Debito Arudou (有道 出人 Arudō Debito), (* 1965 als David Christopher Aldwinckle in Kalifornien) ist ein japanischer Bürgerrechtler und Autor US-amerikanischer Abstammung.
Arudou zog in den 1980er Jahren nach Japan und ließ sich im Jahr 2000 einbürgern, ursprünglich vor allem, um rechtlich leichter ein eigenes Haus in der Nähe von Sapporo erbauen zu können. Wie alle eingebürgerten Japaner musste er sich auf eine Kanji-Umschrift für seinen Namen festlegen; "Arudō" ist ein von ihm kreierter Kunstname, den kein anderer Japaner hat. Er ähnelt lautlich der ersten Silbe seines alten Familiennamens und bedeutet etwa "gangbarer Weg".
Arudou engagiert sich insbesondere gegen den Rassismus im japanischen Alltag, den in dieser plumpen Form keine andere westliche Gesellschaft mehr toleriert. Seine ureigene Person provoziert diesen Rassismus und stellt gleichzeitig seine Haltlosigkeit bloss: Als Weißer wird Arudou nicht in Kneipen oder Badehäuser gelassen, die "nur japanische Gäste" akzeptieren. Jeder in Japan residierende Ausländer muss eine Ausländerkarte mit sich führen. Arudou hat keine, weil Japaner gar keinen Ausweis tragen müssen, aber wird aufgrund seines Aussehens von ungläubigen Polizisten immer wieder gezwungen, zu beweisen, dass er "keine haben darf".
Er erregte national und international Aufsehen, als er, zusammen mit zwei Mitklägern, dem deutschen Olaf Karthaus und dem Amerikaner Kenneth Lee Sutherland, ein Badehaus in Otaru und die Stadt Otaru verklagte. Das Badehaus hatte mit einem Schild "Japanese only" (nur Japaner) Ausländern den Besuch pauschal untersagt, aber auch den Japaner Arudou und seine (japanischen) Kinder nicht hereingelassen. Das Badehaus wurde schließlich verurteilt, die Stadt freigesprochen. Den Weg der Klage beschreibt Arudou in seinem auf Englisch und Japanisch erschienen Buch "Japanese only".
Derzeit bereitet Arudō eine Klage gegen die japanische Regierung vor einem japanischen Gericht vor, da Japan als einziger westlicher Unterzeichnerstaat der UN-Konvention gegen Rassismus bis heute kein einziges Durchführungsgesetz gegen Rassismus verabschiedet hat, obwohl dies ein Teil der in der Konvention festgelegten Verpflichtungen ist.
Arudou erhält nicht bei allen Gaijin Unterstützung. Expats aus Europa und Nordamerika werfen ihm in Anbetracht seines Engagements als Motivation seiner Aktionen Wichtigtuerei und egozentrischen Aktionismus vor. 2002 drohte ihm der amerikanische Generalkonsul in Sapporo, seine bis dahin ebenfalls gehaltene US-Staatsbürgerschaft den japanischen Behörden anzuzeigen, würde er sich weiterhin als solch ein "Störenfried für die japanische Gesellschaft" erweisen. Arudou legte darauf hin seine US-Nationalität ab.
Mann | Japaner | Bürgerrechtler | Geboren 1965
Arudou Debito | 有道出人 | 有道出人
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"Debito Arudou".
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