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Dauerkulturen sind gemäß dem EU-Beihilferecht (Artikel 2 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 795/2004)

  • nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen
  • die für die Dauer von mindestens 5 Jahren auf den Flächen verbleiben
  • und wiederkehrende Erträge liefern
  • einschließlich Baumschulen
  • ausgenommen die in Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 795/2004 aufgeführten mehrjährigen Kulturen und Baumschulen solcher mehrjährigen Kulturen.

Das Gegenteil einer Dauerkultur nennt sich Wechselkultur.

Als Dauerkulturen gelten beispielsweise

  • Obst- und Gemüsearten, die auf Bäumen und Sträuchern wachsen und keine mehrjährige Kultur sind:
Äpfel, Birnen, Quitten, Aprikosen, Kirschen, Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen, Zwetschgen, Schlehen, Weintrauben, Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Esskastanien, Feigen, Kiwi, Aronia (schwarze Apfelbeere), Kapern

Nach dem CIA World Factbook besaß Deutschland im Jahre 2001 0,59% Dauerkultur.

Land- und Forstwirtschaft

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