Datensparsamkeit ist ein Konzept im Bereich Datenschutz. Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur soviele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Gerade das unkontrollierte Sammeln von sensitiven Daten durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen läuft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider.
Die Datensparsamkeit steht in engem Zusammenhang mit dem traditionellen datenschutzrechtlichen Grundsatz, dass nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, die für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe benötigt werden (Erforderlichkeit). Sie ist jedoch auch ein Aspekt des Systemdatenschutzes, d.h. der Integration der Datenschutzanforderungen in die IT-Systeme. Datenschutz soll nicht allein durch gesetzliche Regelungen normiert sondern auch durch das Design der IT realisiert werden.
In Deutschland sind Datensparsamkeit und Datenvermeidung in BDSG als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen festgeschrieben.
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