Die Daseinsgrundfunktionen (auch DGF) sind in der Sozialgeographie relevante, grundlegende menschliche Bedürfnisse und somit Ansprüche an den jeweiligen Lebensraum des Menschen. Das modellhafte Gefüge der Daseinsgrundfunktionen ermöglicht eine relativ objektive, weil systematische Beschreibung und Analyse eines betrachteten Lebensraumes und geht dabei vom Menschen aus, sodass die Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse berücksichtigt ist. Sie wurden in den 60er Jahren durch Partzsch (1965) bzw. Ruppert / Schaffer (1968) eingeführt.
Bei der Raumanalyse muss beachtet werden, dass sämtliche Funktionen miteinander im Zusammenhang stehen. Die Daseinsgrundfunktionen sind objektiviert und ihre Erfüllung ist in Realität je nach den verschiedenen Ansprüchen des jeweiligen Individuums verschieden.
Als triviales Beispiel hierfür sei ein Wohnstandort am Stadtrand erdacht: Dieser erfordert längere Wege z.B. zur Arbeit und zum Einkaufen bzw. zu Bildungseinrichtungen. Die betreffende Person muss nun zur Erfüllung dieser Faktoren länger am Verkehr teilnehmen, hat aber den Vorteil kürzerer Fahrtzeiten zum Stadtrand (zwecks Erholung) oder Wohnvorteile („Wohnen im Grünen“).
Am Verkehr teilzunehmen und Kommunikation sind manchmal nicht als Daseinsgrundfunktionen gekennzeichnet, sondern als notwendige Tätigkeiten zur Ermöglichung anderer Daseinsgrundfunktionen.
Die Funktion „entsorgen“ wurde dem Gefüge von einigen Autoren später hinzugefügt und bezieht sich auf das große Problem ökologischen Verwertung von Abfällen.
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