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Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder seltener Hoffmann-Haydn’sches Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland auf eine Melodie von Joseph Haydn gedichtet.

Deutsche Nationalhymne ist ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandlieds.

Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe Österreichische Kaiserhymnen).

Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom nationalsozialistischen Horst-Wessel-Lied, zusammen als Hymne. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands erklärt.

Text


Hintergrund

Fallersleben liten.jpg Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext 1841 verfasste, bestand Deutschland aus vielen größeren und kleineren Staaten, deren Herrscher sich zwar 1815, neun Jahre nach Auflösung des mittelalterlichen Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, wieder zu einem lockeren Bund der deutschen Staaten, dem Deutschen Bund, zusammengeschlossen hatten, aber ansonsten auf der Souveränität ihrer Territorien beharrten. Die weit verbreitete Sehnsucht der Menschen nach wirklicher nationaler Einheit drückte Fallersleben mit dem Eingangsvers aus: „Deutschland, Deutschland über alles“ (daher: Deutschlandlied).

Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In der Zeit des Vormärz waren die Überwindung der staatlichen Zersplitterung und die nationale Einigung Ziele der liberalen Opposition und verbunden mit dem Wunsch nach Überwindung der absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.

Nach dem deutschen Bruderkrieg von 1866 wurden Schutz- und Trutzbündnisse zwischen den verbliebenen deutschen Staaten geschlossen, wobei diese Begriffe sicherlich nicht nur rein zufällig an Hoffmanns erste Strophe erinnern. Diese Bündnisse wurden im deutsch-französischen Krieg gegen einen Feind von außen brüderlich eingehalten und ermöglichten die Reichseinigung von 1871, so dass das Lied der Deutschen gewissermaßen in nahezu prophetischer Weise ein Rezept zu deren Einigung vorgezeichnet hat.

Insbesondere während des Ersten Weltkrieges und dann wieder in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die erste Strophe des Liedes jedoch als Ausdruck imperialistischer Überlegenheitsgefühle über andere Länder sowie für machtpolitische und kriegerische Hegemonialbestrebungen missbraucht.

Grenzen

Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:

Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der Deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschland betrachtet wurden:

Die deutsche Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder eines Gebirgstales und der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Entlang bzw. nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich litauisch gesprochen.

Die heutigen Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen an keiner Stelle mehr exakt mit den geografischen Angaben des Liedes überein, diese sind aber weiterhin im Norden und Westen gut geeignete, da naheliegende Merkmale. An der Etsch ist die Provinz Bozen weiterhin deutschsprachig. Im Osten dagegen markiert die Memel seit 1945, bedingt durch Vertreibungen und Umsiedlungen nicht nur deutschsprachiger Einwohner, sowohl die politische als auch die Sprachgrenze zwischen der russischen Exklave Kaliningrad Oblast und Litauen. Die Grenze des deutschen Sprachraumes im Osten wurde dabei im Potsdamer Abkommen an die Oder verschoben.

Weitere Strophen

Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann vom Preislied des Walther von der Vogelweide inspirieren. Des Weiteren dachte er mit den Worten "Deutsche Frauen, deutsche Treue" an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen. Der heute antiquiert wirkende Text dieser Strophe ist wegen seiner einseitig männlichen Perspektive neuerdings auch von feministischer Seite kritisiert worden .

Die dritte Strophe ist sicherlich von "Fraternité, Égalité, Liberté" beeinflusst, und beschreibt die Forderung nach einem freiheitlichen Rechtsstaat, wobei hier jedoch auch wieder die Einigkeit als Grundvoraussetzung betont wird. Von 1945 bis 1990 waren diese Forderungen auch stellvertretend für die Deutschen in der DDR relevant, was auch in der damaligen Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kam.

Text des Liedes der Deutschen


1. Strophe
Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält
Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.
|: Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt! :|
2. Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes Leben lang.
|: Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang! :|
3. Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand;
|: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland! :|

Textvariante in der 3. Strophe

Das Deutschlandlied ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Er hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu
Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!
auch den Trinkspruch
Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland!
vorgesehen.

Melodie


Joseph_Haydn.jpg Die Melodie des Liedes wurde von Joseph Haydn 1797 auf den Text „Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!“ von Lorenz Leopold Haschka komponiert. Haydn soll dazu Teile der kroatischen Volksweise Stal se jesem verwendet haben. Haydn verwendete noch im selben Jahr die gleiche Melodie für einen Variationen-Satz in seinem Streichquartett op. 76 Nr. 3, Hob. III:77, das unter dem Namen Kaiserquartett in die Musikgeschichte einging.

Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als Kaiserhymne bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem Kaiserlied des Kaisertums Österreich (1804-1867) und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1867-1918) zugrunde, das ab 1854 auf den Text: „Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land! ...“ von Johann Gabriel Seidl gesungen wurde.

Sie wird häufig in C-Dur oder in As-Dur gespielt. Siehe auch: Österreichische Kaiserhymnen

  • Hörbeispiel (Das Lied der Deutschen)

Geschichte


Bericht Hoffmann von Fallerslebens zur Entstehung

Hoffmann von Fallersleben wurde auf Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe besucht. Er berichtet darüber:

„Am 28. August kommt Campe mit dem Stuttgarter Buchhändler Paul Neff. Er bringt mir das erste fertige Exemplar des zweiten Teils der Unpolitischen Lieder *

Am 29. August spaziere ich mit Campe am Strande. ‚Ich habe ein Lied gemacht, das kostet aber 4 Louisdor.‘ Wir gehen in das Erholungszimmer. Ich lese ihm: ‚Deutschland, Deutschland über alles‘, und noch ehe ich damit zu Ende bin, legt er mir 4 Louisdor auf meine Brieftasche. Neff steht dabei, verwundert über seinen großen Kollegen. Wir beratschlagen, in welcher Art das Lied am besten zu veröffentlichen ist. Campe schmunzelt: ‚Wenn es einschlägt, so kann es ein Rheinlied werden. Erhalten Sie drei Becher, muss mir einer zukommen.‘ Ich schreibe es unter dem Lärm der jämmerlichsten Tanzmusik ab, Campe steckt es ein, und wir scheiden.

Am 4. September bringt mir Campe das Lied der Deutschen mit der Haydn’schen Melodie in Noten, zugleich mein Bildnis, gezeichnet von C. A. Lill.“

Kaiserreich – Weimarer Republik – Drittes Reich

Als 1871 das deutsche Kaiserreich entstand, wurde weiterhin das in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz an Stelle einer Nationalhymne verwendet. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Fallersleben-Lied – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Keine der beiden Hymnen war allerdings beschlossen, es gab keine offizielle Hymne. In offiziellem Umfeld wurde das Deutschlandlied erstmals anläßlich der Feier der Inbesitznahme Helgolands infolge des Helgoland-Sansibar-Vertrag aufgeführt. Im ersten Weltkrieg wurde das Lied im Mythos von Langemarck verwendet.

Erst in der Weimarer Republik wurde das Lied der Deutschen am 11. August 1922 zur Nationalhymne und blieb es auch (umgedeutet) im Dritten Reich. Am 27. März 1933 legte Hans Schemm, bayerischer Kulturminister fest, dass in allen Schulen Bayerns neben dem Deutschlandlied das natinalsozialistische Horst-Wessel-Lied gesungen werden sollte. In der Folgezeit wurde es im Dritten Reich üblich, ausschließlich die erste Strophe des Deutschlandliedes und das Horst-Wessel-Lied zu spielen, 1940 wurde dies Vorschrift. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen vorübergehend das Deutschlandlied mit allen drei Strophen (siehe Bundesrepublik Deutschland).

Die sogenannte „4. Strophe“
1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Ersten Weltkrieg und den Friedensvertrag von Versailles eine Ergänzung, die Aufnahme in das "Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine" von 1927 fand und bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „4. Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.

Deutschland, Deutschland über alles, und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe zeigen, ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles, und im Unglück nun erst recht. :|

Bundesrepublik Deutschland

Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, wurde das Lied der Deutschen lediglich aufgrund von Absprachen zwischen Bundespräsident und Bundesregierung zu offiziellen Zwecken verwendet. Die fehlende grundgesetzliche oder gesetzliche Regelung zu einer Nationalhymne hängt wahrscheinlich mit der in den Anfangsjahren der Bundesrepublik sehr kontrovers geführten Debatte zu diesem Thema zusammen.

Bei der Republikgründung legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest; bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.

Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen, und Heuss’ - wenn auch widerstrebend - zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen de facto zur Nationalhymne.Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss (1952) Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer offiziell veröffentlicht (Amtsblatt). Damit war je nach Interpretation entweder nur die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne festgelegt, oder alle drei Strophen, jedoch mit der Maßgabe, dass bei offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe gesungen werden sollte. In einem Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel zwar nicht ausdrücklich zu entnehmen sei, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte, dass aber „Hymne“ im Sinne des § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes sei(BVerfGE 81, 298ff.). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende, Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei.

Vereintes Deutschland

1991 erklärten Richard von Weizsäcker und Helmut Kohl in einem weiteren Briefwechsel: "Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk." Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsidentent Richard von Weizsäcker (1991) Mithin bildet seit 1991 allein die dritte Strophe die Nationalhymne. Die ersten beiden Strophen zu singen hat daher zwar keinen Bezug zur deutschen Nationalhymne, ist aber auch nicht, wie gelegentlich behauptet, in der Bundesrepublik Deutschland verboten.

Strafrechtlicher Schutz des Deutschlandliedes


Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Siehe auch


Literatur


  • Hans Jürgen Hansen: Heil Dir im Siegerkranz – Die Hymnen der Deutschen. Gerhard-Stalling-Verlag, Oldenburg und Hamburg 1978, ISBN 3797919506

Weblinks


Loudspeaker.png Joseph Haydn: Variationen aus dem Kaiserquartett(mp3)

Quellen


Nationalhymne | Nationales Symbol (Deutschland) | Musik (Österreich)

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