Das Deutschlandlied, auch Lied der Deutschen oder seltener Hoffmann-Haydn’sches Lied genannt, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der Insel Helgoland auf eine Melodie von Joseph Haydn gedichtet.
Deutsche Nationalhymne ist ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandlieds.
Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe Österreichische Kaiserhymnen).
Das Lied wurde 1922 Nationalhymne des Deutschen Reiches. Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom nationalsozialistischen Horst-Wessel-Lied, zusammen als Hymne. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands erklärt.
Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In der Zeit des Vormärz waren die Überwindung der staatlichen Zersplitterung und die nationale Einigung Ziele der liberalen Opposition und verbunden mit dem Wunsch nach Überwindung der absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.
Nach dem deutschen Bruderkrieg von 1866 wurden Schutz- und Trutzbündnisse zwischen den verbliebenen deutschen Staaten geschlossen, wobei diese Begriffe sicherlich nicht nur rein zufällig an Hoffmanns erste Strophe erinnern. Diese Bündnisse wurden im deutsch-französischen Krieg gegen einen Feind von außen brüderlich eingehalten und ermöglichten die Reichseinigung von 1871, so dass das Lied der Deutschen gewissermaßen in nahezu prophetischer Weise ein Rezept zu deren Einigung vorgezeichnet hat.
Insbesondere während des Ersten Weltkrieges und dann wieder in der Zeit des Nationalsozialismus wurde die erste Strophe des Liedes jedoch als Ausdruck imperialistischer Überlegenheitsgefühle über andere Länder sowie für machtpolitische und kriegerische Hegemonialbestrebungen missbraucht.
Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der Deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschland betrachtet wurden:
Die deutsche Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder eines Gebirgstales und der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Entlang bzw. nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich litauisch gesprochen.
Die heutigen Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen an keiner Stelle mehr exakt mit den geografischen Angaben des Liedes überein, diese sind aber weiterhin im Norden und Westen gut geeignete, da naheliegende Merkmale. An der Etsch ist die Provinz Bozen weiterhin deutschsprachig. Im Osten dagegen markiert die Memel seit 1945, bedingt durch Vertreibungen und Umsiedlungen nicht nur deutschsprachiger Einwohner, sowohl die politische als auch die Sprachgrenze zwischen der russischen Exklave Kaliningrad Oblast und Litauen. Die Grenze des deutschen Sprachraumes im Osten wurde dabei im Potsdamer Abkommen an die Oder verschoben.
Die dritte Strophe ist sicherlich von "Fraternité, Égalité, Liberté" beeinflusst, und beschreibt die Forderung nach einem freiheitlichen Rechtsstaat, wobei hier jedoch auch wieder die Einigkeit als Grundvoraussetzung betont wird. Von 1945 bis 1990 waren diese Forderungen auch stellvertretend für die Deutschen in der DDR relevant, was auch in der damaligen Präambel des Grundgesetzes zum Ausdruck kam.
Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als Kaiserhymne bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem Kaiserlied des Kaisertums Österreich (1804-1867) und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1867-1918) zugrunde, das ab 1854 auf den Text: „Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land! ...“ von Johann Gabriel Seidl gesungen wurde.
Sie wird häufig in C-Dur oder in As-Dur gespielt. Siehe auch: Österreichische Kaiserhymnen
Erst in der Weimarer Republik wurde das Lied der Deutschen am 11. August 1922 zur Nationalhymne und blieb es auch (umgedeutet) im Dritten Reich. Am 27. März 1933 legte Hans Schemm, bayerischer Kulturminister fest, dass in allen Schulen Bayerns neben dem Deutschlandlied das natinalsozialistische Horst-Wessel-Lied gesungen werden sollte. In der Folgezeit wurde es im Dritten Reich üblich, ausschließlich die erste Strophe des Deutschlandliedes und das Horst-Wessel-Lied zu spielen, 1940 wurde dies Vorschrift. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges verboten die Militärregierungen vorübergehend das Deutschlandlied mit allen drei Strophen (siehe Bundesrepublik Deutschland).
Deutschland, Deutschland über alles, und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe zeigen, ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen von Geschlechte zu Geschlecht:
Bei der Republikgründung legte man sich zunächst auf keine Nationalhymne fest; bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.
Erst ein Brief von Bundeskanzler Konrad Adenauer an Heuss im April/Mai 1952 mit dem Vorschlag, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe zu singen, und Heuss’ - wenn auch widerstrebend - zustimmende Antwort erhoben das Lied der Deutschen de facto zur Nationalhymne.Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss (1952) Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen. Allerdings wurde der Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer offiziell veröffentlicht (Amtsblatt). Damit war je nach Interpretation entweder nur die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne festgelegt, oder alle drei Strophen, jedoch mit der Maßgabe, dass bei offiziellen Anlässen ausschließlich die dritte Strophe gesungen werden sollte. In einem Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel zwar nicht ausdrücklich zu entnehmen sei, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte, dass aber „Hymne“ im Sinne des § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes sei(BVerfGE 81, 298ff.). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende, Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei.
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