Dach.PNG Als Dachtraufe, kurz Traufe bezeichnet man die Tropfkante am Dach eines Gebäudes. Hier fließt während eines Regens das gesammelte Wasser der Dachfläche ab, an der Traufe befindet sich daher meist eine Regenrinne. Die Länge der Traufe wird als Dachflächenbreite bezeichnet.
Die Traufe begrenzt eine geneigte Dachfläche nach unten - die obere Begrenzung ist der Dachfirst. Die seitlichen Begrenzungen heißen Ortgang.
Als Traufpunkt wird der Schnittpunkt* zwischen der senkrechten Außenfläche und der Dachhaut bezeichnet.
Die Höhe zwischen Traufpunkt und dem Terrain wird als Traufhöhe bezeichnet. Sie ist keinesfalls mit der Höhe der Dachrinne über dem Erdboden zu verwechseln! Sie ist ein begrenzendes Maß im Bauplanungsrecht, deshalb muss sie zeichnerisch ermittelt werden. In einem Bebauungsplan kann beispielsweise die Traufhöhe festgeschrieben werden, die nicht überschritten werden darf. In Berlin gilt beispielsweise häufig eine traditionelle Traufhöhe von 24 m.
Die Bezugspunkte der Traufhöhendefinition beziehen sich in der Regel auf die Oberkante der öffentlichen Strasse und dem Schnittpunkt zwischen dem aufgehenden Mauerwerk, der Aussenwand, mit dem Dachsparren. Auch hier kann durch den Bebauungsplan präsiziert werden, ob die Unterkante des Sparrens oder die Dachhaut maßgebend sind. Dachaufbauten lösen keine Traufhöhen im Planungsrecht aus. Die Traufhöhe ist immer an die Decke des letzten möglichen Vollgeschosses und der aufgehenden Außenwand angebunden.
Beispiele für traufenständige Bauweise finden sich in vielen niedersächsischen Fachwerkstädten wie etwa in Einbeck, Goslar oder das sachsen-anhaltische Wernigerode.
Der Gegenbegriff zu traufenständig ist giebelständig.
Das Traufrecht besagt, dass bauliche Anlagen so eingerichtet werden müssen, dass das Traufwasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf andere Weise dorthin gelangt. Der Grundsatz, dass kein Traufwasser auf das Nachbargrundstück abgeleitet werden darf, findet keine Anwendung bei freistehenden Mauern an öffentlichen Straßen, Grünflächen und Gewässern. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Zuführung des Wassers zu wesentlichen Beeinträchtigungen führt und dadurch Dritte gefährdet werden (z. B. verstärkte Eisbildung im Winter auf Gehwegen).
Das Traufrecht geht zurück in die Zeit Napoléon Bonapartes, der den Code Civil einführte. Das Traufrecht war ein Bestandteil des 2. Buches des Code Civil (Livre II: Von den Sachen und den einzelnen Änderungen des Eigentums (Art. 516 -710 Code Civil)) genauer unter dem Punkt "Schutz des Privateigentums".
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