DVB-T ist die englische Abkürzung für Digital Video Broadcasting-Terrestrial und bezeichnet die terrestrische, das heißt erdgebundene, Variante von DVB, die vor allem in verschiedenen europäischen Staaten sowie in Australien als Standard für die Übertragung von digitalem Fernsehen und Hörfunk per Antenne verwendet wird. Das nordamerikanische Pendant zu DVB heißt ATSC, das japanische ISDB. In Großbritannien wird die Bezeichnung Freeview verwendet.
Die für DVB-T genutzten Übertragungs-Frequenzen entsprechen den schon vom analogen Rundfunk bekannten UHF- und VHF-Kanälen, von denen im VHF-Bereich jeder 7 MHz und im UHF-Bereich jeder 8 MHz umfasst. Bei der digitalen Ausstrahlung lassen sich diese Kanäle besser ausnutzen und es passen mehrere Programme hinein. Das funktioniert, indem durch das verwendete Modulationsverfahren COFDM die Bandbreite in mehrere tausend Einzelträger aufgeteilt wird. Jeder dieser Einzelträger wird dann wiederum mit einem der drei für DVB-T festgelegten Modulationsverfahren QPSK, 16-QAM oder 64-QAM moduliert.
Die Modulation mit COFDM ist nötig, da sich die bei DVB-S und DVB-C verwendeten Verfahren QPSK bzw. QAM für die Ausbreitungscharakteristik terrestrischer Wellen im VHF/UHF-Bereich als ungünstig erwiesen haben. Hinzukommt, dass Kabel- und Satellitenempfänger weder darauf ausgelegt sein müssen, dass sich die Empfänger bewegen, noch mehrere Sender im Empfangsbereich aktiv sind. Da bei DVB-T häufig mehrere Senderstandorte dasselbe Programm auf derselben Frequenz abstrahlen (so genannter Gleichwellenfunk), unterscheiden sich regional einzelne Kodierparameter der Ausstrahlung, wie zum Beispiel die Länge des Schutzintervalles. Diese Einstellungen wirken sich direkt auf die Nutzdatenrate der Aussendung aus.
Die praktisch erreichte Datenrate pro Kanal liegt je nach eingestellten Parametern zwischen ca. 12 und 20 Mbit/s. Hierbei stellt z. B. Nordrhein-Westfalen auf Grund der höheren Senderdichte und der damit einhergehend notwendig höheren Länge des Schutzintervalls nur 12,75 Mbit/s bereit, wohingegen in Berlin 14,25 Mbit/s erzielt werden. Nach Angaben der DVB-T-Mitteldeutschland erreicht man dort bei 64-QAM bis zu 20 Mbit/s. Die Datenrate eines Kanals wird hierbei auf mehrere (meistens vier) Programme – ein so genanntes Bouquet – aufgeteilt. Jeder einzelne Sender bekommt somit eine mittlere Bitrate von ca. 3 bis 3,5 Mbit/s. Zum Vergleich: für eine dem heutigen analogen PAL-Fernsehsignal gleichwertige Bildqualität werden bei digitaler Übertragung ca. 3 bis 5 Mbit/s benötigt, auf DVDs werden maximal Datenraten bis zu 9,8 Mbit/s erreicht.
Bei der Übertragung von Bildern mit hohem Bewegungsanteil (z. B. Action- oder Sportszenen) mit nur 3,5 Mbit/s könnte es zur Bildung von sogenannten Blockartefakten kommen. Das Playoutcenter hat jedoch die Möglichkeit, die Datenrate jedes Kanals innerhalb des Multiplexes dynamisch zuzuweisen. Rein statistisch betrachtet wird nicht auf allen Kanälen gleichzeitig die volle Bandbreite benötigt. In der Praxis sind jedoch nur wenige Sender in der Lage, diese Möglichkeit auszuschöpfen. Die Sender reduzieren lieber die Auflösung der Übertragung und liefern so ein unscharfes Bild, das jedoch weniger Artefakte enthält. Da Artefakte wesentlich auffälliger sind als unscharfe Bilder, haben auch die meisten Zuschauer kein Problem mit diesem "Kunstgriff".
Wie bei den anderen DVB-Varianten auch wird bei DVB-T der sogenannte "Multiplex" (gesamte Daten, die auf einem Kanal übertragen werden, beinhaltet in der Regel mehrere Programme) als MPEG-2-TS (Transport Stream) übertragen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Kodierung der einzelnen Videostreams der enthaltenen Programme, diese können unabhängig davon mit einem beliebigen Videocodec komprimiert werden. Bisher wurde dafür immer MPEG-2-Video verwendet. Es wäre aber (wie bei DVB-S bereits der Fall) technisch auch problemlos möglich, mit MPEG-4-AVC kodierte Videostreams zu versenden, etwa zur Bandbreitenersparnis bei HDTV-Inhalten.
20050609 1040 2804-800px--ultra-low-cost dvb-t schmetterlingsantenne.jpg im so genannten Kernbereich in Berlin]] Durch aufwendigen Diversityempfang mittels geeigneter Diversity-Konzepte, d. h. mehrer DVB-T Empfangszüge an mehreren Antennensystemen und einer geschickten Kombination der Datenströme und/oder optimierten Kanalschätzungsverfahren (MRC-Diversity) kann eine deutliche Steigerung der Empfangsperformance im 2k- und 8k-Mode für den mobilen Betrieb auch im oberen Geschwindigkeitsbereich erreicht werden.
Bei ausreichend starkem Signal genügt für den Empfang eine einfache Zimmerantenne, ansonsten ist meist die vielerorts noch vorhandene Hausantennenanlage die optimale Lösung. Portable Fernsehgeräte können so überall bei entsprechender Senderabdeckung, Signalstärke und bedingter guter Signalqualität betrieben werden, unabhängig von Kabel oder Satellitenempfang; daher die in Deutschland zur Promotion verwendete Marke „Das ÜberallFernsehen“.
Nach dem Motto der beste Verstärker ist eine optimale Antenne kann die Empfangsperformance durch entsprechende Richtantennen deutlich verbessert werden. Grundsätzlich ist es für eine rein passive Antenne, d. h. ohne integrierten Verstärker, unerheblich, ob DVB-T-Signale oder analoge Signale empfangen werden sollen. Die Polarisation der abgestrahlten Signale hängt von den jeweiligen Sendeanlagen ab. Die Signale können entweder vertikal oder horizontal gerichtet sein. Dementsprechend müssen auch die Elemente der Empfangsantenne entweder senkrecht oder waagerecht angeordnet montiert werden.
In direkter Nähe des Senders sind Verstärker dagegen wiederum ungeeignet, da sie zur Übersteuerung des DVB-T-Empfängers führen können, bzw. der Verstärker aufgrund Intermodulation Störfrequenzen erzeugt, welche den Nutzfrequenzbereich massiv stören können. Sobald ein gewisser Mindestempfangspegel (incl. Reserve) und somit Mindest-BER (Bit-Fehlerrate) erreicht ist, ist der Einsatz eines zusätzlichen Verstärkers grundsätzlich nicht mehr sinnvoll, da durch die entsprechenden Fehlerkorrekturen im Empfänger keine fehlerhaften Datensignale mehr vorliegen, d. h. es ist für die Stabilität oder Empfangsqualität unerheblich, ob man 10 dB oder 20 dB über dem Mindestpegel liegt.
DVB-T ermöglicht die lückenlose Versorgung eines großen Gebietes mit Fernsehprogrammen durch Verschaltung mehrerer örtlich voneinander getrennter Fernsehsender zu einem Single Frequency Network (SFN, Gleichwellennetz). Alle Sender arbeiten hierbei auf der gleichen Sendefrequenz und werden per GPS so aufeinander synchronisiert, dass sie auf 100 Nanosekunden genau dieselben Informationen abstrahlen. Somit wird für ein Programm auch auf großer Fläche nur eine Frequenz benötigt.
Das analoge Fernsehen benötigt dafür mehrere verschiedene Kanäle, da sich die einzelnen Fernsehsender bezüglich des Aussendezeitpunktes der Fernsehsignale nicht exakt genug synchronisieren lassen. Es käme an den Gebietsüberschneidungen der verschiedenen Stationen zu gegenseitigen Störungen. Bei einem gut geplanten SFN-Netz gibt es keine Häuser mehr, die im Funkschatten eines Berges stehen und somit nur schlechten Fernsehempfang bekommen; das im analogen Betrieb übliche hochkomplexe Arrangement von diversen Füllsendern auf verschiedensten Kanälen entfällt.
Die Vorteile eines SFN werden bei den bisherigen DVB-T-Startinseln in Deutschland in Ballungsräumen auch zum Ermöglichen eines Empfangs ohne Außenantenne genutzt. Da die Funkwellen in ihrer Ausbreitung von den Mauern stark gedämpft werden, ist ein relativ hoher Signalpegel für einen stabilen Empfang notwendig. Hierfür wäre bei nur einem einzigen Senderstandort in einem Ballungsgebiet eine weitaus höhere Sendeleistung notwendig, als sie bislang beim analogen Fernsehen eingesetzt wurde – denn der DVB-T Systemgewinn liegt weit unter dem Wert, den das Signal durch die Dämpfung an Häusern innerhalb von Großstädten wiederum verliert. Durch die Nutzung mehrerer Senderstandorte auf der gleichen Frequenz wird diesem Problem abgeholfen, da nun die Signale eine geringere Entfernung zu den Empfängern zurücklegen müssen und insgesamt im Durchschnitt die Signalstärke gleichmäßiger verteilt ist.
Diese Artefakte treten immer dann besonders stark auf, wenn das analoge Ausgangsmaterial vom Sender bereits verrauscht ist: Bei der Digitalisierung kann nur begrenzt zwischen relevanter Bildinformation und Hintergrundrauschen unterschieden werden. Je mehr Rauschen im Bild ist, umso mehr Bits gehen zum Kodieren dieses Rauschens verloren. Es bleiben weniger Bits zur Kodierung der eigentlichen Bildinformationen übrig. Dieser Effekt wird u.U. auch noch dadurch verstärkt, dass das Ausgangsmaterial auf dem Sendeweg verlustbehaftet umgewandelt oder nachkomprimiert wird: Analoges Ausgangsmaterial wird evtl. zunächst beim Sender auf Schnittservern mit hoher Datenrate digitalisiert und komprimiert, dann zur Ausstrahlung für DVB-S runterkomprimiert und als als DVB-S oder analoges Satellitensignal bis zur DVB-T-Sendeanlage übertragen, dort dann erneut digitalisiert oder von DVB-S auf DVB-T runterkomprimiert (Wird ein MPEG-Datenstrom erneut von der Datenrate reduziert/umkomprimiert, ist das Ergebnis schlechter, als wenn sofort das Ausgangsmaterial auf die niedrige Bitrate umgesetzt wird. Manche Endanwender sorgen selbst unbewusst für eine weitere deutliche Verschlechterung der Bildqualität, indem sie einen DVD- oder Festplattenrecorder per Analog-Kabel an den DVB-T Empfänger anschließen. Die damit verbundene Digital->Analog->Digitalwandlung ist ebenfalls verlustbehaftet.
In Deutschland und vielen anderen Ländern teilen sich in den meisten Fällen vier Sender eine Datenrate von ca. 12 bis 20 Mbit/s, das heißt im Mittel 3 bis 5 Mbit/s pro Sender. Dabei kann jedoch ein Programm, das gerade schnelle oder detailreiche Bildfolgen, beispielsweise aus einem Actionstreifen oder einer Sportsendung, zeigt, kurzfristig auf Kosten der anderen im Bouquet eine höhere Datenrate zur Verfügung gestellt bekommen, vorausgesetzt, diese zeigen nicht gleichzeitig ebenfalls komplexe Bildfolgen (dynamische Quellenkodierung). Ohne diese Kompensation führen derartige Bitraten bei manchen Bildfolgen zu sichtbaren Kompressionsartefakten. Teilweise wird zur Vermeidung solcher Artefakte die horizontale Bildauflösung von 720 Pixeln (vgl. DVD) auf 704, 544 oder 480 Pixel (vgl. SVCD) herabgesetzt und ggf. ein Weichzeichner vorgeschaltet. Das Bild hat dann weniger Klötzchenartefakte, wird aber dafür unschärfer. Einige Programmanbieter entscheiden sich auch dafür, Material im 9- oder einem anderen Breitbildformat nicht anamorph, sondern im Letterbox-Verfahren zu senden, da sich dessen schwarze Ränder besonders effizient komprimieren lassen und so mehr Bits für die verbleibenden höchstens 432 statt der normalen 576 Zeilen zur Verfügung stehen.
Auf DVDs, wo ebenfalls MPEG-2 als Datenreduktionsverfahren eingesetzt wird, werden typischerweise vergleichsweise hohe Datenraten von bis zu 9,8 Mbit/s verwendet. DVB-S verwendet etwa 38 Mbit/s pro Transponder (6 bis 10 Kanäle) und kommt so auf mittlere Übertragungsraten von 3,8 bis 6 Mbit/s mit Spitzen von rund 7 bis 8 Mbit/s; DVB-C liegt bei ähnlichen Werten. Über Kabel und Satellit ist durch das breitere Frequenzspektrum auch das Programmangebot theoretisch und praktisch größer. Die geringere Bandbreite pro ausgestrahltem Programm ist ein betriebswirtschaftlich und kein technisch bedingtes Problem von DVB-T. Es ließen sich auch weniger Programme mit höheren Datenraten pro Kanal übertragen. Im Übrigen gibt es auch bei der digitalen Ausstrahlung über Kabel oder Satellit Programme (beispielsweise Shoppingsender), die aus Kostengründen niedrige Bandbreiten oder geringere Auflösungen einsetzen.
Allen aktuell eingesetzten digitalen TV-Übertragungswegen ist gemein, dass das eingesetzte Kompressionsverfahren MPEG-2, welches aus dem Jahr 1991 stammt, im Vergleich zu moderneren Verfahren wie MPEG-4 (H.264/AVC) oder VC-1 deutlich höhere Datenraten zur Übertragung von Bildern einer gegebenen Qualität benötigt. Dafür gibt es für MPEG-2 relativ einfache, billige und inzwischen sehr ausgereifte Decoderchips, wodurch die Anschaffungspreise für entsprechende Empfangsgeräte mittlerweile relativ niedrig sind. Außerdem sind die Hardwareanforderungen speicher- und geschwindigkeitsseitig wesentlich geringer. Im Zuge der HDTV-Einführung, die in Europa konsequent in MPEG-4 erfolgt, werden aber auch für DVB-T mittelfristig Empfangsgeräte mit MPEG-4-Dekoder auf den Markt kommen, wie es sie für DVB-S und DVB-C bereits gibt. Außerdem gibt es Planungen für einen DVB-T2-Standard, bei dem analog zu DVB-S2 die Datenrate durch effizientere Modulations- und Fehlerkorrekturtechniken gesteigert werden könnte. Die Umsetzung wird aber noch einige Jahre dauern.
Bei Inversionswetterlagen, die in Mitteleuropa in den Monaten September bis November häufig auftreten, können bei DVB-T Empfangsstörungen durch Überreichweiten auftreten. Erfahrungen diesbezüglich bestehen aber noch nicht.
Investitionen können abseits gut versorgter Ballungszentren auch für die Antenne nötig sein, denn zwar ist ein Empfang von DVB-T oft auch mit der schon vorhandenen Dachantenne für den Empfang von analogen Fernsehen möglich, diese muss aber ggf. neu ausgerichtet oder auf eine andere Polarisation eingestellt werden. Zusätzlich können Kosten für den Austausch eines älteren Verstärkers entstehen, da DVB-T teilweise höhere Frequenzen als die bisher üblichen (bis Kanal 60) verwendet. Diese Kosten für Außenantennenarbeiten und Umrüstung können an die für eine (digitale) Satellitenempfangsanlage (DVB-S) heranreichen, wobei bei DVB-S ein über hundertfach größeres Programmangebot zur Verfügung steht. Allerdings handelt es sich eben auch im Falle DVB-T um Einmalkosten.
Da ein zusätzliches Gerät im Haushalt installiert werden muss (falls noch nicht mit TV integriert), müssen auch die zusätzlichen Stromkosten beachtet werden.
In Deutschland ist die staatliche Subventionierung des Sendernetzes, von der auch Privatsender profitieren, nicht konform zu den entsprechenden EU-Vorschriften. Aufgrund einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten von DVB-T reichte im Dezember 2002 der deutsche Verband privater Kabelnetzbetreiber Anga und der baden-württembergische Kabelnetzbetreiber Kabel BW bei der EU-Kommission in Brüssel Beschwerde ein. Im November 2005 kam die EU-Wettbewerbsbehörde zu dem Ergebnis, dass die im Großraum Berlin-Brandenburg vom Staat an die privaten Fernsehsender gezahlten Subventionen gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrags verstoßen, da sie den Wettbewerb verfälschen. Die Zuschüsse begünstigten indirekt das DVB-T-Netz zum Nachteil konkurrierender TV-Plattformen wie Kabel und Satellit, so dass insbesondere das Gebot der Technologieneutralität missachtet wurde. Des Weiteren entschied die Kommission, dass die Privatsender die bereits ausgezahlten Beihilfen, die nicht ordnungsgemäß bei der Kommission angemeldet worden waren, zurückbezahlen müssen. Im April 2006 erreichte die EU-Kommission eine weitere Beschwerde. Kabel Baden-Württemberg sieht die Förderung von DVB-T mit GEZ-Gebühren und damit mit öffentlichen Mitteln als Widerspruch zum europäischen Wettbewerbsrecht.
In anderen Ländern, z. B. Italien, Spanien oder Großbritannien, wurde zeitnah fast landesweit umgestellt, jedoch das PAL-Fernsehen weiterhin parallel ausgestrahlt (Simulcast), was in den deutschen Startinseln seit Mitte 2005 generell nicht mehr geschieht.
Als Paradebeispiel hierzu dient die Region Wuppertal. Anhand der topografischen Lage im Bergischen Land mit extremen Höhenunterschieden tritt das DVB-T Hauptproblem gerade hier auf. Obwohl die Region Wuppertal bereits aus dem Westen von Düsseldorf, aus dem Süden von Köln und aus dem Norden vom Sender Langenberg versorgt wird, gab es lediglich eine Verbreitung von 5 %. Seit dem 29. Mai 2006 besitzt Wuppertal nach etlichen Beschwerden (auch politischer Hinsicht) eine eigene Sendeanlage, die jedoch nur unwesentliche Verbessung brachte. Selbst auf Höhenlagen ist ein Empfang mit einer Außenantenne nicht möglich. Sogenannte "Luftlöcher" ziehen sich durch die ganze Stadt. Einzigartig ist, dass hier weiterhin "Das Erste" parallel analog ausgestrahlt wird, um den Analog-Kunden zu versorgen. Damit wird aufgezeigt, dass ehemals Analog-Kunden nach der Umstellung kein DVB-T beziehen können und damit auf Kabel oder Sat umsteigen müssen.
Die bislang dominierenden privaten und öffentlich-rechtlichen Anbieter finden sich auch in DVB-T wieder. Dies liegt jedoch daran, dass diese meist auch die einzigen waren, die sich auf Grund der hohen Verbreitungskosten um Sendeplätze beworben haben.
Die Lizenzvergabe ist in Deutschland allerdings unterschiedlich geregelt. So finden sich in den Startregionen neben den bekannten privaten Fernsehprogrammen je nach Region unterschiedliche zusätzliche Programme.
In den Regionen Kassel, Halle, Leipzig, Weimar, Erfurt, Mecklenburg-Vorpommern, Osnabrück/Lingen, Göttingen, Mannheim/Rhein-Neckar, Saarland, Stuttgart und allen bisher noch nicht versorgten, hat sich bislang kein bundesweiter privater Fernsehveranstalter um die Nutzung der Frequenzen beworben, so dass DVB-T in diesen Regionen wie zuvor über PAL nur öffentlich-rechtliche Programme Auswahl vertreten sind/sein werden.
"Hintergrund ist, dass nach der Entscheidung der EU-Kommission gegen die Subventionierung der Privatsendergruppen RTL und ProSiebenSat.1 viele Frequenzen frei sind. Damals hatten die Kabelbetreiber Anga und Kabel BW gegen eine Subventionierung privater Sendeveranstalter über DVB-T geklagt und Recht bekommen. Konsequenz war, dass die privaten Sender nun in DVB-T-Gebieten abseits der Ballungsgebiete ihr Programm nicht einspeisen lassen." Quelle
Eine Ausnahme gilt für Leipzig: Hier gibt es von Mai bis Juli 2006 mit dem Hintergrund der Fußball-WM 2006 einen auf drei Monate begrenzten DVB-T-Testbetrieb des privaten, nicht öffentlich-rechtlichen Lokalsenders Leipzig Fernsehen mit Themenprogramm. Ob und wann dieser Testbetrieb in den Regelbetrieb übergehen wird, ist nicht bekannt!
Herkömmliche Videorecorder bieten auch nicht die Möglichkeit, an der DVB-T-Box automatisch ein Programm zu wählen, die Box muss vor der Aufnahme manuell eingestellt werden und eingeschaltet bleiben oder noch zusätzlich zum Rekorder auch programmiert werden.
Diese Probleme sind darauf zurückzuführen, dass die herkömmlichen Aufnahmegeräte nur analoge Empfangsteile eingebaut haben und so nicht für den DVB-T-Empfang vorbereitet sind. Es ist zu erwarten, dass zukünftige Geräte (Rekorder und Bildschirme) bereits mit DVB-T-fähigen Empfangsteilen ausgestattet sein werden, zusätzliche Set-Top-Boxen also nicht mehr erforderlich sein werden. Hinzu kommt der Wunsch der Rechteinhaber nach dem Schutz des ausgestrahlten Materials vor hochwertigen Kopien. Für neue DVD- oder Festplattenrekorder mit eingebautem DVB-(T)-Empfangsteil ist geplant, dass die Sender ein Signal mitsenden können, das die Aufzeichnung sendungsweise verbietet oder einschränkt. Die Rekorderhersteller würden dann parallel dazu verpflichtet, ihre Rekorder technisch so zu modifizieren, dass dieses Signal bei einer Aufnahme ausgewertet wird und dann eventuell eine Aufnahme verhindert – ähnlich dem Macrovision-Kopierschutz für physische Medien. Das Fehlen dieses DRM-Verfahrens soll nach Herstellerangaben ein Grund für die Nichtverfügbarkeit von DVB-Empfängern mit großer Festplatte (> 80 GB) und/oder DVD-Brenner sein. Eine Alternative ist zur Zeit der Video Disk Recorder, welcher allerdings viel Computer-Wissen erfordert.
Damit sind die Gebiete, für die die großen Privatsender Teilnahmeinteresse angemeldet haben, weitgehend erschöpft, nachfolgend werden ganze Empfangsgebiete wie Mitteldeutschland (Halle/Leipzig + Erfurt/Weimar) oder kleinere Städte (Flensburg, Kassel, Hildesheim, Osnabrück/Lingen, Göttingen) und das Umland größerer Städte (Nürnberg) zumindest vorerst nur mit öffentlich-rechtlichen Programmen in zwei bis vier Bouquets versorgt. Außerdem wurde angekündigt, dass zukünftig aus Kostengründen die Simulcast-Phase fast immer entfallen soll.
In Deutschland werden meist vier TV-Programme pro Bouquet verbreitet, in anderen Ländern auch mehr oder weniger, zusätzlich Radioprogramme oder HDTV-Inhalte. Darüberhinaus setzt man in Deutschland von Anfang an komplett auf SFNs und sowohl UHF als auch VHF, während manche andere Länder zumindest anfangs MFNs benutzen oder sich auf UHF beschränken.
Die vollständige Umstellung auf DVB-T, also die Abschaffung der analogen Ausstrahlung von Fernsehprogrammen, ist in Deutschland laut Beschluss der Bundesregierung vom 24. August 1998 bis spätestens zum Jahr 2010 vorgesehen. Allgemein soll die Ausstrahlung des analogen Rundfunks (Fernsehen und Hörfunk) in der EU Anfang 2012 enden (siehe dazu Analogabschaltung).
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