Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN), die nationale Normungsorganisation Deutschlands mit Sitz in Berlin.
Das DIN ist ein eingetragener Verein, wird privatwirtschaftlich getragen und ist laut eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland die zuständige deutsche Normungsorganisation für die europäischen und internationalen Normungsaktivitäten. Es bietet ein Forum für Hersteller, Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden, als so genannte interessierte Kreise im Konsensverfahren Normen zu erarbeiten.
Normen dienen der Rationalisierung, Verständigung, Gebrauchstauglichkeit, Qualitätssicherung, Kompatibilität, Austauschbarkeit, Gesundheit, Sicherheit und dem Umweltschutz. Die elektrotechnischen Themen werden von DIN und VDE gemeinsam durch die DKE bearbeitet. Das DIN vertritt die deutschen Interessen in den internationalen/europäischen Normengremien (ISO und CEN sowie die elektrotechnischen Organisationen IEC und CENELEC). Durch die Entstehungsweise der Normen soll sichergestellt werden, dass die Inhalte und Verfahrenstechniken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ein Tochterunternehmen der DIN-Gruppe ist der Beuth-Verlag, der den Vertrieb der vom DIN herausgegebenen Normen, Normen anderer Normungsstellen und ausländischer Normen übernimmt. Die Nutzung dieser Dienste – auch das Herunterladen – ist kostenpflichtig. Das Gegenstück zur DIN-Norm in der DDR war die TGL, die aber historisch auf den DIN-Normen beruhte.
Das DIN hat die Aufgabe die Normung effizient zu organisieren. Es ist der runde Tisch, an dem sich alle an der Normung interessierten Kreise treffen, und sorgt dafür, dass kein interessierter Kreis unberücksichtigt bleibt. Die Mitarbeiter des DIN sorgen als Sekretäre in der nationalen, europäischen und internationalen Normungsarbeit für die Einhaltung bestehender Satzungen und Richtlinien und organisieren die Arbeit in den Gremien. Sie stellen das Arbeitsprogramm und den Haushaltsplan des Normenausschusses auf und stimmen beides mit dem Lenkungsgremium, welches aus Vertretern der interessierten Kreise besteht, ab. Das DIN stellt die elektronische Infrastruktur für die Normenentwicklung zur Verfügung.
1926 wird das DIN von Normenausschuss der deutschen Industrie in Deutscher Normenausschuss (DNA) umbenannt, denn bereits in den 20er Jahren hatte die deutsche Normung das engere Gebiet der Industrie überschritten. Analog versuchte der DNA, die Abkürzung "DIN" mit "Das Ist Norm" zu belegen, um "Deutsche Industrie-Norm" abzulösen. Allerdings konnte sich dieser Begriff in der Öffentlichkeit nicht durchsetzen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg genehmigt der Alliierte Kontrollrat 1946 dem DIN die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit. Das DIN wird 1951 Mitglied in der International Organization for Standardization (ISO) als einzige für Deutschland zuständige Organisation.
1975 änderte man den Namen der deutschen Normungsorganisation und deren Arbeitsergebnisse erneut: Seitdem heißt die Organisation DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und die Arbeitsergebnisse sind die "Deutschen Normen" oder "DIN-Normen".
Am 5. Juni 1975 unterzeichnen das DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und die Bundesrepublik Deutschland den so genannten Normenvertrag. Mit dem Normenvertrag erkennt die Bundesrepublik das DIN als einzige nationale Normungsorganisation an und schafft eine wichtige Basis für die starke Position Deutschlands in der übernationalen Normung. Das DIN vertritt die deutschen Interessen im europäischen und internationalen Normungsgeschehen. Durch den Normenvertrag bleibt die Normung in Deutschland eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Umgekehrt verpflichtet sich das DIN im Normenvertrag, auch solche Normungsarbeiten durchzuführen, die dem öffentlichen Interesse dienen. Verbraucherschutz, Umweltschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz sind daher sowohl in Normen berücksichtigt als auch in eigenen Normenwerken technisch definiert und geregelt.
Das Amt für Standardisierung, Messwesen und Warenprüfung der DDR wird 1990 eingegliedert.
In den letzten Jahrzehnten ist die Normungsarbeit zunehmend europäisch und international geprägt: Nur noch 15% aller Normungsprojekte sind rein nationaler Natur. Das DIN hielt im Jahr 2004 17 % aller Sekretariate in ISO- und 28 % aller Sekretariate in CEN-Arbeitsgremien.
Siehe auch: Liste der DIN-Normen mit einem Überblick über Normnummern, Kategorie:DIN, Kategorie:ISO-Standard
Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen sie im Streitfall als Entscheidungshilfe, wenn es im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hierbei wird nicht davon ausgegangen, dass die DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sondern, dass eine Vermutung dafür besteht, dass DIN-Normen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Eine solche Vermutung kann erschüttert werden (etwa wenn ein neuer Normentwurf, der sogenannte Gelbdruck besteht) oder widerlegt werden, etwa durch ein Sachverständigengutachten.
Sonderfall: Vom Gesetzgeber abgedruckte Normen Den Schutz des Urheberrechtsgesetzes für DIN-Normen hat der Gesetzgeber mit Ergänzung des § 5 Urheberrechtsgesetz ausdrücklich bestätigt und nur eine Ausnahme für amtlich in Bezug genommene und in Gesetzen abgedruckte technische Regeln durch § 5 Abs. 3 UrhG festgelegt:
Die Initiative gegen die Direktgeltung privater Normen im Bauwesen hat im Jahr 2003 vergeblich versucht, die Einfügung des 3. Absatzes in den § 5 UrhG (Amtliche Werke) zu verhindern. Kritisiert wird, dass vom Staat für verbindlich erklärte Normen nicht gemeinfrei seien, sofern sie nicht als Volltext in eine amtliche Bekanntmachung aufgenommen würden, sondern nur zu unverhältnismäßig hohen Gebühren erworben werden könnten.
DIN | Normungsorganisation | Abkürzung
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