Die Dänisch-Norwegische Personalunion war ein Staatenbund zwischen Dänemark und Norwegen von 1380 bis 1814, de facto unter dänischer Vorherrschaft.
Aus norwegischer Perspektive im Licht der Nationalromantik formulierte es Henrik Ibsen im 19. Jahrhundert als die 400-Jahre-Nacht dänischer kultureller, politischer und wirtschaftlicher Dominanz über das gleich große Nachbarvolk.
Aus dänischer Perspektive war es der Garant für die eigene Seemachtstellung in Europa, besonders gegen den Erzrivalen Schweden, dem so der Zugang zum westlichen Meer abgeschnitten war (Halland und Schonen waren dänisch, Bohuslän norwegisch), und so wie alle anderen Handelsmächte durch den Öresund segeln musste, wo der dänische Zoll das königliche Staatssäckel auffüllte.
1035 fielen die Färöer unter die norwegische Krone. 1261 wurde Grönland erworben, 1262/64 Island eingegliedert. 1319 fiel die norwegische Krone an den schwedischen König. Bis 1355 stand Norwegen in Personalunion mit Schweden.
1380 stirbt auch ihr Mann Håkon, und Olav wird norwegischer Thronerbe. Erneut bekommt sie die Vormundschaft und ist so de facto Königin beider Reiche. 1387 stirbt Olav sehr jung, und formal wäre ihre Regentschaft so zuende gewesen. Dennoch kann Margarethe ihren Herrschaftsanspruch vor beiden Reichsräten behaupten: 1388 gelingt es ihr, ihren Großneffen Erich von Pommern gegenüber dem norwegischen Reichsrat als Thronfolger zu platzieren. Norwegen wird gleichzeitig Erbmonarchie – im Gegensatz zu Dänemark, dessen Reichsrat aber ebenso Erich huldigt. Margarethe bleibt Regentin beider Reiche bis zu ihrem Tod.
1397 gelang es Margarethe zusätzlich, in der so genannten Kalmarer Union ihr Doppelreich mit Schweden zu vereinigen. Nach ihrem Tod übernahm der designierte Thronfolger Erich alle drei nordischen Reiche, wobei das Verhältnis zum schwedischen Reichsrat problematisch blieb, da er sich im Vertrag der Kalmarer Union das Wahlrecht des schwedischen Königs jeweils vorbehielt.
1523 schied Schweden unter Gustav Wasa wieder aus der Union aus. Norwegen verblieb mit seinen Kolonien weiter bei Dänemark.
Begünstigt wurde dies durch die Pest, an der damals viele der norwegischen Großgrundbesitzer (Adlige) verstarben, sodass dänische Adlige diese "Lücke" ausfüllen konnten.
Norwegen wurde aber faktisch als eigener Staat nie aufgelöst, der König titulierte sich weiterhin als "König von Dänemark und Norwegen" und es galt ein Gesetz für Dänemark und ein Gesetz für Norwegen. Der König wurde durch ein Reichsstatthalter oder Vize-König in Norwegen repräsentiert.
Am 7. Juni 1905 erklärte das norwegische Storting die Auflösung der Union mit Schweden. Am 13. August fand in Norwegen eine Volksabstimmung statt, in der sich fast 100% für die Auflösung der Union aussprachen. Schweden stimmte daraufhin der Auflösung zu, und am 18. November 1905 wurde der dänische Prinz Carl (von Glücksburg) zum König Haakon VII. gewählt.
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"Dänisch-norwegische Personalunion".
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