Die Dänische Minderheit ist eine autochthone ethnische Gruppe in Schleswig-Holstein, im Landesteil Schleswig (im Sprachgebrauch der Minderheit Südschleswig bezeichnet) und umfasst je nach Definition und Quelle ca. 8.000 - 50.000 Angehörige.
Wie die Friesen, Sorben, Sinti und Roma genießen sie als Nationale Minderheit gemäß dem 1997 von Deutschland ratifizierten Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten einen besonderen Minderheitenschutz. Bereits in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 verpflichtete sich die deutsche Regierung, die dänische Minderheit zu schützen; die dänische Regierung garantiert ähnliche Minderheitenrechte für die deutsche Minderheit. Die 5%-Sperrklausel wurde für dänische Parteien aufgehoben; es gibt Zuschüsse für die dänischen Schulen, die Pflege der religiösen, kulturellen und fachlichen Beziehungen zu Dänemark wird garantiert.
Die dänische Minderheit in Südschleswig entstand durch die Teilung Schleswigs nach der Volksabstimmung 1920. Schleswig war gegen Ende des 1. Jahrtausends ein dänischer Jarl, was u.a. an der Geschichte der Ortsnamen deutlich wird. In Schleswig lebten seit dem frühen Mittelalter Dänen und Friesen, Dänen vor allem im Norden Schleswigs, Friesen an der Westküste sowie auf den Inseln. Seit dem Hochmittelalter aber war Schleswig herrschaftlich mit dem deutschen Herzogtum Holstein verbunden und erfuhr von Süden her eine starke deutsche Zuwanderung. Während sich im nördlichen Schleswig Dänisch und Sønderjysk als Umgangssprache halten konnten, setzte sich im südlichen Schleswig im Laufe der Jahrhunderte verstärkt Niederdeutsch durch. Bei der Teilung Schleswigs 1920 wurde bewusst auf eine Grenzziehung gemäß der Sprachlinie zwischen Deutsch und Dänisch verzichtet, um Dänemark ein möglichst großes Gebiet zuzuteilen. So blieben auf beiden Seiten der Grenze unterschiedlich große nationale Minderheiten zurück.
1920 blieb südlich der neuen Staatsgrenze eine dänische Minderheit, die etwa 10.000 Menschen umfasste, zurück. Bald schrumpfte die Größe der Minderheit weiter auf 7.000 Personen. Zwischen 1933 und 1945 verließen weitere rund 1.000 Mitglieder die Minderheit (Quelle Kühl / Bundeszentrale für politische Bildung, s.u.). Die Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte spricht sogar von nur „2.700 organisierten Dänen gegen Kriegsende“ (s.u.).
In den ersten Nachkriegsjahren konnten die Verbände der Dänischen Minderheit einen massiven Zugang verzeichnen. Bereits zwei Jahre nach Kriegsende „identifizierten“ sich bereits ca. 100.000 Personen mit der Minderheit (Kühl 120.000 – 150.000, GSHG 62.000, siehe jeweils Weblink unten). Fachleute sind sich jedoch einig darüber, dass diese „Neudänen“ überwiegend nicht dänisch und in Teilen auch nicht autochthon waren: So spricht Kühl davon, dass es sich bei den Motiven „zum Teil … um politische, nationale, genealogische, aber insbesondere auch materielle Motive“ handelte, und führt weiter aus, dass „der Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten … ebenfalls die Hinwendung vieler Einheimischer zur dänischen Minderheit, die eine Entfernung der Flüchtlinge und die Bildung eines eignen Landes Südschleswig forderte“ gefördert habe. Ähnliches gibt die GGSH an: „Unter den "neuen Dänen" waren auch viele, denen die dänische Kultur und Sprache fremd waren. Sie hofften und forderten, dass Südschleswig von Deutschland abgetrennt würde und zu Dänemark käme. Damit wurde der Wunsch verbunden, dass danach die als Last und Gefahr für die eigene Identität empfundenen Flüchtlinge ausgewiesen würden.“
Ähnlich rekrutiert sich ein Großteil des Zuwachses der Wähler des SSW in den letzten Jahren aus zugezogenen Personen aus anderen Bundesländern (Kühl/Bohn S. 190/191). Ein klassisches Beispiel für eine der vielen Neu-Dänen ("it has become fashionable to be a Dane in Germany", "and this number is still rising") unter dem Link „Selbstdarstellung der Dänischen Minderheit“. In der Analyse Kühls (Kühl/Bohn S. 186) wird dieser Punkt als großes Problem für die Identifikation angesehen: So musste z.B. der SSW nach seinen zunehmenden Erfolgen in den 90er Jahren großen Teilen seiner Kommunalvertreter sowohl die dänische Sprache als auch überhaupt Informationen über die Dänische Minderheit selbst von Grund auf vermitteln. In den letzten 10 Jahren hat sich jedoch die Mitgliederzahl im "Sydslesvigsk Forening" um etwa 3.500 Personen verringert, wohingegen die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Minderheit im selben Zeitraum nur um ca. 300 abnahm.
Generell lässt sich eine Ethnische oder Nationale Minderheit durch objektive (Sprache, Geschichte, Kultur, Tradition, besondere religiöse Merkmale) und bzw. oder subjektive Merkmale charakterisieren bzw. definieren.
Beispielsweise definiert der Große Brockhaus (siehe Link unten) eine Minderheit generell als „eine Teilgruppe innerhalb einer Gesamtgesellschaft, die sich auf Grund bestimmter (politischer, ethnischer, konfessioneller, sprachlicher, rassistischer, kultureller) Merkmale von der herrschenden Mehrheit und den von ihr als gültig angesehenen Werten, Normen und Eigenschaften unterscheidet.“
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (siehe Link unten) definiert eine Nationale Minderheit als Gruppe von Personen, die in einem Staat leben, dessen Staatsangehörigkeit besitzen, langwierige, feste und fortdauernde Verbindungen mit diesem Staat besitzen, eindeutige ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Charakteristika aufweisen und ausreichend repräsentativ sind, obwohl ihre Zahl geringer als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates ist.
Ähnlich definiert die UNO eine Minderheit als numerisch unterlegene, nicht-dominierende Gruppe von Individuen mit der Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes, die gewisse ethnische, religiöse oder sprachliche Charakteristika teilen und ggf. als Option zusätzlich als Selbstdefinition den Willen, diese Charakteristika zu schützen, äußern. Hier existiert das subjektive Kriterium als ein mögliches, die objektiven Kriterien ergänzendes Kriterium (Fact Sheet No.18 (Rev.1), Minority Rights).
Im Falle des deutsch-dänischen Grenzlandes existiert als einziges objektives Unterscheidungsmerkmal die Sprache. Offizielle Schätzungen, die die Sprache als Grundlage heranziehen, gehen von 8.000 (Gesellschaft für bedrohte Völker) bis 10.000 (Institut für Grenzregionsforschung, Syddansk Universitet) Personen in Schleswig-Holstein aus, die dänisch im Alltag sprechen (siehe für beide Literatur unten), wobei Personen, die Dänisch lediglich als Fremdsprache lernen bzw. gelernt haben, enthalten sind. Da im Schnitt jährlich etwas mehr als 500 Schüler mit 9 bis 13 Jahren Dänischunterricht auf Muttersprachenniveau die Schulen der Minderheit verlassen, jedoch hiervon nur die wenigsten Dänisch im Alltag sprechen, kann davon ausgegangen werden, dass deutlich weniger als 8.000 Personen in Schleswig-Holstein die dänische Sprache als Alltagssprache verwenden.
In den Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde hingegen bewusst auf das Zugrundelegen objektiver Merkmale zur Definition der Minderheit verzichtet und allein die Selbstidentifikation als Kriterium zur Bestimmung, wer zur Dänischen bzw. Deutschen Minderheit gehört, gewählt. So geben Bundesinnenministerium und Staatskanzlei die Zahl der Dänen mit 50.000 an. Diese Zahl wird in vielen Publikationen anderer Institutionen als die „eigentliche Größe“ der Dänischen Minderheit zitiert.
Die Zahl stammt vom Südschleswigschen Verein (dän.: Sydslesvigsk Forening) und der Partei des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) (dän.:Sydslesvigsk Vælgerforening), die seit dem Jahr 1965 zusammen mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und Vertretern des Landes Schleswig-Holstein dem „Beratenden Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit beim Bundesministerium des Innern“ – in dem unter Vorsitz des Bundesministers des Innern bzw. des Beauftragten für Nationale Minderheiten alle die dänische Minderheit betreffenden Fragen der Bundesinnenpolitik erörtert werden – angehören, und basiert auf den aufsummierten Mitgliederzahlen sämtlicher dänischer Verbände.
Diese Zahl ist selbstidentifizierend, d.h. man geht analog dem Grundsatz der Bonn-Kopenhagener Erklärungen „Däne ist, wer sich als Däne bezeichnet“ sogar davon aus, dass die Mitgliedschaft, die Aktivität einer dänischen Organisation oder schon deren Nutzung als Bekenntnis zum Dänentum gemäß den Erklärungen gewertet werden darf, da die Nationalität innerhalb der jeweiligen Organisation nicht überprüft, d.h. der Anteil von Nichtdänen innerhalb der Vereine, Kindergärten, Schulen, Bibliotheken und der dänischen Kirche nicht erfasst wird. Däne ist, wer in einer Dänischen Organisation aktiv wird bzw. – im Falle von Bibliotheken u.ä. – wer deren Einrichtungen nutzt.
Zur Statistik muss angemerkt werden, dass Mehrfachmitgliedschaften nur durch einen Abminderungsfaktor berücksichtigt werden und dass einige Organisationen wie Sportvereine oder Jugendverbände nicht Mitglieder, sondern Aktivitäten verzeichnen und somit Personen mehrfach gewertet werden.
Die generelle Problematik, eine Minderheit „exakt“ zu definieren, verdeutlichen beispielsweise die folgenden Zahlen: Im Jahr 2000 wurden europaweit 307 nationale Minderheiten mit 103 Millionen Angehörigen, 2002 bereits 337 Minderheiten mit 105 Millionen Angehörigen, im selben Jahr auf Basis anderer Kriterien mit den selben statistischen Grundlagen jedoch gleichermaßen 356 Minderheiten mit 84 bis 87 Millionen Angehörigen gezählt (Angaben Kühl). Entscheidend ist also stets das der Schätzung zugrundeliegende Kriterium, weswegen man bei Minderheiten auch von relativen und kontextbezogenen Phänomenen spricht.
Letztlich gibt es von staatlicher Seite keine auf ethnischen oder sprachlichen Merkmalen basierenden Statistiken, sondern nur die obigen Schätzungen über die Zahl der Angehörigen der nationalen Minderheiten von Seiten der Gruppen selbst (Angabe zur Definition Nationale Minderheiten vom BMI, siehe Link unten). Diese Minderheitenregelung weicht von den gängigen Definitionen von UN, Europarat etc. ab, indem sie ganz auf objektive Definitionskriterien verzichtet, und ist somit einmalig.
Nördlich der Grenze wirkt sich die Verwendung der unterschiedlichen Kriterien nicht wie südlich der Grenze aus, da die Gruppe der Menschen, die sich selbst als Deutsche Nordschleswiger bezeichnet, nahezu identisch mit der Gruppe von Menschen ist, die neben der deutschen bzw. südjütischen Sprache eine gemeinsame Kultur, Geschichte und Tradition verbindet (siehe auch Link zur Hausarbeit über die Mehrsprachigkeit in beiden Teilen Schleswigs). Im Laufe der Zeit seit 1945 hat es demnach auch außer dem Rückgang infolge Assimilation und Migration keine nennenswerten Größenschwankungen, die den südlich der Grenze vorhandenen ähnlich wären, bei der Deutschen Volksgruppe gegeben.
Der große Unterschied zwischen der Deutschen Volksgruppe in Dänemark und der Dänischen Minderheit in Deutschland besteht demnach darin, dass die erste sich bei Zugrundelegen sowohl von objektiven als auch von subjektiven Kriterien, d.h. einerseits dem Vorhandensein einer eigenen Sprache und einer eigenen Geschichte oder andererseits dem Selbstverständnis, eine Minderheit zu bilden, stets identisch definiert, wohingegen unter den Zahlen der zweiten, wenn in der Regel von 50.000 Dänen gesprochen wird, lediglich das subjektive Kriterium der Selbstdefinition gilt. Es handelt sich also bei den Zahlen der beiden Minderheiten um nicht vergleichbare Größen und somit bei den hinter der jeweiligen Bezeichnung „Minderheit“ stehenden Menschen um Gruppen unterschiedlicher Bedeutung.
Für das relative bzw. kontextbezogene Phänomen „Minderheit“ führt dies im Falle der Verwendung des objektiven Definitionsmerkmals „Sprache“ zu einer Größe der Dänischen Minderheit von weniger als 8.000 Personen, im Falle des Ansatzes der Selbstidentifikation via Verbandszahlen zu einer Größe von über 50.000 „Dänen“ südlich der Grenze.
Die im Süden Schleswigs lebenden Dänen sammeln sich heute im Südschleswigschen Verein. Im Landesteil existieren unter anderem dänische Schulen, Bibliotheken und Kirchen. Die dänische Minderheit arbeitet mit einem kleinen Teil der an der Westküste lebenden friesischen Minderheit (Friisk Foriining) zusammen.
Neben der Dänischen Minderheit leben etwa 6.000 dänische Staatsbürger in Schleswig-Holstein, also sogenannte Reichsdänen, die nicht zur dänischen Volksgruppe in Schleswig gehören, sondern anderen EU-Bürgern gleichgestellt sind.
Bundesweit bekannt ist der SSW als politische Vertretung der dänischen Minderheit. Nach dem Wahlgesetz für den Landtag von Schleswig-Holstein ist jede Partei der dänischen Minderheit von Schleswig-Holstein von der 5%-Hürde bei Landtagswahlen befreit. Der Anteil für den SSW belief sich bis Ende der 80er Jahre auf ca. 20.000 - 25.000 Stimmen im Landesteil Schleswig (Erststimmen). Seit Einführung der Zweitstimme im Jahre 2000, die auch die Wahl des SSW in Holstein möglich macht, wuchs der Anteil des SSW durch ca. 25.000 Zweitstimmen aus dem Holsteinischen, also einem Gebiet, in dem keine authochthonen Dänen oder Friesen beheimatet sind, auf heute über 50.000 Zweitstimmen an.
Ethnische Gruppe in Deutschland | Schleswig-Holstein | Südschleswig | Dänemark
Dansk mindretal i Sydslesvig | Danish minority of Southern Schleswig | Danois d’Allemagne | Danskar i Sør-Slesvig
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