Die Cortes Generales sind das Parlament in Spanien. Dieses Verfassungsorgan besteht aus zwei Kammern, dem Congreso de los Diputados (Abgeordnetenhaus) und dem Senado (Senat). Sie üben die gesetzgebende Gewalt im Staat aus, bewilligen den Staatshaushalt, kontrollieren die Tätigkeit der Regierung und üben alle weiteren Kompetenzen aus, die ihnen die Verfassung zuweist. Niemand darf gleichzeitig Mitglied in beiden Kammern sein, es existiert kein imperatives Mandat. Zur Wahl und zur Kandidatur berechtigt sind alle spanischen Bürger ab 18 Jahren, die im Vollbesitz ihrer politischen Rechte sind. Die Cortes Generales leiten ihren Namen aus den mittelalterlichen Ständeversammlungen ab.
Zusätzlich benennen die Autonomen Gemeinschaften Spaniens je einen Senator sowie einen weiteren je einer Million Einwohner in der jeweiligen Gemeinschaft. Insgesamt sind es ca. 50 Senatoren, die per Ernennung und nicht durch freie Wahl in den Senat entsandt werden. Auch der Senat wird auf vier Jahre gewählt.
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