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Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) wird auch peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. genannt. Peinlich leitet sich hierbei aus dem Wort Pein im Sinne von Qual ab, dieses wiederum hat den Ursprung im lateinischen poena, Strafe. Basis der Constitutio Criminalis Carolina war die 1507 von Johann Freiherr von Schwarzenberg verfasste Halsgerichtsordnung von Bamberg (auch Bambergensis genannt), die bereits auf das humanistische Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) zurückgriff.

Die Constitutio Criminalis Carolina wurde unter Kaiser Karl V. im Jahre 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später (1532) auf dem Reichstag in Regensburg (der im juristischen Sinne eigentlich ein Hoftag war) ratifiziert, womit sie Gesetzeskraft erhielt. Sie enthielt neben materiellem Strafrecht vor allem Prozessrecht. Erst durch ihre Einführung wurden in Deutschland die entsprechenden Voraussetzung geschaffen, zwischen 1580 und 1680 massenhaft Hexenprozesse durchzuführen. Auf sie stützte sich außerdem die Methode der so genannten peinlichen Befragung bei der Erwirkung von Geständnissen (Urgicht). So galten gemäß der Constitutio Criminalis Carolina fortan als schwere Verbrechen z.B.:

Ziel der Constitutio Criminalis Carolina war es, eine Vereinheitlichung des Rechts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu schaffen, womit gleichzeitig der bis dahin sehr willkürlichen und landsspezifisch unterschiedlichen Strafgerichtsbarkeit Einhalt geboten werden sollte. Dies gelang der Constitutio Criminalis Carolina trotz der salvatorischen Klausel, durch die sie nur subsidiäre Geltung gegenüber den Partikularrechten der Reichsstände erhielt. Die salvatorische Klausel war Voraussetzung für die Zustimmung der verschiedener Reichsstände , die an ihrer eigenen Gerichts- und Gesetzgebungshoheit festhalten wollten. Gleichwohl bleibt ihre reformatorische Wirkung auf das Strafrecht jedoch unbestritten und die salvatorische Klausel tat der Rechtsvereinheitlichung keinen Abbruch.

Die Constitutio Criminalis Carolina wird auch nur schlicht Carolina genannt und gilt heute als erstes allgemeines, deutsches Strafgesetzbuch.

Literatur


  • Die peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reichs von 1532 = (Carolina). Hrsg. und erl. von Friedrich-Christian Schroeder. Stuttgart: Reclam 2000 ISBN 3-15-018064-3

  • Elmar Geus: Mörder, Diebe, Räuber: historische Betrachtung des deutschen Strafrechts von der Carolina bis zum Reichsstrafgfesetzbuch. Berlin: Scrîpvaz-Verlag Krauskopf 2002 ISBN 3-931278-14-X
  • Julius Friedrich Malblank: Geschichte der peinlichen Gerichtsordnung von Kaiser Karl V. Nürnberg: Grattenauer 1782 (Nachdruck: Goldbach: Keip 1998 ISBN 3-8051-0418-9)

Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit | Historische Rechtsquelle | Heiliges Römisches Reich | Hexenverfolgung

Constitutio Criminalis Carolina | Constitutio Criminalis Carolina

 

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