Als CPL (Commercial Pilot Licence) wird der Berufspilotenschein bezeichnet.
Er erlaubt dem Piloten beruflich und gewerbsmäßig (d. h. als Pilot gegen Bezahlung) Flüge durchzuführen.
Die Berufspilotenlizenz, wie auch die Verkehrspilotenlizenz ATPL, wird in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt in Braunschweig LBA nach den Regeln der JAR-FCL ausgestellt. Die genaue Bezeichnung dieser Lizenz lautet: "Lizenz für Berufspiloten (Flugzeug)"
Die CPL berechtigt zum Führen von Luftfahrzeugen aller eingetragener Muster als PIC (Pilot in Command - verantwortlicher Flugzeugführer), sofern der Flugzeugtyp von nur einem Piloten betrieben werden darf. Dieses Recht ist jedoch sehr eingeschränkt im Bezug auf Wetterbedingungen (JAR-OPS 1.430 ff.) und Flugerfahrung (JAR-OPS 1.960).
Für Luftfahrzeuge, bei denen mindestens zwei Piloten vorgeschrieben sind ist für den PIC eine ATPL als Pilotenlizenz vorgeschrieben.
Die CPL kann z. B. durch eine IFR-Berechtigung erweitert werden. Im gewerblichen Betrieb nach Instrumentenflugregeln ist es vorgeschrieben, dass das Flugzeug von zwei Piloten geflogen wird. Der CPL ist der dritte Pilotenschein nach PPL und vor dem ATPL.
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"Commercial Pilot Licence".
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