Das Cochleaimplantat (kurz CI) ist eine Hörprothese für Gehörlose und Ertaubte, deren Innenohr nicht funktioniert, wohl aber deren Hörnerv.
Eine andere aber unrichtige Schreibweise Cochlearimplantat trifft man auch, gesprochen oder geschrieben. Dies ist zum einen eine Eindeutschung des englischen "cochlear implant", zum anderen eine Anlehnung an den Markennamen eines Herstellers solcher Systeme. In der deutschen Morphologie gibt es keine Ableitung -ar, um aus dem Substantiv "Cochlea" ein Adjektiv "cochlear" und dann diese zusammengesetztes Wort zu bilden.
Der Signalprozessor wird auch Sprachprozessor genannt, da er die Lauten einer Lautsprache in geeignete Signale für die Elektroden umwandelt. Die unterschiedlichen Hersteller verwenden verschiedene Kodierungsstrategien. Neben großen Geschwindigkeitsunterschieden können die Elektroden den Hörnerv parallel und sequentiell stimulieren. Bei der parallelen Stimulierung können zwei oder mehr Elektroden gleichzeitig die Hörnerven reizen, bei der sequentiellen Stimulierung erfolgt die Stimulierung nacheinander. Es hat sich gezeigt, dass die im Signalprozessor einverleibte Kodierungsstrategie in Form von Reihenfolge bzw. Muster, mit dem eine Anzahl von Elektroden zugleich aktiviert werden, wesentlich für die Erkennung der gehörten Signale und für das Lautsprachverstehen beiträgt. Die Anzahl der aktivierten Elektroden, da nicht immer alle verfügbaren Elektroden wirksam sein können, spielt hier eine untergeordnete Rolle. Trotz unterschiedlicher Strategien bei der Kodierung zeigt sich, dass das Sprachverstehen bei allen drei großen Herstellern in etwa gleich ist. Das Mikrofon sitzt in jedem Fall außen am Gehörgang.
Seit einiger Zeit sind die Sprachprozessoren so klein, dass man sie direkt hinter dem Ohr tragen kann, wie ein Hörgerät. Viele benutzen aber noch ein zigarettenschachtelgroßes Gerät (Taschenprozessor), das in der Tasche, am Gürtel oder bei Kindern auch auf dem Rücken getragen wird. Gegenwärtig wird erprobt, das Mikrofon unter die Haut zu implantieren, um die Signalqualität zu verbessern und um technische Probleme der Signalübertragung per Induktion zu umgehen.
Je nach Operationstechnik wird nun der Kanal im Felsenbein mit Knochenmaterial verfüllt oder offen gelassen. Die Empfangsspule wird daraufhin mit medizinischem Garn in der dafür vorgesehene Vertiefung verzurrt. Zum Schluss wird noch eine Potenzialausgleichselektrode unter die Kopfhaut geschoben und zuletzt der Hautlappen zurückgeklappt und zugenäht. Noch während der Operation wird mit Spezialgeräten die Funktion des Implantats getestet. Hatte man vor Jahren den Erfolg der Operation durch Auslösung des Stapediusreflex nur sehr ungenau einschätzen können, wird heute noch während der Operation die Nervenerregung des Hörnerven mit speziellen Telemetriegeräten qualitativ und quantitativ abgemessen (Neuro-Response-Telemetrie; Neuro-Response-Imaging). Weitergehende Informationen über den Zustand der zum Gehirn führenden Hörbahn im Hirnstamm bietet die intraoperative Bestimmung der elektrisch ausgelösten Nervenaktionspotentialen des Hirnstammes (EBERA, EABR). Hiermit kann auch bei kleinen Kindern der Reifungsstand der Hörbahn bestimmt werden.
Zur sinnvollen Nutzung des CI ist eine Rehabilitation in einem Zentrum notwendig. Die CI-Empfänger werden dort in regelmäßigen Abständen in der Erkennung verschiedener Geräuschen und Sprechlaute unterwiesen. Erwachsene, die gerade ertaubt sind und frühzeitig mit einem Cochleaimplantat versorgt werden, benötigen gewöhnlich eine kürzere Rehabilitationsphase. Für Kinder wird die Dauer auf etwa zwei Jahre veranschlagt. Bei einer vorherigen hochgradigen Hörstörung über viele Jahre werden die Hörergebnisse wesentlich schlechter eingeschätzt als bei der Frühversorgung. Für diesen Fall wäre ein intensives, langzeitiges Hörtraining angezeigt. Bei tauben Erwachsenen, die schon vor oder während des Spracherwerbs ertaubten, wird eine CI-Versorgung nicht angeraten, da ein lautsprachliches Verstehen in der Regel nicht zu erwarten ist.
Eine Meningitisinfektion kann nach der Implantation eintreten, besonders häufig bei einer CI-Marke, wobei eine größere Bohrung in die Cochlea erforderlich ist, um eine zusätzliche Plastikschiene dauerhaft an der Innenseite der Cochlea zu positionieren. Dieses Implantat mit Plastikschiene wird aber nicht mehr vermarktet. Statistisch kann der Zusammenhang zwischen dieser Implantatmarke und nachoperativer Meningitiserkrankung nicht schlusskräftig nachgewiesen werden, weil die betroffenen CI-Träger häufig vorher schon an Meningitis erkrankt waren und die Wahrscheinlichkeit für eine Wiedererkrankung bei ihnen höher zu veranschlagen ist.
Nach der Operation entwickeln in sehr seltenen Fällen Patienten eine Unverträglichkeit gegenüber den verwendeten Materialien des Implantats, vor allem dem Silikon. Die Operationswunde heilt nicht aus und bleibt entzündet. Dies kann inzwischen vor der Operation durch Materialproben vermieden werden.
Insbesondere wird die Implantation an Kleinkindern von sehr vielen tauben Menschen abgelehnt. Sie sehen, dass in der anschließenden Rehabilitation häufig der Einsatz der Gebärdensprache hinter der Förderung der Lautsprache zurücksteht, z.B. wird in Gesprächen und Schriften die CI-Prozedur unter anderen begründet, dass für das implantierte Kind die Gebärdensprache entbehrlich sein würde. Das implantierte Kind würde dann weg von der Gehörlosenkultur erzogen. Die Gebärdensprache würde der Menschheit verlorengehen und die Kulturlandschaft würde um eine interessante Kultur ärmer, wenn immer weniger sie als native Sprache beherrschen und damit eine Gemeinschaft und Kultur aufbauen können. Weiter sehen taube Menschen hinter den eifrigen Bemühungen um das CI eine bewusste Nicht-Akzeptanz von Taubheit und vom Leben mit Taubheit, welche sie positiv bewerten. Sie befürchten, die implantierten Kinder, da sie wie Schwerhörige funktionieren würden, würden gleiche psychologische Schwierigkeiten wie sie erleiden, z.B. in der Findung einer zufriedenstellenden Identität und Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, Einsamkeit usw.
Befürworter der Anwendung bei Kleinkindern sprechen für eine früheste Implantation bis zum dritten, besser bereits bis zum zweiten Lebensjahr aus. Sie argumentieren, dass bei späterer Versorgung, etwa bis zum sechsten Lebensjahr, die Hörfähigkeit mit dem CI hinter den Ergebnissen der Frühimplantation zurückbleiben würde. Dies liegt daran, dass die Reifung der Hörnerven, die Verarbeitung akustischer Signale im Gehirn und die nachfolgende Entwicklung der Lautsprache innerhalb der sogenannten sensitiven Phasen des Spracherwerbs auf frühzeitigen Hörerfahrungen abhängen. Eine Implantation nach dem achten Lebensjahr erscheint ihnen nicht mehr sinnvoll, da ein Erwerb einer Lautsprache durchs Gehör dann sehr schlecht möglich sei. Sie befürchten auch, dass das Sprachzentrum im Gehirn bei tauben Kindern ohne CI dann mehr visuell orientiert sein würde und weniger zugänglich für dessen späteren Gebrauch der Lautsprache gemacht wird, wenn schliesslich implantiert.
Um den Bedenken tauber CI-Gegner zu begegnen, wird mancherorts den implantierten Kindern zusätzlich Gebärdensprache angeboten, statt nur monolingual mit Lautsprache zu arbeiten. Dies ist um sicher zu gehen, dass sie eine vollkommene Erstsprache entwickelt haben, wenn es sich später herausstellt, dass sie die Lautsprache durchs CI trotz Training nicht vollständig vernehmen können. Kritiker dieses bilingualen Ansatzes befürchten hingegen mit dem seit fast 200 Jahren altbekannten Argument der Gebärdengegner, dass die Gebärdensprache auf den Erwerb einer Lautsprache nachteilig wirken könne, da die Gebärdensprache in einem lautlosen Medium hergeht und grammatisch anders aufgebaut ist, was das Erlernen der Lautsprache erheblich erschweren würde.
Ziel der CI-Anwendung ist eigentlich nicht das Hören selbst, sondern das Verstehen der Lautsprache.
Der Druck auf die Kinder und die Erwartungen an sie sind grundsätzlich - ob mit oder ohne CI-Versorgung - immens. Sie sollen perfekt verstehen und sprechen lernen. Kinder, die dabei nicht das Glück einer optimalen Kombination des CI mit begünstigenden neurologischen Fähigkeiten haben, können sich in körperlicher und sozialer Hinsicht als Versager empfinden. Sie ähneln sich in solchen Empfindungen den früher bekannten Generationen gehörloser Personen, die ausschließlich lautsprachlich, aber zumeist mit geringem Erfolg beschult wurden. Andererseits gibt es in Hamburg seit einigen Jahren einen bilingualen Schulversuch, in dem der Unterricht in Laut- und (!)Gebärdensprache erfolgt und dessen Ergebnisse aufzeigen, dass auch gehörlose Kinder ohne CI-Implantation bemerkenswerte Erfolge insbesondere im Schriftspracherwerb erzielen können.
In der CI-Nachsorgetherapie wird der Lautsprache die absolute Priorität gegeben und das Benutzen der Gebärdensprache streng untersagt mit dem Argument, die Therapie würde somit erfolgreicher. Dennoch bleibt das Verstehenkönnen in lautsprachlicher Umgebung, zumal unter ungünstigen Bedingungen, auch nach Jahren intensiver Förderung eine alltägliche Herausforderung. Kinder wie Erwachsene sind daher häufig immer noch auf das Absehen angewiesen. Die Kommunikation mit Hörenden bleibt erschwert und die Kommunikation mit Gehörlosen mangels Kenntnis der Gebärdensprache wird nicht ermöglicht. Es gibt viele Personen, die sich wohl fühlen, wenn sie mit Menschen mit der gleichen Behinderung kommunizieren, ohne dabei die Gebärdensprache benutzen zu müssen. Einige Kinder mit CI fühlen sich weder in der Gesellschaft der Hörenden noch in der von Gehörlosen zu Hause. Folgen sind Isolierung und starke Identitätsprobleme, monieren Kritiker des CIs. Obwohl es darüber keine Studien gibt, ist solche Kritik durchaus ernst zu nehmen und wird auch von Fachleuten ernst genommen.
Sehr selten lassen Teenager das CI nach Jahren des Tragens explantieren oder hören auf, den Sprachprozessor weiter zu tragen. Sie versuchen sich in die Gesellschaft der Gehörlosen zu integrieren. Es wird vor allem von Kritikern des CIs von psychosomatischen Symptomen, Suizid-Gefährdung und autistischem Verhalten der Kinder berichtet, worüber es allerdings ebenfalls keine Belege gibt. Es wird aber auch von Kindern, Teenagern und Erwachsenen berichtet, die ihr CI nicht mehr missen würden und sich damit in der Schule, Freizeit und im Beruf unterstützt fühlen.
Langjährige psychoakustische Forschungsergebnisse (und natürlich die alltägliche Hörerfahrung, wenn man sich ein Ohr verschließt) konnten aber nachweisen, dass gerade das Sprachverstehen mit nur einem Ohr schlechter ist, als mit zwei Ohren und dies vor allem in (den üblichen alltäglichen) geräuschvollen Hörsituationen. Dazu kommen die zunehmenden neurophysiologischen Erkenntnisse, dass die Hörbahn und der Hörkortex des unversorgten tauben Ohres sich bei kleinen Kindern nicht so entwickeln kann, dass nach jahrelangem Brachliegen auch mit einem verbesserten CI oder nach anderer Therapie ein gutes Hören erreicht werden kann. Bei der Hörgeräteversorgung hat man diesen Umstand schon seit den 70er Jahren in der beidohrigen Standard-Versorgung berücksichtigt.
Etwa seit dem Jahre 2000, vor allem mit der Einführung von hinter dem Ohr getragenen Signalprozessoren, wird aber an vielen CI-Kliniken auch die beidohrige CI-Versorgung mit gutem Erfolg angeboten. Die beiden Operationen erfolgen entweder in einer Narkose oder im zeitlichen Abstand. Theoretisch ist auch bei der beidohrigen CI-Versorgung eine möglichst frühzeitige Versorgung mit den besseren Hörergebnissen verknüpft. Es gibt aber auch schon gute Erfahrung mit Kindern und Erwachsenen, die in einem Abstand von mehreren Jahren ein zweites CI bekommen haben.
Im Allgemeinen scheint das Verstehen mit zwei CIs leichter, mit geringerem Konzentrationsaufwand als mit nur einem Ohr zu sein. Es kann auch in den meisten Fällen ein grundsätzlich besseres Sprachverstehen gegenüber dem einohrigen Hören erreicht werden, vor allem in geräuschvoller Umgebung.
In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen jetzt auch die Versorgung des zweiten Ohres. Manche Kliniken sind aber in der Menge der CIs begrenzt (budgetiert), so dass dort eine Abwägung getroffen werden muss, wie viele Patienten eine einseitige und wie viele eine zweiseitige Versorgung bekommen können. Unverständlicherweise sperren sich gerade die Gutachter des Medzinischen Dienstes der Krankenkassen mit wissenschaftlich unhaltbaren und rechtlich fragwürdigen Argumenten gegen eine beidseitige Implantation. Die Prozesse, die Betroffene nach einer Ablehnung geführt haben, wurden aber bisher alle gewonnen. Im September 2005 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg noch einmal ganz deutlich zum Anspruch auf die beidseitige Implantation Stellung bezogen: Nach den übergeordneten Regeln des Sozialgesetzbuches Teil V ergibt sich unzweifelhaft eine Leistungspflicht der Krankenkassen, da der Anspruch auf Behinderungsausgleich dort ansetzt, wo die Behinderung besteht, also dem Nichthören-Können auf dem nicht versorgten Ohr. Ist dies von einem Facharzt festgestellt worden, ist dieser Behinderungsausgleich auch geschuldet und zu gewähren, das heißt, die Versorgung mit einem CI ist zu bewilligen.
Eltern, die das größtmögliche Wohl ihrer Kinder im Auge halten, sollten nicht nur nach der medizinischen "Heilung" fragen, sondern sich eingehend von gleichartig Betroffenen, erwachsenen gehörlosen Personen, aber auch Trägern des Cochleaimplantates, über ihr Leben und ihre Perspektiven informieren. Es wird den Eltern empfohlen, mit CI-Trägern in Kontakt zu treten und sich über ihre Lebensumstände zu informieren. Empfehlenswert ist selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit den Kritikern und den Befürwortern des CIs, die auch untenstehend in den Links genannt werden.
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