Cisleithanien (lat. „Land diesseits der Leitha“) war nach der Begründung der Doppelmonarchie im Jahr 1867 die umgangssprachliche Bezeichnung für den westlichen Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie, der bis 1915 keinen richtigen Namen hatte und offiziell Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder genannt wurde. Die Behörden Cisleithaniens wurden als kaiserlich-königlich (k.k.) bezeichnet.
Analog dazu wurde das Königreich Ungarn und das zu den Ländern der ungarischen Stephanskrone gehörige halbautonome Königreich Kroatien-Slawonien auch Transleithanien genannt.
Die Bezeichnungen leiteten sich vom Fluss Leitha her, der streckenweise die Grenze zwischen dem cisleithanischen Niederösterreich und Ungarn bildete. Im Norden der Donaumonarchie befanden sich jedoch große Gebiete Cisleithaniens östlich dieser Grenze (Teile Mährens, Ober- und Niederschlesien, Galizien und die Bukowina), im Süden lagen auch Teile des cisleithanischen Dalmatien östlicher.
Bosnien-Herzegowina, welches 1878 von Österreich-Ungarn besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert worden war, gehörte weder zu Cis- noch zu Transleithanien.
Siehe auch: Österreichisch-Ungarischer Ausgleich, Kaisertum Österreich
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