| CGM | |
|---|---|
| Vereinsdaten | |
| Anschrift: | CGM Geschäftsstelle | Jahnstraße 12
| Verbände: | 15 Landesverbände |
| Mitglieder: | über 100.000 |
| Bundesvorstand | |
| Vorsitzender: | Reinhardt Schiller |
| stv.Vorsitzender: | Detlef Lutz |
| stv.Vorsitzender: | Adalbert Ewen |
| Geschäftsführer: | Peter Haege |
| Internet | |
| Website: | www.cgm.de |
| E-Mail: | info@cgm.de |
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde die Organisation des Christlichen Metallarbeiterverbandes aufgelöst. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs verweigerten die Alliierten Siegermächte zunächst die Wiedergründung christlicher Gewerkschaften. Darum wurden Einheitsgewerkschaften gegründet. Nach Auseinandersetzungen innerhalb der Einheitsgewerkschaften entstanden Mitte der 1950er Jahre wieder christliche Gewerkschaften.
Aufgaben und Ziele sind u.a. die Wahrung der geistigen, kulturellen und materiellen Interessen der Mitglieder auf der Grundlage der Christlichen Gesellschaftslehre.
Der Christliche Metallarbeiterverband (CMV) benannte sich im Jahre 1991 auf seinem Gewerkschaftstag in Würzburg in Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) um. Gleichzeitig erweiterte er seine Zuständigkeit von den bisherigern "Arbeitern" auf alle Arbeitnehmer in der metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie und im Handwerk. Gleichzeitig wurde die Tarifarbeit intensiviert. In vielen Handwerksbereichen wurden erstmals Originärtarifverträge abgeschlossen. Ein weiterer tarifpolitischer Durchbruch gelang der CGM durch den Abschluss des wegweisenden Tarifwerks Phönix. In diesem wurden u.a. erstmals Arbeiter und Angestellte nach gemeinsamen Bewertungsgrundsätzen entlohnt, eine flexible Jahresarbeitszeit mit Zeitkonten eingeführt und die Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt.
Auf Antrag der IG Metall entschied das Arbeitsgericht Stuttgart am 12. September 2003, dass die CGM keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht rechtskräftig, da das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in der Zweiten Instanz am 1. Oktober 2004 entschieden hat, dass die CGM Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist. Dieser Richterspruch ist vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 28. März 2006 bestätigt worden. Die abgeschlossenen Tarifverträge seien ausreichend, um diese zu begründen. Einen Anhaltspunkt für Scheintarifverträge gebe es nicht. Die Feststellung, dass die CGM den Status einer Gewerkschaft hat, ist damit rechtskräftig.
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"Christliche Gewerkschaft Metall".
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