Christian Thomasius.jpg Christian Thomasius (* 1. Januar 1655 in Leipzig; † 23. September 1728 in Halle) war ein deutscher Jurist und Philosoph. Er trug durch sein Eintreten für eine humane Strafordnung wesentlich zur Abschaffung der Hexenprozesse und der Folter bei (siehe Hexentheoretiker). .
1672 wurde er Magister der Philosophie. Zu der Zeit erschien Samuel von Pufendorfs "Jus naturae et gentium", dessen von der Leipziger Orthodoxie verworfenen Ideen er logisch nichts entgegen zu setzen wusste. In seiner Jugendlichkeit eher an seinem Verstand, denn an seinen Lehrern zweifelnd, wandte er sich den Rechtswissenschaften zu, die für sein ganzes Leben sein Beruf werden sollten.
1675 wechselte er an die Frankfurter Universität Viadrina. Thomasius gab schon bald selbst juristische Vorlesungen. 1679 schloss er sein Jurastudium mit einer Promotion erfolgreich ab.
Das Studium von Pufendorfs "Apologia" war wie eine Offenbarung für Thomasius. Als begabter und wohlerzogener Professorensohn und Professuranwärter war er nach Frankfurt (Oder) gezogen - als Rationalist und Aufklärer, kampflustig und siegvertrauend verließ er es.
Nach einer kurzen Reise nach Holland zog er wieder zurück in seine Heimatstadt - nach Leipzig. Hier arbeitete er vorwiegend als Verteidiger in Kriminalfällen und hielt Privatvorlesungen. 1684 legte sich Thomasius mit der gesamten Gelehrtenschaft Deutschlands an, wetterte gegen Pedantismus, Scholastik, Orthodoxie, Buchstabenwissen und Geisteserstarrung. Mitgerissen folgte die Leipziger akademische Jugend, dann ganz Norddeutschland seinem Kampf. In einer Dissertation über Bigamie stellte er diese nach äußerstem Naturrecht, damit über Pufendorf hinausgehend, als erlaubt hin.
1687 erschien Thomasius' Lehrbuch des Naturrechtes. Von 1688 - 1689 gab Thomasius eine Monatsschrift in deutscher Sprache heraus, einen Vorläufer des Skandaljournalismus.
Nachdem er sich in Leipzig alle und jeden zum Feind gemachte hatte, verließ er 1690 seine Vaterstadt Leipzig und zog nach Halle (Saale). Hier begründete er mit seinen Vorlesungen die juristische Fakultät der Universität Halle. Als Erfolg seiner Bemühungen wurde die Hallesche Universität 1694 feierlich-förmlich gegründet. Überdies hält er als erster Vorlesungen in deutscher statt lateinischer Sprache.
In dem Werk "Summarischer Entwurf der Grundregeln, die einem studioso juris zu wissen nöthig" versammelte Thomasius 1699 seine juristischen Anschauungen.
Im November 1701 erschien sein "Dissertatio de crimine magiae", in dem er nicht nur der Beweisbarkeit, sondern letztendlich die Möglichkeit des Teufelsbündnisses verwarf. Er forderte die Abschaffung aller Hexenprozesse, während zeitgleich etwa Friedrich Hoffmann an derselben Universität die Hexenlehre weiterhin wissenschaftlich betrieb.
Thomasius führte im Privatrecht einen Kampf gegen die Gültigkeit des römischen Rechtes in Deutschland. Die Einsicht in die Bedeutung des heimischen Rechtes überträgt er in seiner 1708 erschienen Schrift "Selecta Feudalia" auch auf das Feudalrecht, später auch auf Staats- und Strafrecht. 1710 wird er zum Ordinarius der juristischen Fakultät der Universität Halle ernannt.
Christian Thomasius starb am 23. September 1728 in Halle (Saale) im Alter von 73 Jahren. Sein Grab befindet sich auf dem hallischen Stadtgottesacker.
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