Christian Pestalozza bzw. Christian Graf von Pestalozza ist ein deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler. Bekannt ist er auch als Buchautor und Grundgesetz-Kommentator. Er wird für seine Auskunftsfreudigkeit in den Medien geschätzt und öfter als Gutachter beauftragt. Zur Zeit hat er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Freien Universität Berlin inne.
"Weimar hat nur eines gelehrt: Bei den Staatsorganen war die Sachkompetenz des Bürgers nicht gefragt. Weimar ist, wenn wir einen Verantwortlichen in der Rechtsordnung suchen, sicher eher am Parlamentarismus zerbrochen als an der direkten Demokratie. Hat uns das gehindert, wieder mit dem parlamentarischen System anzufangen? Zu Recht nicht. Aber es hat uns angespornt, dieselbe Sache besser zu machen. Allein dies ist auch die richtige Einstellung zu den direkt-demokratischen Zügen der Weimarer Verfassung und ihrer praktischen Bewahrung." (Quelle: Der Popularvorbehalt, 1981, S. 29)
Auf die Frage, wann die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden darf:
"Ausdrücklich im Verteidigungsfall, daß heißt wenn ein bewaffneter Angriff von außen stattfindet oder droht. Im Spannungsfall, d.h. im Vorfeld eines möglichen Verteidigungsfalles und noch für den Fall, daß der Bestand des Bundes oder eines Landes oder mehrerer Länder bedroht ist oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung." (Quelle: Sendung Kontraste 04.10.2001]
Hochschullehrer | Rechtswissenschaftler (20. Jh.) | Rechtswissenschaftler (21. Jh.) | Mann | Deutscher
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