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Das Chemikalienrecht wird in der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich durch die unten genannten Gesetze und Verordnungen getragen. Weitere, hier nicht im Einzelnen genannte Vorschriften, decken spezielle Anwendungsbereiche ab.

Zukunft mit REACh

Umsetzung ins nationale Recht
Sind derzeit die auf EU-Ebene erarbeiteten Richtlinien (EU-Richtlinie) auf eine Umsetzung in das jeweilige nationale Recht angewiesen, so ist seit geraumer Zeit ein einheitliches Chemikalienrecht in Form einer EU-Verordnung für den gesamten EU-Bereich in Arbeit.

Umfangreiche Datenbeschaffung
Das dabei geplante so genannte REACH-System (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Lieferanten usw.), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien in soweit selber verantwortlich ist, dass er die zur Bewertung dafür notwendigen Daten auch selber beschafft.
Bisher unzureichende Chemikaliensicherheit
Schätzungen besagen, dass von den ca. 30.000 Stoffen (Altstoffen), die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bisher nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Zudem sind die Verwendungen der Stoffe in Konsumgütern wegen der Geheimhaltung von Rezepturen in der Regel nicht bekannt. Ohne entsprechende Informationspflichten in den Wertschöpfungsketten sind die Belastungen von Gesundheit und Umwelt deshalb nicht absehbar. REACH soll hier Verbesserungen bringen, wird aber wegen der damit verbundenen hohen Kosten auch stark kritisiert. Dabei wird die Höhe der Kosten jedoch häufig übertrieben. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes soll hier Klarheit schaffen.

Liste der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Chemikalienrecht der Bundesrepublik Deutschland nebst deren Links

  • ChemG (Chemikaliengesetz) - Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • ChemVerbotsV (Chemikalien-Verbotsverordnung) - Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
  • GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) - Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • ChemGiftInfoV (Chemikalien-Gift-Informationsverordnung) - Verordnung über die Mitteilungspflichten nach § 16e des Chemikaliengesetzes zur Vorbeugung und Information bei Vergiftungen
  • ChemStrOWiV - Verordnung zur Durchsetzung gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen über Stoffe und Zubereitungen
  • FCKWHalonVerbV (FCKW-Halon-Verbotsverordnung) - Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen.

Umweltrecht

 

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