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Chefs der Zivilverwaltung waren Beauftragte des Deutschen Reiches zur Überleitung bisher fremden Staatsgebietes außerhalb der deutschen Reichsgrenzen von 1937 in die Reichsverwaltung.

Aufgaben


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Die Chefs der Zivilverwaltung unterstanden unmittelbar Hitler und hatten in eigener Verantwortung in Abstimmung mit den Reichszentralbehörden in Berlin die Eingliederung ihrer Verwaltungsbezirke in das Deutsche Reich und insbesondere die Einführung des Reichsrechts vorzubereiten.

Durchgeführte Eingliederungen (1938 bis 1939)


  • Nach dem Einmarsch reichsdeutscher Truppen in Österreich im März 1938 arbeiteten die österreichischen Behörden mit denen des Deutschen Reiches problemlos zusammen. Es entfiel damit die Notwendigkeit, einen besonderen Chef der Zivilverwaltung für Österreich einzusetzen.

  • Nach der Besetzung der sudetendeutschen Gebiete gab es im Oktober 1938 im Gefolge der reichsdeutschen Truppen Chefs der Zivilverwaltungen. Diese übten ihre Tätigkeit aus bis zur Einsetzung des Reichskommissars für die sudetendeutschen Gebiete, Gauleiter Konrad Henlein in Reichenberg.

  • Nach der Besetzung von Böhmen und Mähren gab es im März 1938 im Gefolge der deutschen Truppen ebenfalls Chefs der Zivilverwaltungen. Diese übten ihre Tätigkeiten aus bis zur Einsetzung des Reichsprotektors für Böhmen und Mähren Konstantin Freiherr von Neurath in Prag.

  • Bis zur Bildung des Reichsgaues Westpreußen, später Danzig-Westpreußen, fungierte der Danziger Gauleiter Albert Forster für das Gebiet der ehemaligen Freien Stadt Danzig und später für den Militärbezirk Westpreußen als Chef der Zivilverwaltung (September/Oktober 1939).

  • Bis zur Bildung des Reichsgaues Posen, später Wartheland, fungierte der frühere Danziger Senatspräsident Arthur Greiser für den Militärbezirk Posen als Chef der Zivilverwaltung (September/Oktober 1939).

Geplante, aber unterbliebene Eingliederungen (1940 bis 1945)


Westen

Ab August 1940 wurden die Gauleiter an der deutschen Westgrenze als Chefs der Zivilverwaltung auf luxemburgischem und französischem Gebiet bestellt, und zwar für:

Südosten

Ab April 1941 wurden die Gauleiter an der deutschen Südostgrenze als Chefs der Zivilverwaltung auf ehemals jugoslawischem Gebiet bestellt, und zwar für:

Osten

Ab August 1941 wurde der Gauleiter an der deutschen Ostgrenze als Chef der Zivilverwaltung (zunächst als Zivilkommissar bezeichnet) auf ehemals sowjetrussischem Gebiet bestellt, und zwar für:

Faktisch wurden alle CdZ-Gebiete nach 1940 wie Reichsgebiet behandelt, gehörten aber formell noch nicht zum Reichsverband.

Nationalsozialismus | Zweiter Weltkrieg

 

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