Kompaniechef oder Vorgesetzter in vergleichbarer Dienststellung
Chef eines Regiments (auch kurz: "Regimentschef") oder eines anderen selbständigen Truppenteils. = sog. "Inhaber" eines Truppenteiles (vergleichbar zum Beispiel dem Ehrenoberst in Großbritannien). - Unterscheide: Im Unterschied zu 1. ist der 'Chef' eben NICHT Vorgesetzter, das ist der Kommandeur. Die Bundeswehr kennt keine Chefstellung mehr.