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Der Begriff Charterflug bedeutet in Abgrenzung zum Linienflug, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes Risiko Flugplätze chartert/einkauft, um sie beispielsweise mit Unterkünften in einem Hotel und einem Transfer vom Flughafen zum Hotel zu einer Pauschalreise zu bündeln und mit einem Gesamtpreis zu verkaufen.

Der Charterflug ist im Gegensatz zum Linienverkehr eine nur gelegentlich bzw. zu bestimmten Anlässen betriebene Beförderung von Personen und Gütern (Gelegenheitsverkehr, Bedarfsflugverkehr, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr). Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug "Non-Scheduled Traffic" genannt. Der Begriff Chaterverkehr ist v.a. im Flugverkehr üblich (Urlaubsreiseverkehr); im Güterseeverkehr wird er meist als Trampschifffahrt bezeichnet.

Die Idee


Hintergrund dieser ursprünglich strikten Regelung war der Schutz des teureren Linienfluges. Der Preisvorsprung des Charterfluges resultierte aus seiner – immer idealtypisch –

  • engeren Bestuhlung (Sardinenbüchse),
  • höheren Auslastung,
  • wöchentlichen Frequenz (Linienflug teils täglich) und der
  • Garantieabnahme der Fluggesamt- oder einer Teilkapazität durch den Reiseveranstalter.

Da sich die Produktionskosten und die Geschäftspolitik beider Flugarten unterschieden, gründeten Linienfluggesellschaften, die am Chartergeschäft teilhaben wollten, Tochterunternehmen wie zum Beispiel die Deutsche Lufthansa ihre Chartertochter Condor. Daneben entstanden neue reine Ferienflieger, wie zum Beispiel die LTU, die Hapag-Lloyd Flug, die Air Berlin oder die Aero Flight, welche zum 23. November 2005 Konkurs angemeldet hat.

Billigflüge


Bereits in den 1970er Jahren setzte eine Aufweichung der strikten Trennung zwischen Charterflug und Linienflug ein. Zunehmender Konkurrenzdruck veranlasste die Reiseveranstalter, Restkapazitäten ihrer per Garantie abgenommenen Kontingente als so genannte Camping-Flüge oder Angebote mit ähnlichen Umschreibungen, ohne hochwertige Zusatzleistungen einer Pauschalreise zu verkaufen. Um den Bestimmungen der IATA und denen der nationalen Aufsichtsbehörden im Start- und Zielland zu genügen, wurde die Leistung einer Pauschalreise formal aufrechterhalten. Voucher, also Gutscheine für im voraus bezahlte Leistungen, wurden diesen Kunden nur für Einfachunterkünfte ausgestellt. Wollte wider Erwarten ein Kunde diese Unterkunft tatsächlich in Anspruch zu nehmen, wurde er in irgendeiner billigen freien Unterkunft einquartiert. Insgesamt waren die tatsächlichen Nutzer eine zu vernachlässigende Größe. Den Kunden war durchaus klar, dass sie hier keinerlei Komfort erwarten konnten. In der Regel waren diese Passagiere ausschließlich am günstigen Flug interessiert. In manchen Kreisen wurden diese relativ wertlosen Gutscheine Schummelvoucher genannt, obwohl der Leistungsanspruch auf Verlangen erfüllt werden musste. Die nach den Bestimmungen zusätzlich geforderte Transportleistung zum Urlaubsquartier konnte durchaus auch aus einem Fahrschein für öffentliche Nahverkehrsmittel bestehen. Der Veranstalter hatte jedoch im Zweifel nachzuweisen, dass die angebotene und geforderte Leistung auch erbracht werden kann.

Historische Kategorie


Mit dem neuen Jahrtausend ist auch die langjährige Praxis dieses so genannten Schummelvouchers Geschichte. Die tiefgreifende Strukturwandlung des gesamten kommerziellen Tourismus seit dem Jahr 2001 führt zunehmend dazu, dass viel mehr erlaubt ist.

Charterfluggesellschaften verkaufen immer höhere Anteile im Einzelplatzverkauf direkt an den Kunden; mit einem täglichen Mallorca-Shuttle wird der Kunde beispielsweise bei der Air Berlin wie bei einem traditionellen Linienflug bedient.

Mit dem Marktauftritt einer neuen Komponente im Fluggeschäft, Low-Cost-Carriern wie Ryanair oder EasyJet, geht die Zeit der alten touristischen Zöpfe und mit ihr die Zeit vieler touristischer Kategorien zu Ende.

Mit bereits 90–95 % Online-Buchungen im Jahre 2004 verlassen die Low-Cost-Carrier konsequent einen der letzten traditionellen Wege der deutschen Tourismuswirtschaft, den Vertrieb über das Reisebüro. Mit den eingesparten Provisonen und mit ihrem No-frills-Konzept (niedrigste Preise, keine Extras) üben sie neuen Kostendruck auf die angeschlagenen alten Marktteilnehmer aus.

Der Begriff Charterflug wird zwar noch benutzt, ist seiner eigentlichen Bedeutung aber weitgehend beraubt und bezeichnet mehr als historische Kategorie in der Regel nur noch den Umstand, dass der Flug mit einer ehemals als Charterfluglinie gegründeten Airline stattfindet oder/und dass der Flug zu einer gebuchten Pauschalreise gehört.

Siehe auch


Luftverkehr | Tourismus

 

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