Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder der Herkunft, das in den Menschenrechten festgeschrieben ist.
Während in der Natur Chancen nach statistisch beschreibbaren Regeln, per Zufall oder über die Macht des Stärkeren/Ersteren/Fittesten verteilt werden, werden Chancen in menschlichen Gesellschaften durch Menschen reguliert. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Ungerechtigkeiten durch mangelhafte Chancengleichheit können den sozialen Frieden gefährden.
Es gibt zumindest vier ideologisch-politische Grundströmungen, die jeweils ein anderes Verhältnis zur Idee der Chancengleichheit haben:
Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit können zum Beispiel Mainstreaming, Quotierung oder Bildungsförderung sein.
siehe auch: Chance (Ideologie)
Allerdings werden in jüngster Zeit in einigen Bundesländern selbst diese formalen Voraussetzungen der Chancengleichheit aufgehoben. So gilt für Migrantenkinder nur bedingt die Schulpflicht. Der kostenlose Schulbesuch wird durch die Aufhebung des Zuschusses für Fahrtkosten und Bücher in Nordrhein-Westfalen, so wie der Einführung von Büchergeld in Bayern konterkariert. Zu dem wird in Nordrhein-Westfalen durch die Aufhebung der Grundschul-Bezirke bewusst ein zunehmendes soziales Auseinanderklaffen verschiedener Grundschulen in Kauf genommen, wodurch ein formal gleiches Curriculum unmöglich gemacht wird.
Internationale Vergleichsuntersuchungen wie die IGLU-Studie für Viertklässler, die PISA-Studie für 14jährige und der EURO-Student-Report stellen fest, dass im deutschen Bildungssystem die bestehenden Verhältnisse in einem besonderen Maß bei den kommenden Generationen aufrechterhalten wird. Insbesondere Kinder aus Arbeiterfamilien haben kaum Chancen auf eine höhere Bildung und deren Chancen fallen. Während 1986 die Wahrscheinlichkeit von Beamtenkindern gegenüber Arbeiterkindern 9 mal so hoch war, ein Studium zu beginnen, war es 2003 20 mal so hoch. Dazu trägt vor allem die frühe Zuordnung in die Oberschultypen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) bei, die hier in der Regel nach der 4. Klasse geschieht. (Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die noch eine sechsjährige Grundschule haben.) Dadurch können unterschiedliche außer- und vorschulische Einflüsse (zum Beispiel die Erziehung in den Familien) kaum ausgeglichen werden. Auch der 2. Bildungsweg, der in Deutschland breit ausgebaut ist, kann diesen Effekt kaum ausgleichen.
In den 1960er und 1970er Jahren gab es verstärkt Versuche, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Ausgangspunkt war der Sputnikschock und die Feststellung, dass durch die bestehenden Verhältnisse die Fähigkeiten von vielen Menschen nicht optimal ausgenutzt werden. Ralf Dahrendorf prägte in diesem Zusammenhang das Bild des katholischen Arbeitermädchens vom Lande, deren Bildungsbedürfnisse nicht angemessen respektiert würde und die besonders zu fördern sei. Ansätze zur Förderung dieser Bildungsreserve waren beispielsweise die Abschaffung der Studiengebühren und die Einrichtung von Lernmittelfreiheit, BaföG, Schüler-BaföG, Schulbussen, Oberstufenzentren, Gesamtschulen und Gesamthochschulen. Allerdings werden einige Maßnahmen momentan rückgängig gemacht: Sämtliche Gesamthochschulen wurden 2003 wieder geschlossen. Neben der Einrichtung von Langzeitstudiengebühren sollen nun auch Studiengebühren ab dem 1. Semester erhoben werden. Bedenklich ist auch die zunehmende Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Ebenso wird kritisiert, dass in NRW ab 2006 Eltern die Möglichkeit haben sollen, die Grundschulen für ihre Kinder auszusuchen (Gefahr einer verstärkten Ghettoisierung)
Dennoch gab es gerade von deutschen Unternehmen starke Vorbehalte und Interventionen gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Und zumindest in den Führungsetagen der großen deutschen Konzerne sind weder Frauen zu finden, noch Menschen mit einer "niedrigeren" sozialen Herkunft (Michael Hartmann: Vom Mythos der Leistungseliten, 2003)
Chancengleichheit im Unternehmen betrifft gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Zulassen der Besetzung angesehener Stellen durch Minderheiten und die Beseitigung versteckter Diskriminierung, wie Regelungen, die z.B. durch Präsenzpflichten Frauen mit Kindern gewisse Positionen verunmöglichen. Betriebswirtschaftliche Ansätze zur Schaffung von Chancengleichheit werden unter dem Term Diversity Management zusammengefasst. Obwohl grundsätzlicher Konsens über die Richtigkeit der Chancengleichheit besteht, ist man sich über ihren Grad uneinig.
Pädagogik | Soziologie | Sozialethik | Diskriminierung | Bildungsbenachteiligung
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