Das CdZ-Gebiet der besetzten Gebiete Kärntens und der Krain bestand von 1941 bis 1945.
Er handelte sich dabei um ehemals jugoslawische Gebiete, die unter einem deutschen Chef der Zivilverwaltung gestanden hatten und zur Eingliederung in das Deutsche Reich vorgesehen waren.
Nach Beginn des deutschen Feldzuges gegen Jugoslawien am 6. April 1941 wurde das nordwestliche Slowenien dem deutschen Chef der Zivilverwaltung in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain unterstellt.
Sitz der Verwaltung wurde das ausschließlich in seinem deutschen Namen benannte Veldes.
Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Reichsstatthalter und Gauleiter der NSDAP für den Gau Kärnten, Dr. Friedrich Rainer, in Klagenfurt ernannt. Dieser verlegte den Sitz der Zivilverwaltung zum 15. November 1941 nach Klagenfurt.
Die geplante vollständige Eingliederung ins Deutsche Reich fand bis zum Kriegsende aber nicht mehr statt. Allerdings wurde am 1. November 1942 die zunächst eingerichtete Polizeigrenze zum Deutschen Reich aufgehoben.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gehörte das Gebiet wieder zu Jugoslawien und ist heute Teil des selbstständigen Slowenien.
Zunächst blieb die jugoslawische Einteilung in Bezirkshauptmannschaften und bezirksfreie Städte bestehen, die durch deutsch eingesetzte politische Kommissare verwaltet wurden.
Nach einer Gebietsreform in den gesamten besetzten Gebieten Kärntens und der Krain gliederten sich diese ab 1. August 1941 entsprechend der im Deutschen Reich üblichen Einteilung in die drei Landkreise Krainburg, Radmannsdorf und Stein. Für diese wurde am 4. März 1942 die Landschaftsbezeichnung Oberkrain eingeführt.
Am 20. Januar 1942 wurde die bisherige Bezirkshauptmannschaft Unterdrauburg aufgelöst. Deren Gemeinden wurden – ohne formelle Eingliederung – den benachbarten Landräten im Reichsgau Kärnten unterstellt:
Für diese von den Nachbarkreisen betreuten Gebiete wurde am 4. März 1942 die Landschaftsbezeichnung Mießtal eingeführt.
Seit dem 1. Oktober 1942 galt auch für alle Gemeinden in den besetzten Gebieten Kärntens und der Krain die im alten Reichsgebiet gültige Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, allerdings zunächst nur in eingeschränkter Form. Die Gemeinden werden vorläufig von Gemeindekommissaren verwaltet.
Zunächst galten vorläufig die bis 1918 gültigen österreichischen Ortsnamen in der deutschen Fassung. Später wurden auch eine Reihe von Ortsnamen endgültig eingedeutscht.
Jugoslawien Historisches Territorium Nationalsozialismus
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"CdZ-Gebiet Kärnten und Krain".
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