Carlo Schmid (* 3. Dezember 1896 in Perpignan/Frankreich; † 11. Dezember 1979 in Bonn) war ein deutscher Politiker (SPD).
Schmid gehört zu den Vätern des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und auch des Godesberger Programms der SPD und setzte sich stark für die deutsch-französische Aussöhnung ein. Von 1966 bis 1969 war er außerdem Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder.
Er ließ sich zunächst als Rechtsanwalt in Reutlingen nieder, trat aber schon 1925 als Gerichtsassessor in den Justizdienst des Landes Württemberg ein. Von 1927 bis 1931 war er als Richter am Amtsgericht und später als Landgerichtsrat in Tübingen tätig.
Von 1927 bis 1928 war er für eine Tätigkeit als Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin beurlaubt. 1929 erfolgte seine Habilitation mit einer Arbeit über die Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes an der Universität Tübingen, wo er von 1930 bis 1940 als Privatdozent tätig war. Eine Berufung oder Beförderung Schmids wurde von den Nationalsozialisten aus politischen Gründen abgelehnt.
1940 wurde er zur Wehrmacht einberufen und war bis 1944 als juristischer Berater der Oberfeldkommandantur in Lille/Frankreich zugeteilt.
1946 folgte er dem Ruf der Universität Tübingen auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, 1953 dem der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf den Lehrstuhl für Politische Wissenschaften.
Daneben betätigte sich Schmid als Übersetzer der Werke von Macchiavelli, Baudelaire und Malraux. Sein Nachlaß wird im Archiv der sozialen Demokratie verwaltet.
Schmid gehörte mit Fritz Erler, Herbert Wehner und Willy Brandt zum sogenannten Frühstückskartell der SPD, das sich bis 1958 mit seinen Vorstellungen einer Parteireform durchsetzte.
1961 und 1965 gehörte Schmid zur Regierungsmannschaft von Willy Brandt für den Fall eines Regierungswechsels. Er war jeweils als Außenminister vorgesehen.
Von 1948 bis 1949 war er Mitglied des Parlamentarischen Rates und hier Vorsitzender der SPD-Fraktion und des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für das Besatzungsstatut. Schmid trat im Parlamentarischen Rat unter anderem am 8. September 1948 durch eine Grundsatzrede und das auf seine Initiative ins Grundgesetz übernommene konstruktive Misstrauensvotum hervor.
Von 1949 bis 1972 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1949 bis 1966 sowie von 1969 bis 1972 war Schmid Vizepräsident des Deutschen Bundestages und von 1949 bis 1953 sowie von 1957 bis 1965 gleichzeitig Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. 1949 bis 1953 war Schmid Vorsitzender des Bundestagsausschusses für das Besatzungsstatut und Auswärtige Angelegenheiten, 1953 bis 1956 und 1957 bis 1966 Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten.
Schmid vertrat während seiner gesamten Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag als direkt gewählter Abgeordneter den Wahlkreis Mannheim I. Vom 12. Oktober 1959 bis 1961 war er Vorsitzender der Unterkommission "Haushalt" des Bundestagspräsidiums. In seiner letzten Wahlperiode war er nach William Borm (FDP) der zweitälteste Abgeordnete des Bundestages.
1959 gehörte er mit Josef Arndgen (CDU), Walther Kühn (FDP) und Ludwig Schneider (DP) nach dem Unfalltod des Abgeordneten Josef Gockeln (dessen Hinterbliebene zu Sozialfällen wurden) zu den Initiatoren einer Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für Abgeordnete.
Schmid, der sich besonders für die deutsch-französische Aussöhnung einsetzte, gehörte von 1950 bis 1960 sowie von 1969 bis 1973 der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg an. Von 1963 bis 1966 war er Präsident der Versammlung der Westeuropäische Union in Paris, nach dem er zuvor bereits seit 1956 deren Stellvertretender Präsident gewesen war.
Bei der Bundespräsidentenwahl 1959 unterlag er als Kandidat der SPD dem bisherigen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Heinrich Lübke (CDU) im zweiten Wahlgang.
Am 1. Dezember 1966 wurde er als Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder in die von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger geführte Bundesregierung der Großen Koalition berufen und war in dieser Eigenschaft Vertreter des Kabinetts im Bundesrat. Nach der Bundestagswahl 1969 schied Schmid am 21. Oktober 1969 aus der Bundesregierung aus.
Von 1969 bis zu seinem Tode war er Koordinator für die deutsch-französischen Beziehungen.
Vier Tage nach seinem Tod ehrte der deutsche Bundestag seinen ehemaligen Vizepräsidenten mit einer Trauerfeier im Plenarsaal. Am 15. Dezember 1979 wurde er mit einem Staatsbegräbnis in Tübingen geehrt.
Siehe auch: Kabinett Kiesinger
Mann | Deutscher | Landesminister (Württemberg-Hohenzollern) | Mitglied des Parlamentarischen Rates | Minister für Angelegenheiten des Bundesrates (Deutschland) | Bundestagsabgeordneter | SPD-Mitglied | Ehrenbürger | Träger des Bundesverdienstkreuzes | Ritter des Ordens wider den tierischen Ernst | Geboren 1896 | Gestorben 1979
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