Caritas (lat. Nächstenliebe, Hochschätzung) ist eine in vielen Ländern tätige soziale Hilfsorganisation der katholischen Kirche, in Deutschland organisiert als Deutscher Caritasverband e. V. Das internationale Caritas-Netzwerk umfasst weltweit 162 Organisationen.
Deutscher Caritasverband
Geschichte
Der deutsche Caritasverband wurde
1897 von
Prälat Lorenz Werthmann (
1858–
1921) als „Charitasverband für das katholische Deutschland“ in Köln gegründet; der Sitz des Verbandes liegt bis heute in
Freiburg im Breisgau.
1916 erkannte die Deutsche Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesan-Caritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre
1922 hatten alle deutschen
Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband. Während der
Zeit des Nationalsozialismus wurde die Arbeit des Caritasverbandes politisch und rechtlich stark eingeengt, obwohl sie formal durch das
Reichskonkordat von
1933 abgesichert war.
In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung versprengter Familien. In den 1960er Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Deutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.
Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte bei den ehemaligen DDR-Caritasverbänden 1990 die Neu- oder Wiedergründung als Vereine nach bürgerlichem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschloss der Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes erstmals ein „Leitbild des Deutschen Caritasverbandes“; eine Satzungsreform erfolgte im Jahre 2005. Präsident des Deutschen Caritasverbandes e. V. ist Msgr. Dr. Peter Neher (seit 2004). Der aus dem Allgäu (Bayern) stammende Pfarrer und Dipl. Theologe war vor seiner Berufung im Jahr 2004 zum Präsidenten im Bistum Augsburg Caritasdirektor für die Diözese Augsburg. Er reformierte hier die Struktur des Diözesanverbandes und der 17 Kreisverbände neu.
Struktur
Der
Deutsche Caritasverband mit Sitz in Freiburg ist Dachverband der 27
Diözesan-Caritasverbände und der anerkannten zentralen Fachverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, der von der Delegiertenversammlung auf sechs Jahre gewählt wird. Die Geschäftsführung wird von einem drei- bis fünfköpfigen hauptamtlichen Vorstand unter Vorsitz des Präsidenten wahrgenommen. Die Organisation der Diözesan-Caritasverbände ist
dezentral, d. h. sie sind rechtlich eigenständig und unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636
Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 karitative Ordensgemeinschaften.
Der Caritasverband ist föderalistisch aufgebaut. Der Deutsche Caritasverband, sowie die Landes- und Diözesanverbände mit Ihren Kreis- und Stadtverbänden und Fachverbänden sind jeweils selbständige Rechtsträger, z. B. e. V. (eingetragene Vereine) oder gGmbH (gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Der Deutsche Caritasverband, die Landescaritasverbände und Diözesancaritasverbände sind als Dachverbände anzusehen.
Dem Deutschen Caritasverband sind 18 Fachverbände angeschlossen, so zum Beispiel Kreuzbund e. V., Malteser Hilfsdienst, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit, das Raphaels-Werk, der SKM (Kath. Verband für Soziale Dienste - ehem. Sozialdienst kath. Männer), der SKF (Sozialdienst kath. Frauen) und andere.
Zielsetzung und wesentliche Grundsätze der Arbeit
Die Ziele des Caritas-Verbandes leiten sich von der Lehre der römisch-katholischen Kirche ab. Im
Leitbild von
1997 legt der Deutsche Caritasverband als Ziele für die Arbeit der Schutz der
Menschenwürde, die
Solidarität in einer
pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg fest. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Über das Leitbild hinaus gibt es auch andere Ziele, die vom Caritas-Verband verfolgt werden, und es gibt genauere Vorgaben, in welche Richtung die Gesellschaftspolitik mitgestaltet werden soll. Das christliche Grundverständnis des Verbands unterscheidet ihn von einem staatlichen oder einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber sowohl im wirtschaftlichen Bereich, wo die Gewinnmaximierung weniger im Vordergrund steht (auch wenn Verluste ebenfalls nicht erwünscht seien), als auch im arbeitsrechtlichen Bereich, was die Anforderungen an Gewissensentscheidungen der Mitarbeiter betrifft. Kritiker dieser Ausdehnung des Arbeitgeberinteresses auf das Privatleben der Mitarbeiter bemängeln, dass Kündigungen aus solchen Gründen oder ein Verbot der gewerkschaftlichen Organisation dem allgemeinen Arbeitsrecht, dem Grundgesetz und auch dem Leitbild des Caritasverbandes widersprechen, das ja den Schutz der Menschenwürde und die Solidarität in einer pluralen Welt vertritt. Statt leitbildgemäß Not zu lindern, würde durch Kündigungen, etwa nach Eingehen einer homosexuellen Lebenspartnerschaft, Ausgrenzung und neue Not geschaffen.
Caritas als Arbeitgeber
Mit bundesweit fast 500.000 hauptamtlichen Mitarbeitern gehören die Caritasverbände in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Der Caritasverband ist mit Abstand der größte Wohlfahrtsverband in Deutschland. Hinzu kommen schätzungsweise nocheinmal soviele ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer. Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (
AVR = Allgemeine Vertragsrichtlinien des Deutschen Catitasverbandes) eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des
Öffentlichen Dienstes (
BAT) angelehnt ist. Es wird derzeit daran gearbeitet sich an den neuen TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) anzuschließen, oder wieder ein eigenes Vertragswerk zu entwickeln. Sicher ist jedoch, dass es wieder Abgrenzungen zum TVöD haben wird. Es handelt sich in jedem Fall jedoch nicht um einen Tarifvertrag!
Der Caritasverband unterliegt als Teil der römisch-katholischen Kirche dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, welches bereits durch Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung und heute durch Artikel 140 des Grundgesetzes gewährt wird.[Richardi, Reinhard (2003): Arbeitsrecht in der Kirche. 4. Auflage. München. ISBN 3-406-46177-8] Dies bringt analog zum Status der Tendenzbetriebe einige Besonderheiten im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter mit sich, da sie zur kirchlichen Dienstgemeinschaft gezählt werden. So ist weder die gewerkschaftliche Organisation noch das Streikrecht zulässig; Tarifveränderungen werden von einer paritätisch besetzten Kommission (Arbeitsrechtliche Kommission) verhandelt. Das Betriebsverfassungsgesetz gilt ebenfalls nicht, und bei den EU-Richtlinien, die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf verbieten (2000/78/EG), haben die Kirchen großzügige Ausnahmeregelungen erkämpft. Stattdessen wird die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wie in der verfassten Kirche angewandt. Als Ergänzung zur beschränkten Geltung staatlicher Arbeitsgesetze besteht die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor einer internen kirchlichen Schlichtungsstelle verhandeln bzw. schlichten zu lassen.
In bestimmten Funktionen wird i. d. R. eine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche vorausgesetzt; in fast allen werden Konfessionslose oder Mitglieder bestimmter Glaubensgemeinschaften (z. B. Neuapostolische Kirche) bei der Einstellung nicht berücksichtigt. Dies entspricht jedoch der Vorgehensweise vieler anderer Unternehmen, die eine Firmenphilosophie verfolgen. Auch die Kirche und Ihre Organisationen sind letztlich in der Funkion als Arbeitgeber als Firma anzusehen, auch wenn sie humanitäre und christliche Ziele verfolgt. Zwischenzeitlich sind jedoch einige Ausnahmen dieser Regelungen bekannt geworden. Es werden ebenfalls Anforderungen an die persönliche Lebensweise des Mitarbeiters gestellt, die im römisch-katholischen Sinne christlich sein soll (Firmenphilosophie). Maßgebliche Abweichungen von diesen Vorstellungen können zur Kündigung durch den Dienstgeber führen (insb. Wiederverheiratung nach Scheidung, offenes Ausleben von Homosexualität).
Finanzierung
Die von der Caritas erbrachten sozialen Dienste werden hinsichtlich der Sach- und Personalkosten zu einem Teil aus öffentlichen Mitteln (z. B. Suchtberatungsstellen aus Mitteln der Bezirke (Bayern) oder Landeswohlfahrtsverbände (Baden Würtemberg) oder aus Mitteln der Sozialversicherung (z. B. Sozialstationen aus der Krankenversicherung) finanziert. Bei vielen Einrichtungen müssen die Träger jedoch Eigenmittel zufließen lassen. Andere Dienste werden komplett von der Caritas bzw. der kath. Kirch finanziert. Diese sog. Eigenmittel kommen z. B. aus Kirchensteuermitteln, Spenden, Caritassammlungen und Vermögensverwaltung usw. Der jeweilige Caritasverband tritt dabei als freier Träger, etwa der
Jugend-,
Behinderten- oder
Altenhilfe auf. Sparmaßnahmen bei öffentlichen Mitteln sowie ein Rückgang des Kirchensteueraufkommens haben in der Arbeit der Caritas vielerorts zu einer erheblichen Verengung der finanziellen Spielräume geführt und Maßnahmen der
Konsolidierung notwendig gemacht. Jedes Mal wenn die Lohnsteuer gesenkt wird, wirkt sich das auch auf die Kirchensteuer aus, auf die die Kirche und Einrichtungen erheblich angewiesen ist. Die meisten Einrichtungen arbeiten heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und streben die Kostendeckung im Rahmen der vorher beschriebenen Kriterien an. Die Kirche und die Caritas leisten mit ihren Diensten, seien sie mehr oder weniger eigenfinanziert, einen wichtigen Beitrag für hilfesuchende Menschen. Heute kann jeder sehr schnell auf diese Hilfe angewiesen sein, z. B. durch Arbeitslosigkeit.
Einrichtungen
Dem Caritasverband zugehörig sind Einrichtungen des
Gesundheitswesens, der
Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Suchtkrankenhilfe, der Sozialpsychiatrischen Beratungsdienste, der
Behindertenhilfe sowie sonstige soziale Einrichtungen. Mit über 25.000 Einrichtungen und über 1,1 Millionen Plätzen/Betten ist er unter den
Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung der größte deutsche Wohlfahrtsverband, gefolgt von dem Diakonischen Werk (evangelische Kirche), dem Deutschen Roten Kreuz, der AWO - Arbeiterwohlfahrt (SPD-nahe Organisation) und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen.
Nahezu jeder Kreisverband (zugehörig zu den jeweiligen Diözesanverbänden) unterhält neben den spezialisierteren Fachdiensten und -einrichtungen auch einen sog. Grunddienst: der Allgemeinen Sozialberatung (o. ä. Name), die neben einem eigenen Beratungs- und Unterstützungsprofil für Jedermann, also Menschen mit unterschiedlichsten Fragestellungen oder in schwierigen Lebenssituationen, auch als erste Anlauf-, Informations- bzw. sog. Clearingstelle zur Verfügung steht.
Beispiele für Arbeitsfelder der Caritas sind:
- Allgemeine Soziale Beratungdienste
- Altenhilfe (z. B. Altenpflegeheime, Begegnungsstätten)
- Arbeit und Arbeitslosigkeit (z. B. Beschäftigungsungsunternehmen, Jugendarbeitshilfe)
- Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
- Begleitung und Förderung junger Menschen in Zivildienst und Freiwilligem Sozialen Jahr
- Behindertenhilfe (z. B. Beratungsstellen, OBA - Offene Behindertenarbeit, Schulen, Ausbildung und Eingliederung, Wohnangebote, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), begleitetes ambulantes Wohnen usw.)
- Familienhilfe (z. B. Mutter-Kind-Kuren, auch Vater-Kind-Kuren (zusammen mit dem Müttergenesungswerk, Frauenhäuser, Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen und Schwangerschaftskonflikte)
- Gemeindeorientierte Soziale Arbeit (Caritas der Gemeinde - Dienste für und mit den kath. Pfarrgemeinden)
- Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten (z. B. Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste, Wohnungslosenhilfe, Strafentlassenenbetreuung (siehe auch SKM), Bahnhofsmission, Beratung für Prostituierte (Mitternachtsmission))
- Gesundheit (z. B. Kindererholungen), Krankenhäuser, Hospizarbeit
- Jugendhilfe (z. B. Erziehungsberatungsstellen, Heimerziehung, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendsozialarbeit)
- Kleiderkammern und -börsen
- Krankenpflege (Caritas-Sozialstationen, Pflegekurse für Angehörige)
- Migration (z. B. Beratung für Migranten - Migrationserstberatung, Asylbewerber, Flüchtlinge, Aussiedler, Auswanderer)
- Möbel- und Hausratlager
- Psychiatrie (SpDi - Sozialpsychiatrische Dienste)
- Suchtkrankenhilfe (PSBB - Psychosoziale Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, Fachkliniken und Rehabilitation)
- Tafeln - zusammen mit Tafel (Organisation) - (Lebensmittelausgabe- und -sammlungsstellen für Bedürftige)
- Telefonseelsorge (meistens ökumenisch zusammen mit der Diakonie)
Streit um die Schwangerschaftskonfliktberatung
Bis ins Jahr 1999 führten
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Caritasverbände Beratungen nach dem §219 des deutschen
Strafgesetzbuches durch. Um den rechtlichen Anforderungen dieser ergebnisoffenen Beratungen zu genügen, stellten sie Frauen auch eine Bescheinigung über den Besuch der Beratungsstelle aus, die für einen straffreien
Schwangerschaftsabbruch genutzt werden konnten. Diese Praxis untersagte
Papst Johannes Paul II. unter Berufung auf sein
Jurisdiktionsprimat den katholischen Verbänden Caritas und
SKF, weil er sie als Beihilfe zu einer im kaholisch-christlichen Sinne verwerflichen Abtreibung wertete. Die Entscheidung war in Deutschland gesellschaftlich und innerkirchlich sehr umstritten. Gegner der Anordnung, zu denen sich mehr oder weniger offen auch einige Mitglieder der deutschen
Bischofskonferenz zählten, bemängelten, die katholische Kirche verschließe Frauen im Schwangerschaftskonflikt die Tür. Diese könnten nun katholische Beratungsstellen nicht mehr besuchen, wenn sie eine Abtreibung als Option in Betracht zögen oder müssten unter Umständen nach einer katholischen Beratung eine weitere Beratungsstelle aufsuchen, um die notwendige Bescheinigung zu erhalten. Da auch die staatliche Finanzierung der Beratungsstellen nach §219 StGB von der Akzeptanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen abhing, mussten in Folge zahlreiche katholische Konfliktberatungsstellen schließen. Katholische
Laien gründeten daraufhin verschiedene Vereine (wie z. B.
Donum Vitae oder
Frauenwürde) und bauten, teilweise mit ehemaligen Caritas- und SKF-Mitarbeiterinnen, ein eigenes Netz von Konfliktberatungsstellen auf. Der
Vatikan hat die Arbeit dieser von der Amtskirche unabhängigen Organisation mehrfach scharf verurteilt, weil sie das päpstliche Verbot umgeht, an das kirchliche Einrichtungen sich halten mussten.
Caritas Schweiz
Caritas Schweiz ist ein Mehrspartenhilfswerk mit Sitz in
Luzern. Das Hilfswerk wurde 1901 gegründet. Im Ausland leistet Caritas Schweiz
Nothilfe nach Katastrophen sowie nachhaltige
Entwicklungszusammenarbeit. In der Schweiz betreut Caritas vorwiegend im Auftrag der öffentlichen Hand
Asyl Suchende und anerkannte
Flüchtlinge. Regionale Caritas-Stellen setzen sich gegen die
Armut in der Schweiz ein. Caritas Schweiz trägt darüber hinaus mit ihren Studien und Positionspapieren dazu bei, dass gesellschaftliche Probleme wahrgenommen werden, und zeigt entsprechende Lösungswege auf.
Der Direktor von Caritas Schweiz ist Jürg Krummenacher.
Caritas in Österreich
Die Anfänge der Caritasbewegung in
Österreich lassen sich zurückverfolgen bis zu den ersten österreichischen Caritaskongressen kurz nach der Jahrhundertwende. Der organisatorische Aufbau orientierte sich dann am deutschen Vorbild. Bereits kurz nach dem ersten Weltkrieg waren neun Landesverbände aufgebaut. Die ersten Tätigkeitsschwerpunkte lagen bei Ausspeisungen und Kindererholungsaktionen am Land. Auch die Caritas-Sterbevorsorge kümmerte sich um ein christliches Begräbnis vor allem ärmerer Bevölkerungsschichten.
Weblinks und Literatur
Literatur und Quellen
- Catherine Maurer, Le modèle allemand de la charité. La Caritas de Guillaume II à Hitler, Strasbourg, 1999 ISBN 2-86820-097-4
- Catherine Maurer, Caritas. Un siècle de charité organisée en Alsace. La Fédération de Charité-Caritas d'Alsace 1903-2003, Strasbourg, 2003 ISBN 2-7468-1167-7
- Friedhelm Schwarz: Wirtschaftsimperium Kirche - der mächtigste Konzern Deutschlands. 2005. Rezension in der WELT v. 18.8.05.
- Carsten Frerk: Caritas und Diakonie in Deutschland. Alibri 2005 ISBN 3-86569-000-9
-
Caritas ist auch der Name eines fiktiven Lokals in der
Fernsehserie Angel – Jäger der Finsternis.
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