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Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in Abschlussprüfungen befinden, oder je nach Universität auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung.

Das Kürzel wird von traditionsbewussten Studenten im hochschulinternen Gebrauch dem Namen in Verbindung mit der Fachabkürzung vorangestellt, stellt aber in Deutschland keinen offiziellen akademischen Grad dar.

Da im Ausland teilweise auch für Zwischenprüfungen akademische Grade verliehen werden, wird der Candidatus international (z.B. in Belgien) auch als solcher vergeben. In skandinavischen Ländern ist der Candidatus ein dem Magister-, Master- und Diplomgrad vergleichbarer Abschluss.

Da nach deutschem Recht auch die Bezeichnungen ausländischer Grade geschützt sind, kann die Führung des Kürzels cand. außerhalb der Hochschule womöglich rechtlich problematisch sein.

Beispiele


Schon im antiken Rom wurde der Bewerber um ein Amt als candidatus bezeichnet.

Siehe auch


Akademischer Grad, studentische Grade, Vordiplom

Abschlüsse und Zertifikate | Akademische Bildung

 

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